Sitzung des Konversionsausschusses vom Februar 2020

Gewerbeflächenkonzept für den Fliegerhorst auf den Weg gebracht

Im Dezember hatte der Stadtrat die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs trotz der zeitlichen Verschiebung des Bundeswehr-Abzugs ins Jahr 2026 beschlossen. Jetzt waren sich in der Sitzung des Konversionsausschusses alle einig, dass auch ein Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept für den Fliegerhorst auf den Weg gebracht werden soll.

Der Fliegerhorst liegt im Planungsgebiet der Stadt. Damit ist er Teil eines expandierenden Wirtschaftsraumes und einer begehrten Siedlungsregion in Deutschland. Für die Kommunen im Landkreis ergeben sich aus dieser Lage besondere Chancen und vielfältige Herausforderungen wie die Schaffung von Arbeitsplätzen für eine wachsende Bevölkerung und die damit verbundene steigende Mobilität sowie ein Nutzungsdruck auf die natürlichen Freiräume. Es gilt, die Attraktivität zu erhalten und die Herausforderungen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung zu lösen.

Der Fliegerhorst hat mit seiner Fläche ein besonderes Potential und so ist es eine der grundlegenden Fragen für die zukünftige Entwicklung des Areals, in welcher Form dort Gewerbe entwickelt werden soll. Dazu braucht es eine langfristig ausgerichtete Planung der Flächen für die Wirtschaft und eine tragfähige Ansiedlungsstrategie, welche die Stadt als kooperative Entwicklung zusammen mit den Nachbarkommunen anstrebt. Dabei ist es der Stadt auch wichtig, als Basis der Gesamtstrategie die bestehenden Entwicklungsvorstellungen und Interessen sowie die Planungshoheit der einzelnen Kommunen mit einzubeziehen. Ziel der Studie ist es, die Grundlagen für eine nachfrage- und bedarfsgerechte Gewerbeflächen-Entwicklung für den Fliegerhorst und somit die Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige kommunale Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftsförderung zu schaffen.

Das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept sei zu diesem Zeitpunkt nötig und richtig, um sich über grundlegende Ziele noch vor dem städtebaulichen Wettbewerb einig zu werden und um diese in den Wettbewerb einspeisen zu können, erklärte die Leiterin der städtischen Stabsstelle Konversion, Nadja Kripgans-Noisser. Geplant sei eine dreistufige Vorgehensweise. Im ersten Schritt soll ein externes Büro eine möglichst vollständige Darstellung der Ausgangslage erheben und Gewerbeflächen-Potentiale und -Bedarfe prognostizieren. Ein Gremium, bestehend aus Stadträten und verschiedenen Beiräten, könnte das externe Büro bezüglich lokaler Eigenheiten beraten. Dann würden gemeinsame Entwicklungsziele festgelegt und daraus ein Konzept abgeleitet.

Die Notwendigkeit des Gewerbeflächen-Entwicklungskonzeptes zum weiteren Fortgang der Konversion bezweifelte im Ausschuss niemand, überlegt wurde lediglich, ob man die Studie nicht im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Stadtverwaltung und interessierten Stadträten ohne externe Unterstützung erarbeiten könnte. Nach der Diskussion waren sich alle einig, dass es der „Draufsicht“ eines neutralen externen Experten bedarf. Andreas Lohde (CSU) sprach davon, dass er es für waghalsig halte, die Dimension der Konversion ohne gute externe Begleitung und den Blick von außen anzugehen.

Mit ersten Ergebnissen kann voraussichtlich im Herbst gerechnet werden.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt informierte Kripgans-Noisser über weitere im Hintergrund bereits laufende Arbeiten zur zivilen Nachnutzung des Fliegerhorstgeländes. So werde der städtebauliche Ideenwettbewerb vorbereitet, die Studien zur technischen Infrastruktur und Nachhaltigkeit von Gebäuden könnten voraussichtlich dieses Jahr beendet werden. Weitere Gutachten wie das zum „entwicklungsunbeeinflussten Wert“, zu Altlasten und Kampfmitteln, zur sozialen Infrastruktur und Demographie und ein Rahmenvertrag „Schallgutachten“ sowie der Verkehrsentwicklungsplan sind beauftragt und in Erstellung.

 




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