Sitzung des Konversionsausschusses vom Dezember 2024

Konversion: Verkehrsgutachten beauftragt

Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs zur zivilen Nachnutzung des Fliegerhorstes wurde ein Rahmenplan beschlossen. Dabei geht es um die Konkretisierung und Weiterentwicklung des Siegerentwurfs. Einer der Themenbereiche, der vertiefter zu betrachten ist, ist der Verkehr. Ein Gutachten zum Thema „Vielfältiges Zukunftsquartier Fliegerhorst“ soll nun beauftragt werden. Die Verwaltung soll laut Konversionsausschuss die Erstellung eines Erschließungskonzeptes ausschreiben und mit den notwendigen verkehrlichen Untersuchungen beginnen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bearbeitungszeitraum von Anfang 2025 bis Mitte 2027 erstrecken wird. Die Kosten hierfür werden mit rund 152.000 Euro veranschlagt, die mit einem Fördersatz von 80 Prozent unterstützt werden – so das Signal der Regierung von Oberbayern. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien wurde wie bei früheren Verkehrsgutachten festgesetzt: 50 Prozent Brutto-Honorar, 30 Prozent fachliche Qualität der Bieter und 20 Prozent Inhalt/Qualität des Angebots. Auf Nachfrage von Karl Danke (BBV), ob die Qualität nicht höher als der Preis bewertet werden sollte, meinte Konversionsmanagerin Nadja Kripgans-Noisser, dass sie 50 Prozent Honorar und 50 Prozent Qualität für gut ausgewogen hält. Man kenne den Markt, so viele Anbieter für Verkehrsgutachten gebe es nicht. Daher sei der Preis schon wichtig, auch angesichts der Haushaltslage der Stadt.

Fünf-Jahres-Plan bis zum Abzug der Bundeswehr vorgestellt

Die zivile Nachnutzung des Fliegerhorstes ist eine Mammutaufgabe für die Stadt und muss sinnvoll geplant werden. Seit Jahren macht man sich intensiv Gedanken. Was die kommenden Jahre wann zu erarbeiten und zu erledigen ist, stellte Nadja Kripgans-Noisser, Konversionsmanagerin der Stadt, im jüngsten Konversionsausschuss anhand einer Zeitschiene vor. Der Fünf-Jahres-Plan bis Ende 2029 zeigt die ungefähre zeitliche Abfolge der einzelnen zu gehenden Schritte auf. Das Papier machte den Stadträtinnen und Stadträten auch deutlich, wie komplex das Thema ist und wie manche Bereiche voneinander abhängen. So sind zum Beispiel die zu erstellenden Studien zum Denkmalschutz wichtig für die Zwischennutzung von Gebäuden, die nach und nach leer stehen werden. Und mit der Finanzierungsplanung steht und fällt alles, so Kripgans-Noisser. Daher sei zügig mit der Wirtschaftlichkeitsanalyse anzufangen, die auch eine Marktanalyse zu umfassen habe. Denn diese stünde wiederum im engen Zusammenhang mit dem Ansiedlungskonzept, also der Entwicklung sinnvoller Bauabschnitte. Dies gelte auch für die Bauleitplanung, die abhängig sei von der geplanten Vermarktung. „Die ganzen Prozesse dauern locker bis 2029, von daher habe ich kein Problem mit dem späten Abzug der Bundeswehr“, so die Konversionsexpertin.

Zum Thema Altlasten erläuterte sie auf Nachfrage von Dieter Kreis (BBV), dass diese von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) schon länger untersucht würden. Sie hoffe, dass ab 2026 eigene Untersuchungen starten können, denn – wie Gespräche mit anderen Konversionskommunen gezeigt hätten – könne man auf das Gutachten der BImA wenig geben. Ein Gegengutachten sei erforderlich. „Wir kaufen nichts von der Bundesanstalt, solange nichts saniert ist“, machte sie weiter deutlich.

Klaus Wollenberg (FDP) wies angesichts der großpolitischen Weltlage auf die Nichtberechenbarkeit der Berliner und der bayerischen Regierung hin. Man bekäme „kein konsequentes grünes Licht, während wir immer wieder Geld für die Planungen ausgeben“, so der Finanzreferent. OB Christian Götz (BBV) sagte hierzu, dass der Abzug der einzelnen Einheiten vom Baufortschritt an deren neuen Standorten abhängig sei. Wenn in Runden über den Weggang der Bundeswehr aus Städten diskutiert werde, stehe Fursty immer außer Frage.




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