Sitzung des Konversionsausschusses vom April 2024

Fliegerhorst: Von der Planungsidee zur Umsetzung

Die April-Sitzung des Konversionsausschusses fand kurz vor der Entscheidung über den Sieger des Wettbewerbs Fliegerhorst durch das Preisgericht statt. In ihr holte sich Konversionsmanagerin Nadja Kripgans-Noisser das Okay für die nun einzuleitenden Schritte. Bis zur nächsten Sitzung im Juni werden jetzt die Vergabeunterlagen für die auszuschreibenden Leistungen der Rahmenplanung, der begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung und des Projektsteuerers vorbereitet und dem Gremium zum Beschluss vorgelegt. Die Vergabe weiterer fachlicher Gutachten soll im Laufe des Jahres erfolgen.

Rahmenplanung als Handlungs- und Orientierungsrahmen

Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird auf Grundlage des Ergebnisses eine Rahmenplanung für das Gesamtgebiet erarbeitet. Ziel ist es, eine abgestimmte, realisierbare Gesamtplanung zu erhalten, die auch der Vorbereitung für die formelle Bauleitplanung dient. Begleitend werden Fachplaner, vor allem für Verkehr und Denkmalschutz, sowie Gutachter hinzugezogen.

Neben den städtebaulichen Planungsaufgaben muss nach Ansicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit ein Entwicklungskonzept in mehreren Bauabschnitten erarbeitet werden. Diese Aufgabe soll ein Projektsteuerer übernehmen, der auch die Koordination des Projektverlaufes unterstützen sowie bei den Grundstücks-Kaufverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mitwirken soll. Kripgans-Noisser betonte, dass es wichtig sei, sinnvolle Planungs- und Realisierungsschritte festzulegen. So könne es zum Beispiel gut und richtig sein, über Wohnungsbau durch einen Investor Einnahmen zu generieren, die dann zum Beispiel in die Infrastrukturmaßnahmen für ein Gewerbegebiet fließen können.

Fragen kamen zum Vergabeverfahren. Nach EU-Recht ist die Stadt verpflichtet, mit den drei ersten Preisträgern des Wettbewerbs sogenannte Vergabeverhandlungen zu führen. Dies bedeutet, dass nicht automatisch das Siegerbüro den Zuschlag für die Umsetzung bekommen darf. Für die Entscheidung im Vergabeverfahren wird nun ein Katalog an Bewertungskriterien erarbeitet. Hierbei muss das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 Prozent gewichtet werden. Weitere Punkte können die Kosten, die Qualität oder die Leistungsfähigkeit des Planungsbüros sein, so die Erläuterungen.

Klaus Wollenberg (FDP) bereiteten unter anderem die Flüchtlingsunterkünfte auf dem Areal Sorgen, diese könnten die Entwicklung behindern. Er bezweifelte, ob nach Ablauf der vereinbarten Zeiten in Bayern andere Unterbringungsmöglichkeiten bestehen werden. OB Christian Götz (BBV) sah dies nicht so. Aufgrund der Verträge müssten die Einrichtungen freigemacht werden. Und selbst bei einer möglichen Verzögerung gebe es ausreichend andere Stellen auf dem großen Gelände, um mit der Umsetzung der Planungen zu starten. Dies sei sowieso ein langfristiger Entwicklungsprozess von mindestens 25 Jahren. Mit Abzug der Bundeswehr könnten sofort verschiedene Zwischennutzungen im Bestand erfolgen. Er zog den Vergleich zum Werksviertel in München, das sich auch stetig wandelt und weiterentwickelt.

Wichtig sei auch weiterhin die Einbeziehung der Öffentlichkeit. In der Bevölkerung soll die Konversion präsent sein und kontinuierlich über die komplexen Planungszusammenhänge informiert werden, so Götz.




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