Gemeinsame Sitzung ISJS / HFA / PBA vom 17. September 2019

Richtlinien für die Sportförderung geändert und ergänzt

Nach knapp neun Jahren war es an der Zeit, die Richtlinie der Stadt zur Förderung des Sports zu überarbeiten. So wird jetzt beispielsweise künftig eine finanzielle Förderung der Jugendarbeit nicht mehr von der Anzahl der jungen Mitglieder abhängig gemacht werden. Außerdem haben die Vereine künftig die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge zu erheben, die günstiger sind als die Verbandsbeiträge. Geförderte Sportanlagen sollen neben dem Vereinssport auch dem Schul- und Breitensport zugänglich gemacht werden. 
Ein Punkt, der bei der Diskussion rund um die Finanzierung des Neubaus des Sportzentrums III im Brucker Westen aufgetaucht ist, war die bislang nicht mögliche Förderung von Zuschaueranlagen, Vereinsheimen und ähnlichen Einrichtungen. Diese sind künftig nun beihilfefähig. 
In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Integration, Soziales, Jugend und Sport wurde zudem ausdrücklich auf den Integrations-Sportförderpreis hingewiesen. Der Preis kann jährlich sowohl für den Jugend- als auch den Erwachsenenbereich vergeben werden und ist jeweils mit maximal 1.000 Euro dotiert. 
Im Stadtrat wies der Vorsitzende des Sportbeirates, Joachim Mack, noch darauf hin, dass  dem für die Vergabe von Zuschüssen zuständigen Sportforum neben dem Sportreferenten sowie Vertretern aus Verwaltung und Vereinen auch ein Sportbeirat angehören sollte. Dem folgte das Gremium einstimmig.

Integrationspreis

Mit dem Preis werden Sportvereine oder ähnliches gewürdigt, die sich zum Beispiel um die Integration von Jugendlichen kümmern oder um den Seniorensport bemühen, eine Verbindung zwischen behinderten und nicht behinderten Sportlern schaffen. Ziel ist es, soziale Tugenden wie Toleranz, Fairness und Teamgeist zu fördern, so dass Ausgrenzung keinen Nährboden findet. 
Bewerben können sich Sportvereine, freie Initiativen, Selbsthilfegruppen etc., aber keine professionellen, auf Gewinn orientierte Gruppierungen. Bewerbungsschluss ist am 1. Januar für Leistungen im zurückliegenden Jahr.
Für Fragen steht Hildegard Maurer zur Verfügung, bei der auch die Bewerbung einzureichen ist. Kontakt: Telefon 08141 281-1133, hildegard.maurer@fuerstenfeldbruck.de




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