Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Juli 2025
Ausschuss stimmt für Einführung einer Sicherheitswacht
Nun kommt sie doch: die Sicherheitswacht. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) hat sich in seiner Juli-Sitzung mit 10:5 Stimmen für die Einführung ausgesprochen – jedoch zunächst befristet auf zwei Jahre. Ob über die Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck ein entsprechender Antrag an das Polizeipräsidium Oberbayern Nord gestellt wird, entscheidet der Stadtrat in
seiner Sitzung am 29. Juli final.
Der HFA hatte sich bereits im Juni 2018 mit der Einführung einer Sicherheitswacht befasst und dies abgelehnt. Im Februar 2019 war das Thema im Stadtrat vertagt worden. Nun also ein erneuter Vorstoß. Laut dem Sachgebiet für Sicherheit und Ordnung gehen dort immer öfter Beschwerden über Störungen der Ordnung im öffentlichen Raum ein. Betroffen seien etwa das Gelände des Kreativquartiers bei der Aumühle, die Kneippinsel, die Halbinsel an der Äußeren Schöngeisinger Straße, der Geschwister-Scholl-Platz und die beiden S-Bahnhöfe. „Die Beschwerden reichen dabei von Umweltverschmutzungen über
Lärmbelästigungen bis hin zu Sachbeschädigungen, Vandalismus und Beleidigungen“, so die Leiterin des Sachgebiets. OB Christian Götz (BBV) konnte dies bestätigen. „Das hat sich zugespitzt“, sagte er. Eine Sicherheitswacht könnte das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung vermutlich erhöhen. Bei der Verwaltung seien bereits anonyme Anträge aus der
Bürgerschaft zur Einführung eingegangen.
Eine Umfrage bei Kommunen, in denen es eine Sicherheitswacht gibt – wie etwa in Olching, Maisach oder Kaufbeuren – habe gezeigt, dass die Rückmeldungen aus der Bevölkerung durchweg positiv seien. „Wir sollten das probieren“, betonte der CSU-Fraktionsvorsitzende Andreas Lohde. Er warb um Zustimmung, zumal sich an der Notwendigkeit nichts geändert habe. Denkbar wäre dabei auch eine Zusammenarbeit mit Emmering. Denn: „Es steht und fällt mit der Größe der Gruppe.“ Es gehe darum, mit Präsenz für die Einhaltung von Regeln eines guten Miteinanders zu sorgen. Die Sicherheitswacht sei dabei ein „Puzzlestück“. Unterstützung bekam er von Georg Stockinger (FW). Er führte unter anderem den Geschwister-Scholl-Platz als Problemfeld an. Dort sei nur bis 20 Uhr ein privater Sicherheitsdienst unterwegs. Eine Alternative könnte eine Videoüberwachung sein. Dies sei aber immer nur eine partielle Lösung, sagte Götz. Laut Rathausjurist Christian Kieser wird
derzeit aber ein Konzept für den Geschwister-Scholl-Platz entwickelt.
Markus Droth (FW) verspricht sich von der Präsenz engagierter Bürgerinnen und Bürger ebenfalls eine „gewisse Wirkung“. Zu den Befürwortern zählte auch Christian Stangl (Grüne). Das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung sei verloren gegangen. Aber braucht man für jede Sache die Polizei oder reicht es, wenn Bürger auf ihre Stadt schauen, fragte er. „Wir sollten es versuchen.“
Anderer Meinung war Florian Weber (Die Partei). Es gebe keine belegbaren Statistiken über die Wirkung einer Sicherheitswacht. Auch die Polizei-Gewerkschaft würde nicht viel davon halten. Willi Dräxler (BBV) betonte, dass man sozialen Problemen nicht mit polizeiähnlichen Methoden begegnen könne. Der Einsatz eines Streetworkers wäre hier besser. Dies seien
verschiedene Themenfeld, sagte Götz dazu. Diese Stelle sei aber bereits mehrfach vergeblich ausgeschrieben worden. Nach Meinung von SPD-Fraktionssprecher Philipp Heimerl biete eine Sicherheitswacht lediglich Pseudoschutz und müsse aufgrund fehlender Befugnisse ohnehin die Polizei rufen. Kritisch äußerte sich auch Karin Geißler (BBV).
Gegen Zweckentfremdung von Wohnraum
Die Stadt hat seit dem Jahr 2020 eine Zweckentfremdungssatzung. Diese gilt jedoch nur bis September 2025. Den erforderlichen Neuerlass befürwortete der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Juli-Sitzung einstimmig. Zumal sich an dem angespannten Wohnungsmarkt in Fürstenfeldbruck nichts geändert habe. Die endgültige Entscheidung wird dann der Stadtrat treffen.
Mit diesem Instrument könne der lokale Wohnungsmarkt entlastet und die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum gesichert werden, so die Leiterin des Bereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das Sachgebiet kümmert sich seit 2020 um den Vollzug. Angesichts der begrenzten zeitlichen und personellen Ressourcen werden in erster Linie Meldungen aus der Bürgerschaft oder Verdachtsfälle bearbeitet. Die Dunkelziffer sei aber weitaus höher.
Demnach konnten bisher 21 Fälle von Zweckentfremdung erfolgreich bearbeitet werden. Typisch seien Wohnungen, die mehr als die erlaubten acht Wochen pro Jahr an Touristen vermietet werden. Genannt wurden zudem Schein-Leerstand und angeblicher Eigenbedarf, bei dem Wohnungen monate- oder jahrelang leer stehen. Ferner kommt es vor, dass Wohnungen oder Häuser an übermäßig viele Personen vergeben werden. Das Stichwort hier lautete Arbeiterwohnheime. Beispielsweise waren in einer Doppelhaushälfte rund 25 Menschen untergebracht worden. Aktuell seien noch 14 Meldungen in Bearbeitung.
Kommunale Verpackungssteuer: Einführung wird geprüft
Tübingen hat es vorgemacht und auch in Fürstenfeldbruck hat die Stadtratsfraktion der Grünen bereits vor zwei Jahren beantragt, die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen zu prüfen. Zwei Mal war das Thema im Haupt- und Finanzausschuss aus Zeitgründen vertagt worden. In der Juli-Sitzung hat es nun geklappt. Doch seit der Antragstellung ist einiges passiert, wie Kämmerer Marcus Eckert aufzeigte.
So funktioniert es: Unternehmen zahlen an die Kommune, die eine derartige Steuer erhoben hat, einen bestimmten Betrag pro Einwegverpackung, -becher, -geschirr und -besteck. Damit sollen die Verunreinigung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgten Verpackungsmüll verringert und ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt, aber auch zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Nach der Einführung der Verpackungssteuer in Tübingen hatte sich zunächst ein Gericht damit befasst und die Erhebung einer derartigen Steuer für zulässig erklärt. Danach hat sich die Bayerische Staatsregierung im Mai 2025 allerdings für ein Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer ausgesprochen und einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt.
Um dagegen klagen zu können, müsste die Änderung des Bayerischen Kommunalabgabegesetzes vollzogen sein. Dies ist noch nicht der Fall, so Eckert.
Das Gremium diskutierte, ob die Stadt an der Einführung einer solchen Steuer festhalten sollte. Philipp Heimerl (SPD) warnte vor einem „Schnellschuss“. Die Haltung der Staatsregierung sei zwar bedauerlich, aber vielleicht sollte sich eine größere Kommune mit dieser anlegen. Markus Droth (FW) wunderte sich, dass das bestehende Verpackungsgesetz in der Sitzungsvorlage nicht erwähnt wurde. Er fragte, wie eine mögliche Verpackungssteuer vollzogen werden soll. „Das könnte ein Bürokratiemonster werden“, sagte er. Die Umsetzung könnte nicht ganz einfach werden, meinte auch Karin Geißler (BBV). Aber die Stadt sollte ein gewisses Zeichen setzen. Eckert verwies auf eine mögliche Unterstützung durch die kommunalen Spitzenverbände. Dies sei der richtige Weg, meinte auch Christian Stangl (Grüne). Letztlich wurde die Verwaltung mehrheitlich mit einer vertieften Prüfung der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer beauftragt.
Auswirkungen der Grundsteuer-Reform
„Aller guten Dinge sind drei“, sagte Kämmerer Marcus Eckert im Haupt- und Finanzausschuss. Bereits zwei Mal war der Tagesordnungspunkt „Grundsteuer 2025 – Auswirkungen der Reform in Fürstenfeldbruck“ vertagt worden. Erst in der Juli-Sitzung konnte er Zahlen präsentieren, wobei diese teilweise aus dem Februar stammten.
Am 1. Januar trat bekanntlich die Grundsteuerreform in Kraft, die in Bayern eine Orientierung an der Fläche statt am Wert vorsieht. Dies führte zu einer Änderung in der Besteuerung aller Grundstücke. In Fürstenfeldbruck waren die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) von 310 auf 340 Prozentpunkte und die Grundsteuer B (für bebaute oder unbebaute Grundstücke) von 350 auf 480 Prozentpunkte angepasst worden. Dies entspreche in etwa dem Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung im Jahr 2013. Die Erhöhung soll Mehreinnahmen von rund einer Million Euro pro Jahr bringen.
Mit Blick auf die Grundsteuer B zeigte Eckert jetzt auf, zu welchen Verschiebungen in der Belastung der einzelnen Steuerpflichtigen es seither gekommen ist. Mitte Februar waren bereits 92 Prozent der Objekte veranlagt. Demnach kam es in 5.938 Fällen zu einer Steuererhöhung, bei 7.970 Objekten zu einer Steuersenkung und bei fünf ergab sich keine Veränderung. Zwei Drittel der Objekte liegen laut dem Finanzexperten im unteren Steuerbereich bis 250 Euro, während nur einige hohe und sehr hohe Beträge aufweisen.
Statistisch gesehen sei der häufigste Wert (Modus) von rund 145 Euro auf etwa 63 Euro deutlich gesunken. Sehr hohe absolute Steigerungen würden vor allem Gewerbeobjekte betreffen. Die Reform führte aber ebenso zu teils erheblichen Reduzierungen der Grundsteuer – oft ebenfalls bei Gewerbeobjekten. Extreme Abweichungen in beide Richtungen könnten auf Fehler in der Steuererklärung hindeuten, so Eckert. Diese Fälle werden geprüft und noch mit dem Finanzamt abgestimmt.
Auch für die Stadt selbst ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 54.000 Euro, so Eckert. Allerdings seien die Daten noch unvollständig. Einige Veranlagungen würden zudem nicht plausibel erscheinen und werden geprüft. Insgesamt sei die Reform mit einem hohen administrativen Aufwand einhergegangen. Viele Telefonate wurden geführt, rund 350 E-Mails beantwortet sowie rund 1.500 unzustellbare Bescheide neu recherchiert. Erstaunlicherweise habe es insgesamt nur 55 Widersprüche gegeben, die teils wieder zurückgenommen wurden. Auch derzeit binde die Reform erhebliche Personalressourcen. „Dieser Aufwand wird uns noch Monate begleiten“, sagte Eckert. Noch ungeklärt seien die Auswirkungen der „Erweiterten Erlassregelung“ nach Artikel 8 Bayerisches Grundsteuergesetz. Demnach können Kommunen in Einzelfällen die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen, wenn allein aufgrund des Systemwechsels eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt, etwa bei Grundstück mit ortsunüblicher Lage oder überalterten Gebäuden.
Er riet dazu, den Hebesatz zukünftig regelmäßig anzupassen. „Diese Kuh ewig zu melken, halte ich für problematisch“, meinte Vize-Bürgermeister Christian Stangl (Grüne). „Was exorbitant wächst, ist der Wert der Grundstücke“, sagte OB Christian Götz. Es sei nicht eingetreten, dass die einkommensschwachen Gruppen im Geschosswohnungsbau besonders belastet werden, stellte Markus Droth (FW) fest. Karin Geißler (BBV) betonte, dass insgesamt schon mehr Gerechtigkeit erreicht worden sei. Das Geld komme Infrastrukturprojekten der Stadt zugute, ergänzte Götz.
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