Doppel-Abbuchungen bei Grund- und Gewerbesteuer

In der Finanzbuchhaltung wurde festgestellt, dass versehentlich vereinzelte Grundsteuer- und Gewerbesteuerbeträge doppelt abgebucht wurden. Die Fachstelle ist bereits in engem Kontakt mit den Finanzdienstleistern, um diesen Fehler schnellstmöglich zu bereinigen.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die doppelten Lastschriften nicht zurückzugeben. Eine Rücküberweisung der zuviel eingezogenen Beträge wird schnellstmöglich veranlasst.

Danke für Ihr Verständnis!




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