Kein Parteiverkehr am 9. März
Da die Auszählung der Kommunalwahlen am 8. März bis in die frühen Morgenstunden dauern könnte, bleiben am nachfolgenden Tag das Rathaus sowie die Außenstellen Friedhofsverwaltung und Standesamt für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen. Terminvereinbarungen bleiben davon unberührt.
Hintergrund ist, dass die städtischen Beschäftigten, die zumeist als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlsonntag im Einsatz sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten müssen. Zudem sind abschließende Arbeiten zur Wahl zu erledigen, die einen gleichzeitigen Parteiverkehr nicht möglich machen.
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