Sitzung des Stadtrats vom Januar 2026

Kommandanten der Feuerwehr bestätigt

Wegen des Ablaufs der Amtszeit der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr war eine Neuwahl für die nächsten sechs Jahre durch deren Mitglieder erforderlich. Zum Kommandanten und damit Stadtbrandinspektor wurde erneut Michael Ott, als dessen Stellvertreter Manual Mai gewählt. Dies wurde wie gesetzlich vorgesehen im Anschluss durch den Stadtrat bestätigt. Feuerwehrreferent Andreas Lohde (FBM) betonte, dass diese ehrenamtlich für knapp 400 Feuerwehrler die Verantwortung tragen und dankte ihnen herzlich für die Bereitschaft, das Amt auszuüben und ihr Engagement. Dem schloss sich OB Christian Götz (BBV) an und freute sich auf die weitere Zusammenarbeit. Er habe in seiner Amtszeit schon viel von beiden gelernt.

Weniger Fischsterben im Nasenbach

Der Stadtrat hat nach ausführlicher Vorberatung durch den Umweltausschuss im Dezember (Anm. der Red.: Bericht im RathausReport Dezember) einstimmig OB Christian Götz ermächtigt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Weisungsbeschlüsse an deren Geschäftsführung zu fassen. Demnach soll der Nasenbach, das heißt der Gewässerabschnitt der Amper zwischen DonaubauerWehr an der AmperOase und der Einmündung in den Hauptarm, ökologisch aufgewertet werden. Er fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke. Hierfür werden die vorhandenen Sohlschwellen zurückgebaut und durch raue Rampen ersetzt, die für alle heimischen Fischarten in jedem Entwicklungsstadium passierbar sind. Zudem werden Strukturen geschaffen, die einem natürlichen Charakter nahekommen wie zum Beispiel unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten, Gewässertiefen und Substratzusammensetzungen. Außerdem soll eine permanente Mindestabflussmenge von etwa 200 Liter pro Sekunde durch entsprechende Einstellungen am Wehr sichergestellt sein. Einschlägige Verbände und Vereine sollen in die Planung durch ein Fachbüro einbezogen werden, auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten. Die Umsetzung soll frühestmöglich beginnen. All diese Maßnahmen sind erforderlich, um diesen Teil der Amper zu reaktivieren und ökologisch aufzuwerten, nachdem es durch zu wenig Wasser immer wieder zu einem Fischsterben gekommen ist. Ziel sei es, wieder ein Fortpflanzungs-Habitat für die Tiere zu schaffen, so OB Christian Götz (BBV). Jan Halbauer (Grüne) betonte unter anderem die Wichtigkeit des Artenschutzes und die Kühlfunktion von Gewässern für die Stadt gerade in Hitzesommern.

Infos zu den Klagen des SCF und Stadträtin Zierl

Zuletzt waren zwei Klagen des SCF sowie eine weitere von Stadträtin Alexa Zierl (ÖDP) gegen die Stadt anhängig, die alle in 1. Instanz von den Klägern gewonnen wurden. Rathaus-Jurist Christian Kieser informierte die Stadtratsmitglieder in der Januar-Sitzung über die Verfahren und das weitere Vorgehen.

Im Jahr 2024 hatte die Stadt den Nutzungsvertrag mit dem SCF für das Sportzentrum an der Klosterstraße gekündigt, um es auch für die Fursty Razorbacks zugänglich zu machen. Gegen die Kündigung hatte der SCF vor dem Verwaltungsgericht München Klage erhoben. Da das Verwaltungsgericht München dem SCF Ende 2024 in einer Eilentscheidung das Recht eingeräumt hatte, das Sportzentrum an der Klosterstraße weiter nutzen zu können, hat die Stadt 2025 erneut eine Kündigung des weiterlaufenden Nutzungsvertrages für das Sportzentrum zum 31. Dezember 2025 ausgesprochen und auch die öffentlich-rechtliche Zulassung widerrufen.

In beiden Verfahren bekam der Sportclub vom Verwaltungsgericht Recht. Eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurde nicht zugelassen, da das Verwaltungsgericht München keine grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens für eine Vielzahl von anderen Fällen sah. Laut Kieser habe man vorsorglich zur Fristwahrung die Zulassung der Berufung beantragt und werde zeitnah die Anträge auch begründen. Grund dafür seien grundlegende Zweifel an der Richtigkeit der beiden Urteile. Zum einen gibt es erhebliche Zweifel, ob es sich beim Sportzentrum an der Klosterstraße um eine öffentliche Einrichtung handelt und zum anderen, selbst wenn man von einer öffentlichen Einrichtung ausgeht, sei der Maßstab, der an die Ermessensentscheidung der Stadt angelegt wurde, durch das Verwaltungsgericht München überzogen. Wegen der sich daraus ergebenden Auswirkungen, brauche die Stadt Rechtsklarheit. Sollte der VGH die Berufung nicht zulassen, müsse man sich grundsätzlich überlegen, wie künftig das Rechtsverhältnis mit dem SCF ausgestaltet werden soll.

Auf den Vorwurf von Zierl, dass die Stadt mit der Berufung einen Verein in ein langjähriges Verfahren zwinge, entgegnete OB Christian Götz (BBV): „Wir wurden vor Gericht gezogen.“ Kieser verwies darauf, dass die Mehrheit des Stadtrates sich sowohl 2024 wie auch 2025 für eine Kündigung ausgesprochen habe. Die Verwaltung habe die Pflicht, diese Stadtratsbeschlüsse bestmöglich umzusetzen und sich im Fall der Fälle auch gegen eingereichte Klagen zu verteidigen.

Die erstinstanzliche Entscheidung im Klageverfahren Zierl werde man akzeptieren und den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückzunehmen, weil es hier keine ernsthaften Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit gebe, auch wenn eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts möglich gewesen wäre. Zierl hatte beanstandet, dass bei der Stadtratssitzung im Jahr 2025, in der eine erneute Kündigung des Nutzungsvertrages ausgesprochen worden war und ein Widerruf der öffentlich-rechtlichen Zulassung des SCF erklärt worden war, ein Ladungsmangel vorgelegen habe, da aus der Ladung nicht erkennbar gewesen sei, um was es bei den entscheidenden Tagesordnungspunkten überhaupt gehe. Diese Rechtsansicht hatte das Gericht geteilt.

Einheimischen-Modell für Wohnungen befürwortet

Ein Einheimischen-Modell ist ein kommunales Förderinstrument, bei dem Wohnraum vergünstigt an Einheimische verkauft werden soll. Ziel ist es, den weniger begüterten Mitgliedern der örtlichen Bevölkerung, insbesondere jungen ortsansässigen Familien, den Erwerb von angemessenem Wohnraum in ihrer Heimatgemeinde zu ermöglichen. Im Gegenzug verpflichten sich die Käufer zu Auflagen, wie einer langjährigen Eigennutzung, wodurch ein schneller Weiterverkauf zum Marktwert verhindert wird. In der Ausgestaltung des Einheimischen-Modells gibt der Europäische Gerichtshof allerdings Grenzen vor.
Zum einen gibt es zwei Zugangsvoraussetzungen, nämlich eine „Vermögensobergrenze“ und eine „Einkommensobergrenze“. Außerdem ist eine Auswahlentscheidung anhand von Ortsbezugs- (maximal 50 Prozent) und Sozialkriterien zu treffen. Zugangsvoraussetzungen sind zudem Einkommens- und Vermögensgrenzen (für eine vierköpfige Familie ca. 108.000 Euro brutto im Jahr bzw. maximal 200.000 Euro Vermögen).
Ausführlich wurde die Einführung eines Einheimischen-Modells bereits im Planungs- und Bauausschuss im November vergangenen Jahres vorberaten (siehe RathausReport Dezember) und ebenso wie in der Stadtratssitzung vom Januar mehrheitlich befürwortet. Einig war man sich, dass es eine Förderung nur für Wohnungen geben soll, nicht für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser. Diese seien für die Zielgruppe in der Region sowieso nicht finanzierbar.
Die Verwaltung wird nun die konkreten Richtlinien für die Anwendung des Einheimischen-Modells für zwei Varianten erarbeiten: die Vergabe von Wohnungen/Eigentumswohnungen von Investoren und die Vergabe von Wohnungen/Eigentumswohnungen der Stadt.

Im Jahr 2022 hatten die CSU und die Fraktion der Grünen das Thema auf den Tisch gebracht. Nun freute sich Mitantragsteller Andreas Lohde (inzwischen Fürstenfeldbrucker Mitte) über „die historische Entwicklung, die die Stadt geht“ und dass mit dem früheren Grimmplatten-Areal an der Malchinger Straße auch schon ein konkretes Vorhaben vor der Tür steht. Jan Halbauer (Grüne) ergänzte, dass dieser Schritt die Mitte der Gesellschaft stärke und zur sozialen Gerechtigkeit beitrage. Die SPD-Fraktion stimmte gegen die Einführung. Laut Walter Schwarz würden nur Gutverdienende subventioniert, man müsse sich zuerst um die Schaffung von Mietwohnungen kümmern. OB Christian Götz (BBV) widersprach der Aussage, dass das Einheimischenmodell aus Steuergeldern finanziert werde.

Einig war man sich, dass verschiedene Möglichkeiten, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern, nicht in Konkurrenz treten dürfen. Stadtbaurat Johannes Dachsel betonte, dass das jeweils passende Wohnmodell in den politischen Beratungen zu großen Bauvorhaben diskutiert werden wird.

„Bau-Turbo“-Arbeitskreis eingesetzt

Mit dem „Bau-Turbo“ hat der Bund neue gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, um Wohnbauprojekte schneller zu genehmigen. Wie bereits berichtet hatte der Planungs- und Bauausschuss im Dezember beschlossen, einen Arbeitskreis (AK) einzusetzen. Dieser soll klären, in welchen Fällen der „Bau-Turbo“ in Fürstenfeldbruck sinnvoll eingesetzt werden kann. Bis der AK sein abschließendes Ergebnis im Stadtrat zum Beschluss vorlegt, hat der OB oder sein Stellvertreter im Amt die Befugnis, entsprechende Anträge im Zweifelsfall bei drohender Fiktion abzulehnen. Denn entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist über eine beantragte Genehmigung, so gilt diese als erteilt. Der Stadtrat hat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise im Januar einstimmig bestätigt.

Keine Investition in Wasserrutsche für ein paar Jahre

Die SPD und Die PARTEI hatten den Antrag gestellt, die stillgelegte Wasserrutsche in der AmperOase wieder in Betrieb zu nehmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hatte dieses Ansinnen vor der finalen Entscheidung durch den Stadtrat vorberaten. Angesichts der hohen Kosten für einen Neubau der Rutsche, die ohnehin hohen Instandhaltungskosten für die Anlage sowie der begrenzten Restnutzungsdauer des Schwimmbads von rund acht Jahren wurde ein negatives Votum abgegeben, dem auch das politische Gremium mehrheitlich folgte.

Die Rutsche wurde 1995 in Betrieb genommen und 2020 wegen eines irreparablen Schadens an der Lüftungsanlage sowie Materialverschleiß an der Rutschenröhre geschlossen. Die Anlage hatte zu diesem Zeitpunkt die technische Nutzungsdauer weit überschritten, so dass nur durch einen Neubau die Attraktion hätte erhalten werden können. Eine schon begonnene Planung wurde mit dem Beschluss, die AmperOase neu zu bauen verworfen. Dieses Vorhaben wurde wegen der Kostenexplosion bis auf weiteres eingefroren. Laut den Stadtwerken liege der Fokus in den nächsten Jahren in der Umsetzung eines Instandhaltungskonzeptes zur Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit mit dem Ziel den Weiterbetrieb von Bad- und Eisstadion, soweit wirtschaftlich leistbar, bis ins Jahr 2032 sicherzustellen. Die dafür notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen bewegten sich bis zu einer Million Euro pro Jahr über den bisherigen Aufwendungen.

Die Kosten für den Ersatz der Rutschenröhre würden sich auf 400.000 Euro netto belaufen, die notwendige Lüftungstechnik und Beckenwasseraufbereitung mit 1,2 Millionen Euro zu Buche schlagen, sodass Gesamtkosten von 1,6 Millionen Euro entstehen würden, um den früheren Status wieder zu erreichen. Die Umsetzung des Projektes bis zur Inbetriebnahme würde nach Beschluss mindestens zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Dann hätte die AmperOase nur noch eine Restlebenszeit von etwa fünfeinhalb Jahren.

Mirko Pötzsch (SPD) meinte, man könne eine günstigere Rutsche jetzt bauen und diese dann ins neu gebaute Bad integrieren. Der demnächst erstmals tagende Arbeitskreis AmperOase und Eisstadion solle in seinen Überlegungen versuchen, beides zu verbinden. Dem wiedersprach Stadtwerke-Chef Jan Hoppenstedt. Nachdem die Erneuerung der Belüftung und des Wasserkreislaufs den Großteil der Kosten verursachten, würde mit einer kleineren Variante kaum Geld gespart. OB Christian Götz (BBV) riet dringend davon ab, dem Arbeitskreis noch mehr Aufgaben zuzuweisen. Er stehe bereits jetzt einem Strauß von großen und komplexen Aufgaben gegenüber, der herausfordernd genug sei.

Weitere Anreize beim Gewinnen und Halten von Personal

In den vergangenen Jahren ist es für die Stadt als Arbeitgeberin zunehmend schwieriger geworden, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen. Laut Verwaltung macht sich auch hier der Fachkräftemangel bemerkbar und dass in öffentlichen Stellenausschreibungen offensiv mit Benefits oder Vergünstigungen für Personal geworben wird. Zudem steige die Bereitschaft von Beschäftigten, zu anderen Arbeitgebern mit attraktiveren Rahmenbedingungen zu wechseln. Zwar gibt es bei der Stadt ebenfalls Anreize wie etwa Zahlung der Großraumzulage München oder Homeoffice-Regelungen. Doch um die Chancen Brucks im Wettbewerb zu sichern und auch um das vorhandene Personal zu binden, wurde jetzt nachgelegt. Der Stadtrat hat im Januar einstimmig beschlossen, das Gesamtbudget für das Leistungsentgelt ab 2026 von derzeit zwei auf drei Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst fallenden Beschäftigten zu erhöhen. Dies dient der freiwilligen Einführung einer regional beschränkten Sachbezugskarte, auf die monatlich ein steuer- und sozialversicherungsfreier Betrag in Höhe von maximal 40 Euro eingezahlt wird. Alternativ können die Mitarbeitenden entscheiden, diesen Betrag in eine PlusPunktRente bei der Bayerischen Versorgungskammer – Zusatzversorgungskasse als Form der betrieblichen Altersvorsorge einfließen zu lassen. OB Christian Götz (BBV) betonte, dass er beide Varianten gut finde. Mit der Sachbezugskarte könne – neben dem Gewinnen und Halten von Mitarbeitern – auch eine Art von indirekter regionaler Wirtschaftsförderung in Höhe von rund 180.000 Euro pro Jahr umgesetzt werden. Die Verwaltung wird nun die nächsten Schritte durchführen.

Freude auf den nächsten Sommer im Kreativquartier

Auf dem Gelände rund um Aumühle und Lände soll ein lebendiges Kreativquartier entstehen. In einer Phase der Zwischennutzung ist in den vergangenen Monaten bereits viel passiert und die Fläche ist von einigen Protagonisten bespielt worden. Es gab eine Pop-up-Bar, den Stadtstrand „Amperstrand“, die Demokratie-Hütte und seit kurzem den Brucker Backofen. Auch die Bibliothek und der Verein Turmgeflüster e. V. trugen zur Belebung bei. Es sei ein aktionsreicher Sommer gewesen, betonte OB Christian Götz (BBV) in der Januar-Sitzung des Stadtrats.

Jennifer Halke, die in der Stadtverwaltung für das Projekt zuständig ist, gab nach einem Rückauch einen Ausblick. Demnach sollen heuer die Planungen für einen Inklusions-Spielplatz beginnen. In Bearbeitung seien das Thema „Aktivität am Wasser“ und der Neubau der Brücke auf der Lände. Der neue Fußgängersteg von der Schöngeisinger Straße zur Lände wird im Herbst in Angriff genommen. Voran geht es auch mit dem Schlachthof-Ensemble. Für die Sanierung wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Laut Halke wird das Preisgericht im April tagen. Bei der Alten Mühle ist die Notsicherung abgeschlossen und eine Machbarkeitsstudie in Arbeit. Beim Sportlerheim für die Fursty Razorbacks auf der Lände tut sich ebenfalls etwas: Inzwischen wurden die Fundamente gesetzt. Eine barrierefreie Toilette soll in einem zusätzlichen Container untergebracht werden.

Mehr Leben ins Kreativquartier und eine bessere Vernetzung der Akteure vor Ort soll das Citymanagement bringen. Der Start ist für Februar vorgesehen. Wieder dabei sein möchten der „Amperstrand“ und der Brucker Backofen. Eine Anfrage von einem Foodtruck liege ebenfalls vor. Am 9. Mai wird der Tag der Städtebauförderung auf dem Areal stattfinden. Interessenten können sich auf der Webseite kreativquartier.fuerstenfeldbruck.de informieren. Halke erwähnte, dass eine Perspektive auf eine längere kostenfreie Nutzung geben soll.

Markus Droth (FW) sprach die Themen Sicherheit und Drogen an. Dies müsse man in den Griff bekommen, um die Fläche langfristig für die Bürgerschaft wirklich nutzbar zu halten. OB Götz erwähnte, dass man eine Hausordnung erlassen habe. Für die Durchsetzung könnte ab dem Frühjahr die Sicherheitswacht sorgen.

Windkraftanlagen: Es geht voran

Um die Energiewende in der Region weiter voranzutreiben, setzen die Stadtwerke Fürstenfeldbruck auf den Ausbau der Windenergie. Aktuell sind mehrere Projekte geplant: der „Windpark Gilching“ mit drei Windrädern auf Gilchinger Flur, der „Windpark Mammendorf“ mit drei Anlagen, der „Windpark Fürstenfeldbruck“ mit zwei Windkraftanlagen nördlich von Aich in der Gemarkung Puch sowie der „Windpark Egenhofen“ mit zwei Windrädern.

Um diese Vorhaben weiter vorantreiben zu können, stand unter der Überschrift „Angelegenheiten der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH“ im Januar-Stadtrat die Gründung von vier Kommanditgesellschaften zusammen mit den jeweiligen Kommunen und weiteren möglichen Beteiligten wie etwa Grundstückseignern auf der Tagesordnung. Als Komplementärin wird jeweils die Brucker Erneuerbare Energien GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Brucker Stadtwerke, genannt. Zum Teil wird die Zusammenarbeit zudem durch Kooperationsverträge definiert, wie etwa mit den Sonnenseglern.

Der Stadtrat hat den Oberbürgermeister oder seinen Vertreter im Amt ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu vollziehen und die dafür notwendigen Rechtshandlungen vorzunehmen. Die Entscheidungen fielen jeweils einstimmig.




zurück zur Übersicht