Sitzung des Stadtrates vom Januar 2025
Stadtrat verabschiedet Gestaltungsleitfaden
Um die besondere bauliche Identität und stadtgestalterische Qualität der Hauptstraße und angrenzender Bereiche auch langfristig zu bewahren, hat die Stadt die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens in Auftrag gegeben. Das Regelwerk soll sowohl den Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilien als auch den Gewerbetreibenden von Läden und gastronomischen Betrieben als Hilfestellung bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sowie bei der Gestaltung von Freisitzen dienen. Besonders im Blick stehen hier der Umgang mit den prägenden Gestaltungselementen der historischen Fassaden, die Ladengeschosse mit Schaufenstern und Markisen, Werbeanlagen sowie die Nutzung und Gestaltung der Freischankflächen vor den Gebäuden. Ziel des Leitfadens ist aber auch, einheitliche Entscheidungsgrundlagen zu schaffen, um der Verwaltung eine effizientere Bearbeitung von Sondernutzungserlaubnissen oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen zu ermöglichen.
Im Dezember empfahl der Planungs- und Bauausschuss dem Stadtrat, den Leitfaden zu beschließen. Mehrheitlich wurde er nun auch von diesem Gremium befürwortet. Eine Änderung wurde auf Antrag von Alexa Zierl (ÖDP) noch eingearbeitet: Um dem früher im Umweltausschuss gefassten Beschluss zum Thema Vermeidung von Lichtverschmutzung Rechnung zu tragen, sollen Außenbeleuchtungen von Geschäften zwischen 22.00 und 24.00 Uhr auf 30 statt wie vorgeschlagen 50 Prozent gedimmt und danach bis zur Morgendämmerung gänzlich ausgeschaltet werden. Hierzu zwingen könne man allerdings niemanden, da es keine Sanktionsmöglichkeiten gebe, so Zierl.
Den Gestaltungsleitfaden gibt es auf der Startseite (Aktuelles) der städtischen Internetseite sowie demnächst als gedruckte Broschüre.
Wem gehören Werbe-Uhren?
Schon so manch einer hat sich wahrscheinlich bereits gefragt, was es mit der Uhr mit Sparkassenwerbung am Parkplatz bei der AmperOase auf sich hat – vor allem, nachdem sie seit vielen Jahren nicht mehr funktioniert. So auch Karl Danke (BBV), der dann auch in der Stadtratssitzung unter dem Punkt Verschiedenes nachfragte, wem sie eigentlich gehöre. Die zweite dieser Art befindet sich an der Augsburger Straße. Diese funktioniert allerdings noch. Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) sagte eine Recherche nach dem Eigentümer zu. Vermutlich seien sie von der Sparkasse aufgestellt worden.
Neue Sondernutzungssatzung beschlossen
Ausführlich wurde die neue Sondernutzungssatzung bereits in der Dezember-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorberaten (siehe RathausReport Dezember). Nun gab der Stadtrat einstimmig grünes Licht.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist der öffentliche Raum als Gemeingebrauch für den Verkehr vorgesehen. Jede andere Nutzung wird als Sondernutzung bezeichnet und ist damit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Durch eine Satzung kann aber jede Kommune eigene Regelungen treffen, so zum Beispiel, was erlaubnisfrei sein soll oder wie hoch die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums sein sollen. Zuletzt waren ent sprechende Festlegungen im Jahr 2010 getroffen worden. Diese wurden von der Verwaltung grundlegend überarbeitet. Notwendig war dies unter anderem geworden, um die Nutzungs- gebühren anzupassen, aber auch das eine oder andere zu vereinfachen, klarzustellen oder "neue“ Produkte wie Ladesäulen oder Parklets hierin aufzunehmen. Auch wurde der inhaltliche Aufbau der Satzung geändert, um die Übersichtlichkeit für den Nutzer, aber auch das Tagesgeschäft der Verwaltung zu verbessern.
Dem Stadtrat wurden nun noch zwei geringfügige Änderungen von der Leiterin der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen. Demnach sollen Sonnenschutzdächer, sprich Markisen, nicht mehr erlaubnisfrei sein, damit den Vorgaben des neuen Gestaltungsleitfadens für die Innenstadt Rechnung getragen werden kann. Die Genehmigung soll jedoch gebührenfrei sein. Zudem wurden gestufte Gebühren bei Sonnenschirmen für sinnvoll erachtet. Diese richten sie nach der jeweiligen Größe.
Einem Wunsch von Alexa Zierl (ÖDP) wurde ebenfalls nachgekommen und bei den Ausnah- men für erlaubnisfreie Sondernutzungen noch mit aufgenommen, dass bei Beeinträchtigung der Barrierefreiheit diese nicht greifen. Ihre Begründung war, dass bei schmalen Bürgersteigen auch Werbeanlagen und Blumentöpfe, die unter 30 Zentimeter in den Gehweg hineinragen, für Menschen mit Beeinträchtigungen ein Hindernis darstellen können.
Markus Britzelmair (CSU) sprach den für den Herbst geplanten Wegfall von kommunalen Satzungen an und ob der Erlass dieser Satzung dann noch Sinn mache. Laut Stadtbaurat Johannes Dachsel sei sie davon nicht betroffen.
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