Sitzung des Stadtrats vom Februar 2026

Stadtwerke-Chef Hoppenstedt informiert über Windkraft-Aufträge

Mitte Februar wurde in einem Artikel der Süddeutsche Zeitung den Stadtwerken vorgeworfen, die Planung von Windkraftanlagen ohne eine europaweite Ausschreibung an das Ingenieurbüro Beermann vergeben zu haben. Das Blatt beruft sich unter anderem auf interne Unterlagen und Insider-Informationen. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats erläuterte Stadtwerke-Chef Jan Hoppenstedt den Vorgang, nachdem die SPD eine Stellungnahme beantragt hatte. OB Christian Götz (BBV) betonte, dass eine Information hierzu sowieso vorgesehen gewesen sei. Laut Hoppenstedt habe der Bericht bei den Beschäftigten der Stadtwerke für Unmut gesorgt und man werde dagegen vorgehen.

Im Jahr 2021 habe sich die Gemeinde Maisach an die Stadtwerke gewandt, um gemeinsam ein Windenergievorhaben zu prüfen. Aufgrund der sogenannten 10H-Regel und der allgemein schwachen Entwicklung der Windkraft in der Region seien nur wenige regionale Planungsbüros in Frage gekommen. Schließlich sei das Ingenieurbüro Beermann, mit dem bereits seit 2007 zusammengearbeitet wurde und das zuvor eine Potenzialanalyse für mehrere Standorte im Landkreis erstellt hatte, sowie ein Ingenieurbüro aus Landsberg am Lech angefragt worden. Letzteres habe abgesagt, woraufhin die Gespräche mit Beermann vertieft worden seien. sei lediglich der Bau von zwei Windrädern vorgesehen gewesen, so Hoppenstedt. Dass daraus letztlich elf genehmigte Anlagen und weitere vier bis fünf geplante werden könnten, habe damals niemand absehen können. Auch die starken Auswirkungen der Energiekrise seien zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar gewesen. Die ersten Planungen betrafen zwei Projekte in Maisach und Gilching. Da sich der Leistungsumfang im ersten Jahr lediglich auf rund 14.000 Euro belief, habe keine Verpflichtung zu einer Ausschreibung bestanden. Erst im Jahr 2023 wuchs das Vorhaben deutlich: Insgesamt sechs Projekte waren nun vorgesehen, und das Auftragsvolumen habe mit mehr als 443.000 Euro eigentlich die Schwelle überschritten, ab der eine europaweite Ausschreibung erforderlich gewesen wäre. Laut Hoppenstedt habe jedoch eine EU-Verordnung gegriffen, die im Zuge der Energiewende eingeführt wurde und Verfahren für Windkraftprojekte beschleunigen soll. Damit seien entsprechende Vorhaben von der Ausschreibungspflicht ausgenommen worden. Zur Absicherung habe man diese Rechtslage zusätzlich von einer Anwaltskanzlei prüfen lassen.

Auch die Tatsache, dass der Auftrag für den Bau der Anlagen meist an die Firma Enercon ging, wurde in dem Artikel kritisiert. Hoppenstedt erklärte dazu, dass im Genehmigungsverfahren bereits ein konkreter Anlagentyp festgelegt werden müsse, da unter anderem Höhe und Immissionswerte eine Rolle spielen. Aus diesem Grund sei vorab eine detaillierte Marktanalyse durchgeführt worden. Ideal sei dieses Vorgehen zwar nicht, doch das Genehmigungsrecht sehe es so vor. Bei jedem Projekt würden grundsätzlich drei Hersteller angefragt. Das Ingenieurbüro Beermann arbeite nicht ausschließlich mit Enercon zusammen, auch wenn sich dessen Anlagen häufig als am geeignetsten erwiesen hätten. In einem Fall sei beispielsweise ein anderer Hersteller Vestas ausgewählt worden.

Den Vorwurf von Klüngelei aufgrund persönlicher Verbindungen zwischen Mitarbeitenden der Stadtwerke und dem Planungsbüro wies er vehement zurück. Entscheidungen würden stets transparent im Planungsteam getroffen.

Die Mitglieder des Stadtrats hatten nach den Erläuterungen keine weiteren Fragen. 

Klarheit bei Anschlagtafeln

Auf den Anschlagtafeln im Stadtgebiet durften bislang nur Anschläge von Vereinen, Kulturträgern, Kirchen und Kreditinstituten für Veranstaltungen sowie der Stadt angebracht werden. In der Ver- gangenheit gab es jedoch immer wieder Unstimmigkeiten. So hatten im vergangenen Jahr Plakate der BBV für Unmut gesorgt. Diese hatte auf den Anschlagtafeln für ihr Bürgerfest geworben. Markus Droth (FW) hatte dies damals moniert.

Um für Klarheit zu sorgen, hatte die Verwaltung eine Satzungsänderung vorgelegt, die Plakate von politischen Parteien, Wählervereinigungen beziehungsweise -gruppen ausnimmt. Der vorberatende Haupt- und Finanzausschuss hatte jedoch mehrheitlich beschlossen, dass nun auch Anschläge von Parteien und Wählervereinigungen angebracht werden dürfen. Es muss klar erkennbar sein, dass es sich um einem der aufgeführten Berechtigten handelt. Für die Wahlen darf sechs Wochen vorher nicht auf den Anschlagtafeln plakatiert werden. Dies ist bereits im Wahlkonzept enthalten. Nun sprach sich auch der Stadtrat mehrheitlich für die neue Regelung aus.

VHS hat gut gewirtschaftet

Die Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Stadt Land Bruck gGmbH hat in ihrer Sitzung im November vergangenen Jahres den Abschluss für das Geschäftsjahr 2024/2025 festgestellt. Zum Stichtag 31. August 2025 wies die Gesellschaft eine Bilanzsumme von rund 719.000 Euro sowie ein Jahresdefizit von knapp 5.700 Euro aus. Letzteres wird laut Beschluss mit vorhandenen Gewinnvorträgen verrechnet, der verbleibende Betrag in das nächste Geschäftsjahr übertragen. Auch wurde der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025/2026 beschlossen und der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr entlastet. Außerdem sollen der bei der Stadt für 2025/2026 beantragte Zuschuss in Höhe von 210.000 Euro nicht abgerufen und bereits erhaltene Teilzahlungen zurückerstattet werden. Hintergrund ist unter anderem die frühere Zusammen- führung der Volkshochschulen in Maisach, Mammendorf und Fürstenfeldbruck. Dabei wurde vereinbart, angesammelte Gewinnvorträge sowie finanzielle Einlagen durch entsprechend reduzierte Zuschüsse der beteiligten Kommunen auszugleichen. Gemäß der Satzung der VHS musste der Stadtrat die Entscheidungen genehmigen. Dies erfolgte in der Februar-Sitzung. OB Christian Götz (BBV) stellte heraus, dass eine derart geräuschlose Fusion von Volkshochschulen nicht selbstverständlich sei. Er bedankte sich bei Christian Winklmeier für dessen fähige Führung der Brucker VHS.

Integrationskurse wichtig für Volkshochschulen und Gesellschaft

Elisabeth Lang (BBV) lobte als Referentin für Schulen und Erwachsenenbildung den Jahresabschluss als sehr gut und sorgfältig erstellt. Dann sprach sie das Thema Integrationskurse an. Die Bundesregierung plant vor allem aus Kostengründen, den Zugang zu staatlich finanzierten Integrationskursen künftig stärker zu begrenzen. Ziel ist es, die Kurse vor allem Menschen zur Verfügung zu stellen, die eine langfristige Bleibeperspektive in Deutschland haben. Damit könnten künftig weniger Personen Anspruch auf eine Teilnahme haben. Insbesondere freiwillige Kursteilnahmen sollen deutlich eingeschränkt werden. Stattdessen sollen vor allem Personen berücksichtigt werden, die zur Teilnahme verpflichtet sind – etwa anerkannte Schutzberechtigte oder Zugewanderte mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus. Lang sagte, sie sei über das Streichkonzert der Bundesregierung entsetzt. Die Integrationskurse seien eine tragende Säule für die Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Bei einem Wegbrechen der Kurse bekämen die Volkshochschulen zudem finanzielle Probleme, freiberufliche Kursleiterinnen und -leiter würden in Existenznot kommen und sich etwas anderes suchen, was wiederum zum Wegbrechen der Infrastruktur führe.
„Die Integration und das Zusammenleben müssen wir vor Ort hinbekommen, nicht die in Berlin“, betonte Integrationsreferent Willi Dräxler (BBV). Ohne Sprachkenntnisse sei keine Beschäftigung – gerade von dringend benötigten Fachkräften – möglich. Es müsse ein Aufschrei der Kommunen gegen die Pläne kommen.

Mehr Öffnungszeiten durch neues Ladenschlussgesetz

Seit 2025 gibt es das Bayerische Ladenschlussgesetz. Dieses löst das bisher geltende Regelwerk des Bundes ab. Eine wesentliche Änderung ist die Freigabe von jährlich bis zu 40 Sonn- und Feiertagen für den Verkauf von Tourismusbedarf in Kur- und Erholungsorten sowie in Wallfahrts- und Ausflugsorten. Hierunter fällt in Fürstenfeldbruck der Bereich von Kloster Fürstenfeld. Doch nun ist der Erlass einer kommunalen Verordnung erforderlich. Ein entsprechendes Papier wurde jetzt zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) und dann dem Stadtrat vorgelegt.
Dank einer von der Bayerischen Staatsregierung erlassenen Ergänzung des Bundesgesetzes war eine Öffnung zwar bereits in der Vergangenheit für bis zu acht Stunden möglich. Davon hat beispielsweise der Klosterladen Fürstenfeld Gebrauch gemacht. Die Betreiberin sprach sich nun für den Erlass der erforderlichen neuen Rechtsverordnung aus. Zumal der Klosterladen nur zwischen Freitag und Sonntag geöffnet habe und zudem eine städtische Informationsstelle sei. Andreas Lohde (FBM) fragte, ob sich die Anzahl der Öffnungstage durch Verkauf von Devotio- nalien zusätzlich erhöhen dürfte. Eine entsprechende Anfrage laufe bereits, merkte die Leiterin des Amts für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im HFA an.

Der Entwurf wurde sowohl vom HFA als auch der Stadtrat gebilligt. Daher dürfen Verkaufsstellen, die sich im Umfeld des Klosters Fürstenfeld im Bereich der Fürstenfelder Straße, dem Henrik- Moor-Weg und am Engelsberg befinden, öffnen.
Diskutiert wurde auch eine weitere Neuerung im Bayerischen Ladenschlussgesetz. Diese ermöglicht verkaufsoffene Nächte von 20.00 bis 24.00 Uhr an bis zu acht Werktagen im Jahr. Hierfür ist ebenfalls eine Rechtsverordnung der Kommune erforderlich. Eine entsprechende Erweiterung der Ladenöffnungszeiten wurden in Fürstenfeldbruck vom Stadtmarketing Forum „Wir in FFB“ für 6. März, 8. Mai, 4. September und 4. Dezember für die Aktion „Open Friday“ beantragt. Und auch der örtliche Gewerbeverband fragte nach einer Genehmigung für Laden- öffnungszeit bis 24.00 Uhr im Rahmen der Mobilitäts- und Autoschau am 13. Juni. Willi Dräxler (BBV) monierte das in seinen Augen verwaltungsmäßig aufwendige Verfahren. Denn die Tage müssen jedes Jahr neu beschlossen werden. Laut Verwaltung würde eine Angabe wie etwa „jeden dritten Samstag“ reichen, doch das Stadtmarketing Forum habe sich nicht festlegen wollen. Für den Erlass auch dieser Verordnung stimmten beide Gremien.

 




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