Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom Juni 2025

KRO-Themen abgesetzt

In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses Anfang Juni wurden zwei Tagesordnungspunkte mit knapper Mehrheit auf Antrag von Georg Stockinger (FW) abgesetzt. Bei ihnen ging es um den Antrag der KRO auf immissionsrechtliche Genehmigung u.a. einer Baustoff-Recyclinganlage im Kieswerk am Rothschwaiger Forst. Das Landratsamt (LRA) als zuständige Behörde hat die Stadt aufgefordert, eine Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu fällen. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses verweigert werden, da es sich um ein nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, die Erschließung für den zu erwartenden erheblichen Lkw-Verkehr nicht gesichert ist. Eine Veränderungssperre sollte vor ungewollten Baumaßnahmen schützen.
Stockinger argumentierte, dass man zunächst das für den 24. Juni geplante Gespräch mit KRO abwarten sollte. Danach könne man in einer Sondersitzung des Ausschusses und des Stadtrates entscheiden. Hierfür und für die Mitteilung ans LRA bleibt bis einschließlich 7. Juli Zeit. Äußert sich die Stadt nicht, gilt das Einvernehmen als erteilt.

Info: Die Sondersitzung des Planungs- und Bauausschusses und im Anschluss des Stadtrates findet am 2. Juli statt.

Bauvorhaben an Lützowstraße so nicht genehmigungsfähig

In der Planungs- und Bauausschuss vom Juni wurde über ein Bauvorhaben an der Lützowstraße diskutiert, das so mehrheitlich nicht als genehmigungsfähig angesehen wurde. Die Verwaltung soll mit dem Bauwerber nochmals Gespräche führen.
Vor der Sitzung machten sich die Stadträtinnen und -räte ein Bild vor Ort, dies bestätigte die rechtliche Einschätzung der Verwaltung.

Andreas Lohde (CSU) enthielt sich wegen der persönlichen Nähe zum Bauwerber der Debatte und der Stimme. Er hatte dies im Vorfeld pro aktiv bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes geklärt, auch Rechtsamtsleiter Christian Kieser bestätigte deren Aussage.

Bei dem betreffenden Grundstück handelt es sich um eins der sogenannten denkmalgeschützten Offiziersvillen in Fliegerhorstnähe. Es wurde bereits einmal geteilt und bebaut. Nun sollten im südlichen Bereich weitere zwei Doppelhaushälften samt zusätzlicher Zufahrt entlang der Villa und fünf Stellplätzen entstehen. Laut Verwaltung hat die Denkmalschutzbehörde dieses Vorhaben abgelehnt, weil zu nah an der Villa. Der Baukörper kann auch nicht weiter Richtung Süden positioniert werden, weil dort ein naturschutzrechtlich geschützter Bereich beginnt. Zu groß, zu dominant, zu bedrückend und das Denkmal beengend, zu starke Verdichtung des Areals, so einige Aussagen. Sitzungsleiter und zweiter Bürgermeister Christian Stangl (Grüne) meinte, das Hauptproblem sei, dass durch die Zufahrt eine Sichtachse zu den hinter der Villa liegenden Gebäuden entstehe. Auch würden die drei Stellplätze neben der Villa das Gesamtensemble empfindlich stören.

Stadtbaurat Johannes Dachsel betonte, dass sich das betreffende Grundstück im Außenbereich befände. Da der Denkmalschutz ein der Bebauung entgegenstehender Belang gemäß Baugesetzbuch sei, sei das Vorhaben ganz klar abzulehnen. Georg Stockinger (FW) meinte, dass das Argument Denkmalschutz gerne einmal herangezogen werde, um den Wunsch von Bauherren abzulehnen. Dem widersprach Dachsel. Die Bedeutung der Villen hätten eine gewichtige Kraft, seien prägend für die Umgebung und daher würdig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Auf die Frage von Johann Schilling (FW), warum die andere Bebauung auf dem Areal zugelassen worden sei, meinte Kieser, dass im Rahmen der Abwägung dieses gerade noch zugelassen werden konnte. Jetzt werde es zu dicht und es sein das Maß erreicht, dass der Charakter des Gebiets verloren gehen würde.

Letztlich einigte man sich mehrheitlich darauf, das Vorhaben in dieser Form abzulehnen, Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit dem Bauwerber eine Lösung zu finden, die dem Denkmal- und Naturschutz sowie dem Maß der umgebenden Bebauung Rechnung trägt.

 

Konzept zu Folgekosten bei Wohnbauprojekten aktualisiert

Die Stadt hat ihr Konzept zu den sozialen Infrastrukturfolgekosten im Rahmen der Bauleitplanung fortgeschrieben. Ziel ist es, eine nachhaltige Stadtentwicklung sicherzustellen, bei der soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange im Einklang stehen. Wer durch städtische Planung Baurecht erhält, profitiert vom steigenden Grundstückswert – im Gegenzug wird er über städtebauliche Verträge zur Beteiligung an den entstehenden Kosten verpflichtet.

Das sogenannte Folgekostenkonzept sorgt dafür, dass die Investoren nicht nur für Erschließung, Grünflächen oder Ausgleichsmaßnahmen aufkommen, sondern auch für langfristige Auswirkungen wie zusätzliche Kindergärten, Schulen oder Feuerwehrbedarf durch den Zuzug neuer Bewohner.

Bereits 2016 hatte der Stadtrat ein solches Konzept beschlossen – es wurde 2020 erstmals aktualisiert und nun erneut für den Zeitraum bis 2033 überarbeitet. Grundlage bildet eine neue Demografiestudie, die Bevölkerungsentwicklungen bis 2039 prognostiziert.

Für Wohnbauprojekte, die bis 2029 fertiggestellt werden, gelten künftig geringere Beitragssätze zur sozialen Infrastruktur als zuvor. Dies liege laut der Bauverwaltung an der zuletzt gesunkenen Bauentwicklung, könne sich aber jederzeit wieder ändern. Denn diese Beträge basieren auf den erwarteten Entwicklungen, berücksichtigen aber auch verschiedene Szenarien wie schnelleres oder langsameres Wachstum. Die Stadt schaffe mit diesem Vorgehen Transparenz, Planungssicherheit und stellt sicher, dass die Lasten neuer Wohnbauprojekte solidarisch getragen werden – im Sinne einer gerechten und nachhaltigen Stadtentwicklung.

Stadt braucht dringend Wohnungen

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes mahnte unter anderem Georg Stockinger (FW), dass die Stadt dringend bezahlbaren Wohnraum benötige. In den nächsten Jahren würden gut 500 Wohnungen benötigt, sobald das Ankerzentrum schließt, kämen rund 700 weitere für Geflüchtete, die die Stadt unterbringen muss, dazu. Hinzu käme, dass viele Wohnungen nach und nach aus der Sozialbindung fallen werden. Stadtbaurat Johannes Dachsel stimmte dem zu und forderte die Rätinnen und Räte auf, bei neuen Baugebieten nicht immer ewig zu diskutieren. Baurecht werde von der Politik geschaffen, sie sollte die Verwaltung und Bevölkerung maximal unterstützen. Ein Problem sei derzeit aber auch, dass die Mittel des Freistaats für den geförderten Wohnungsbau ausgeschöpft seien. Dies schaffe bei Bauträgern Ungewissheit. Er hoffe, dass die Landesregierung eine Lösung herbeiführt.

Billigungsbeschluss für Bebauungsplan „AEZ Heimstättenstraße“ gefasst

Anfang Juni wurde im Planungs- und Bauausschuss der Billigungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „AEZ Heimstättenstraße“ gefasst. Nun folgt die nächste Runde zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, wenn möglich noch vor der Sommerpause.

Die erste Auslegungsrunde hatte von den Trägern der öffentlichen Belange die eine oder andere Anmerkung gegeben, die von der Verwaltung geprüft und in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplans übernommen wurden. Andere fanden keine Berücksichtigung, weil sie aus Sicht der Stadt bereits genügend mitgedacht worden waren oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommen.

Anwohner äußern Bedenken

Am 20. März fand im Rathaus ein Bürgerdialog zum Bauvorhaben statt. Eingeladen waren betroffene Anwohner, Vertreter der Stadt sowie der Bauträger. Ziel war es, die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Einwendungen zu diskutieren und sachlich aufzuklären.

Die Anwohner empfanden unter anderem die geplante Bebauung als zu nah an der Grundstücksgrenze und kritisieren die erdrückende Wirkung des größeren Baukörpers. Die Stadt verweist auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstands von drei Metern. Die Bauform sei zudem das Ergebnis umfassender Planungsabstimmungen und berücksichtige bereits Rücksichtnahmen wie Abschrägungen und Rücksprünge.

Es wurden zudem Sorgen über Lärm- und Abluftbelastungen geäußert. Die Stadt erläuterte, dass ein Gutachten eine Verbesserung der Schallsituation im Vergleich zum Bestand belegt. Die Technikräume befinden sich überwiegend innerhalb des Gebäudes, und Außenelemente werden lärmmindernd gestaltet.

Auch wurde der Anlieferverkehr über die Falkenstraße vielfach kritisiert. Die Stadt sieht ebenfalls Handlungsbedarf und kündigte vertraglich geregelte Lieferzeiten, ein Anlieferungskonzept sowie bauliche Maßnahmen zur besseren Verkehrslenkung und Sicherheit an. Eine Einbahnstraßenregelung sei derzeit jedoch nicht geplant.

Die Befürchtungen, dass öffentliche Stellplätze wegfallen könnten, wurde entkräftet. Diese liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und bleiben unverändert erhalten.

Der Bürgerdialog zeigte, dass die Stadt die Bedenken der Anwohner ernst nimmt und auf eine ausgewogene Lösung zwischen städtebaulichen Anforderungen und Nachbarschaftsinteressen hinwirkt. Die erörterten Maßnahmen werden in die weitere Planung und Begründung aufgenommen.

Diskussion im Ausschuss

Mirko Pötzsch (SPD) sah die Kritik seiner Fraktion am Vorhaben durch die Bewohner bestätigt. Man sei dem Bauwerber sehr entgegengekommen, mit der Gestaltung des Baus sei er dagegen unzufrieden. Daher stimmte er auch gegen den Beschlussvorschlag. Thomas Brückner (Grüne) sorgte sich unter anderem darum, dass möglicherweise künftig keine Radstreifen mehr an diesem Abschnitt der Heimstättenstraße Platz finden könnten.
Demgegenüber bezeichnete Andreas Lohde (CSU) die Planung als ein „Glanzstück für das Quartier und die Region“. Es sei ein Gewinn, einen Nahversorger dort zu haben beziehungsweise zu behalten.
„Das Ganze war ein vorbildlicher Prozess von Bauwerber und Verwaltung“, betonte Sitzungsleiter und zweiter Bürgermeister Christian Stangl (Grüne). Es habe viele Gespräche gegeben, der Bauwerber sei auf die Vorschläge eingegangen. Die Ergebnisse könnten sich daher „sehr wohl sehen lassen“ und würden im Vergleich zum Ist-Zustand eine große Aufwertung bedeuten.




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