Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom Dezember 2024
Bodenwaschanlage auf Kieswerkgelände geplant
Wie geht es auf dem Gelände der Kiesgrube am westlichen Stadtrand zwischen der Staatsstraße 2054 und dem Rothschwaiger Forst in Zukunft weiter? Einige Stadträte wünschten sich hierzu einen Bericht. Im Dezember 2024 stellten die beiden Geschäftsführer der Kiesgrubenrekultivierung Oberbayern GmbH (KRO) ihre Pläne im Bauausschuss vor. Demnach soll auf dem Areal eine Bodenwaschanlage errichtet werden, um mit modernen Aufbereitungstechnologien aus mineralischen Bauabfällen wiederverwertbare Sekundärrohstoffe zu generieren.
Derzeit wird auf dem Gelände südlich des Werks Kies abgebaut. Wie Thomas Ottl berichtete, wurden auch bereits Flächen sukzessive wiederverfüllt, rekultiviert und renaturiert. In dem Betrieb wird im Sinne der Kreislaufwirtschaft außerdem Abbruchmaterial wie Bauschutt in Brechanlagen zu Recyclingbeton oder für den Straßen- und Wegebau aufbereitet. Bereits geplant sind dort eine Maschinenhalle sowie ein Bürogebäude mit Schulungsräumen und Betriebsleiterwohnung.
Jetzt soll noch eine große Bodenwaschanlage hinzukommen. Davon gibt es bundesweit erst sehr wenige. Damit könne belastetes Material aus dem Baubereich, das an anderer Stelle ausgehoben wurde, behandelt werden. Ein Beispiel wäre hier der Straßenbau. Durch dieses Verfahren sei dann bis zu 80 Prozent als Zuschlagstoff weiter nutzbar und müsse nicht verkippt werden, wie Ottl ausführte. „Die Anlage könnte das“, sagte er.
Gleichzeitig würden sich dadurch aber der weitere Kiesabbau, der sich auch in den Rothschwaiger Forst hinein erstreckt, und die anschließende Renaturierung der Bereiche verlangsamen. Dies hänge auch von der weiteren Entwicklung der Bauwirtschaft ab. Beides sollte eigentlich bis 2039 abgeschlossen sein. Danach müssten auch entsprechende Ein- richtungen zurückgebaut werden. Daher gelte es zu klären, ob die Bodenwaschanlage auch nach diesem Termin am Standort bleiben könnte. Zumal die Umsetzung an eine andere Stelle nur schwer möglich wäre. Derzeit ist das Gebiet als Vorrangfläche für Kiesabbau ausgewiesen. Industrie oder Gewerbe ist dort nicht vorgesehen. Die KRO plane schon, dass die Anlage stehen bleibt, betonte Geschäftsführer Thomas Vilgertshofer. Das Projekt habe ein Investitionsvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Er sprach von einer „großen Nummer“. Weiteres Gewerbe wollten sie an der Stelle nicht ansiedeln. „Wir wollen da draußen kein Gewerbegebiet bauen und keinen Supermarkt hinstellen“, sagte Vilgertshofer. Ihr Wunsch sei, dass das Projekt auch baurechtlich gesichert ist. Eine mögliche Lösung wäre die Ausweisung eines Sondergebiets. Darüber muss dann zu gegebener Zeit der Stadtrat entscheiden.
In der Diskussion fragte Irene Weinberg (BBV) nach möglichen Emissionen in Form von Staub und Lärm, die von der Bodenwaschanlage ausgehen könnten. Zudem befürchtete sie eine Belastung für die nahe gelegene Wohnbebauung durch mehr Lkw-Bewegungen. Ottl konnte sie beruhigen. Laut Gutachten seien die Emissionen als „gering“ einzustufen, zumal die Recycling-Anlage eingehaust sei. Er sprach von maximal zehn bis 20 Lkw mehr pro Tag, die zu 80 Prozent über die B 471 fahren würden. Auf Nachfrage von OB Christian Götz (BBV) führte er aus, dass der Baustellenaushub aus einem Einzugsgebiet von etwa 50 bis 60 Kilometer käme. Im weiteren Verfahren wäre aber ohnehin das Landratsamt beteiligt.
Andreas Lohde (CSU) sprach von einem zukunftsträchtigen Vorhaben. Zudem brachte er den Fliegerhorst Fürstenfeldbruck ins Spiel. Dort gebe es ebenfalls Boden, der gewaschen werden muss. Unter anderem besteht eine Belastung mit der Industriechemikalie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Diese kommen beispielsweise in Löschschaum vor. „Toll, dass Sie das machen, aber der Standort ist vollkommen verkehrt“, meinte Thomas Brückner (Grüne). Seiner Meinung nach käme hierfür der Fliegerhorst eher in Frage.
Gestaltungsleitfaden als Orientierungshilfe
Das Denkmalensemble „Hauptstraße mit Leonhardsplatz“ umfasst den ältesten Kern der Stadt und beeindruckt auch heute noch durch die Vielzahl historischer und stadtbildprägen- der Gebäu-de. Gleichzeitig stellt die Hauptstraße einen zentralen öffentlichen Raum dar, der von den Bürgerinnen und Bürgern trotz des Verkehrs gerne „als gute Stube“ zum Einkaufen, Verweilen und Genießen aufgesucht wird.
Um die besondere bauliche Identität und stadtgestalterische Qualität der Hauptstraße und angrenzender Bereiche auch langfristig zu bewahren, hat die Stadt die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfaden in Auftrag gegeben. Das Regelwerk soll sowohl den Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilien als auch den Gewerbetreibenden von Läden und gastrono- mischen Betrieben als Hilfestellung bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sowie bei der Gestaltung von Freisitzen dienen. Besonders im Blick stehen hier der Umgang mit den prägenden Gestaltungselementen der historischen Fassaden, die Ladengeschosse mit Schaufenstern und Markisen, Werbeanlagen sowie die Nutzung und Gestaltung der Freischankflächen vor den Gebäuden. Ziel des Leitfadens ist aber auch, einheitliche Entscheidungsgrundlagen zu schaffen, um der Verwaltung eine effizientere Bearbeitung von Sondernutzungserlaubnissen oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen zu ermöglichen.
Im Dezember wurde der Gestaltungsleitfaden im Planungs- und Bauausschuss vorgelegt und stieß auf breite Zustimmung. Karl Danke (BBV) meinte zwar, dass das Regelwerk ohne unmittelbare rechtliche Bindung ein „stumpfes Schwert“ sei. Dennoch sei dies ein guter Weg. Auch OB Christian Götz (BBV) begrüßte die Leitlinien als Orientierungshilfe.
Nachdem der in drei Zonen eingeteilte Geltungsbereich zwischenzeitlich auch das Brezngasserl und den Viehmarktplatz umfasst, regte Georg Jakobs (CSU) an, das Gebiet „Marktplatz Ost“ ebenfalls mitaufzunehmen. Markus Reize vom städtischen Bauamt berichtete, dass das Papier bereits bei der Bauberatung mit hinzugezogen werde. Die Erfahrungen seien bislang positiv. Das Gremium empfahl dem Stadtrat einstimmig, dass der Gestaltungsleitfaden ab 2025 angewendet werden soll. Nun muss der Stadtrat noch zustimmen. Dann soll die Broschüre in Druck gehen.
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