Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Januar 2026

Stadt gewährt weiterhin keine Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Bis 2023 bestand diese Möglichkeit gemäß Tarifvertrag auch für ältere Mitarbeitende der Stadt. 2,5 Prozent der städtischen Angestellten konnten von dem Modell Gebrauch machen. Laut Verwaltung waren dies in der Regel zehn bis zwölf Personen. Doch dann kam das Aus: Im Rahmen der Tarifeinigung für die Beschäftigten von Bund und Kommunen wurde einer Verlängerung dieser Regelung unerwartet nicht mehr vereinbart. Nichtsdestotrotz war es den Kommunen freigestellt, ob sie Altersteilzeit ermöglichen möchten oder nicht. In Fürstenfeldbruck wurde diese Entscheidung jährlich im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Im Januar war es wieder soweit. Laut Verwaltung hätten rund ein Drittel aller Beschäftigten die Möglichkeit, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr Altersteilzeit zu vereinbaren. Auch für Beamte ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ist diese möglich. Es wird insge-samt von großem Interesse ausgegangen – zumal sich der Arbeitsmarkt immer mehr in Richtung Work-Life-Balance entwickle. Die Auswirkungen auf die Arbeitgeber-Kosten variieren und lassen sich daher nicht genau beziffern. Der Personalrat trat in seiner Stellungnahme für die Gewährung von Altersteilzeit ein. „Gerade angesichts des spürbaren Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, erfahrene Mitarbeitende gesund und motiviert im Dienst zu halten und ihnen einen sanften Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen“, heißt es dort. Altersteilzeit sei ein bewährtes und sozial ausgewogenes Instrument. Und auch ein Zeichen der Wertschätzung. Hingewiesen wird zudem auf Belastungssituationen wie etwa körperliche Einschränkungen im handwerklichen Bereich, emotionale und mentale Dauerbelastungen im Sozial- und Erziehungsdienst oder die zunehmende Komplexität der Aufgaben in der Verwaltung. Auch wenn die Altersteilzeit kurzfristig mit finanziellen Mehraufwänden verbunden sei, würden langfristig die positiven Effekte überwiegen. Genannt werden geringere Krankheitsausfälle, höhere Motivation, bessere Planbarkeit und nachhaltiger Wissenstransfer. In der Diskussion trat Philipp Heimerl (SPD) dafür ein, dem Personalrat zu folgen und Altersteilzeit auf freiwilliger Basis zu gewähren. Der Beschlussvorschlag sollte entsprechend geändert werden. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Georg Stockinger (FW) betonte, dass man Probleme habe, Posten in der Verwaltung zu besetzen. Letztlich hat der Ausschuss entschieden, für die Beschäftigten und die Beamten weiterhin keine Altersteilzeit anzubieten. Sollte jedoch eine Regelung im Rahmen einer Tarifeinigung wieder in Kraft treten, soll erneut beraten werden.

Tagespflege: Stadt überlässt Räume mietfrei

Die Ökumenische Nachbarschaftshilfe (ÖNH) nutzt seit vielen Jahren städtische Räume im Mehrgenerationenhaus LiB im Brucker Westen. Unter anderem gibt es dort ein wohnortnahes Angebot zur Tagesbetreuung von demenzkranken Menschen. Dieses trägt dazu bei, Pflegebedürftigkeit zu verzögern, Isolation entgegenzuwirken und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten. Anfangs erhielt die Einrichtung einen Zuschuss von der Stadt zur Deckung der Miete. Dann wurden die Förderrichtlinien Soziales umgestellt. Seither muss der Verein zahlen. Die ÖNHGeschäftsführung klagt jedoch über eine spürbare finanzielle Mehrbelastung. Daher hat der Ausschuss für Integration, Soziales, Jugend und Sport (ISJS) im November die entgeltfreie Nutzung der städtischen Räume durch die ÖNH diskutiert. Beschlossen wurde, dass diese auf die Demenz-Tagespflege beschränkt sein und für die Dauer von fünf Jahren – rückwirkend ab 1. Januar 2024 – gelten soll. Dies entspricht einer jährlichen Entlastung in Höhe von 28.000 Euro. Im Januar stand das Thema dann im Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung. Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP) wunderte sich, da die ÖNH jährlich eine hohe Gewinnrücklage ausweise. Er fragte sich, warum die Stadt dann reagieren müsse. OB Christian Götz (BBV) sprach von kurzfristigen Rücklagen, die im Betrieb wieder ausgegeben werden. Willi Dräxler (BBV) merkte an, dass die ÖNH andernfalls schnell in die Insolvenz rutschen könnte. Wenn das Angebot nicht mehr zur Verfügung stünde, hätte dies erhebliche Folgen, gab er zu bedenken. Er regte an, bei der Nachbarkommune Emmering wegen einer Beteiligung anzufragen. Und auch beim Bezirk Oberbayern, der rechtlich zuständig sei, ergänzte Jan Halbauer (Grüne). Letztlich folgte das Gremium dem Beschluss des ISJS. Gleichzeitig soll sich die ÖNH zeitnah um eine Neuverhandlung der Tagessätze mit den zuständigen Kostenträgern bemühen. Dies sei seit 2025 möglich, bestätigte Doreen Höltl, die bei der Stadtverwaltung für soziale Angelegenheiten zuständig ist. Karin Geißler (BBV) trat dafür ein, dass bei Erfolg die Mietzahlung dann wieder fällig werden sollte. Ihr Vorschlag wurde in den Beschluss mit aufgenommen. So lange die städtische Förderung aber gewährt wird, sollen bei der Vergabe verfügbarer Plätze vorrangig Seniorinnen und Senioren mit Wohnsitz in Fürstenfeldbruck berücksichtigt werden.




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