Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Februar 2026
Klarheit bei Anschlagtafeln
Bruck hat seit 2004 eine Satzung, die die Benutzung der Anschlagtafeln regelt. Dort durften bislang nur Anschläge von Vereinen, Kulturträgern, Kirchen und Kreditinstituten sowie der Stadt angebracht werden. Es gab jedoch immer wieder Unstimmigkeiten, berichtete OB Christian Götz (BBV) jetzt im Hauptausschuss. Die Missverständnisse bezogen sich auf die Kombination von Vereins- und Parteiarbeit. So hatten im vergangenen Jahr Plakate der BBV für Unmut gesorgt. Diese hatte auf den Anschlagtafeln für ihr Bürgerfest geworben. Markus Droth (FW) hatte damals moniert, dass die BBV kein Verein sei. Die BBV sei ein Verein, aber kein eingetragener, stellte Götz klar. Aus der Satzung gehe nicht hervor, dass man als politische Gruppierung nicht plakatieren dürfe. Die SPD habe unlängst ebenfalls dort eine Veranstaltung beworben. Um für Klarheit zu sorgen, hatte die Verwaltung eine Satzungsänderung vorgelegt, die Plakate von politischen Parteien, Wählervereinigungen bzw. -gruppen ausnimmt. Andreas Lohde (FBM) und Philipp Heimerl (SPD) sahen dies aber anders und warben dafür, diese zuzulassen. Demokratie müsse erlebbar bleiben, so Lohde. Parteien seien wichtige Elemente in der Stadtgesellschaft. Zeiten des Wahlkampfes sollten aber ausgenommen sein. Dem schloss sich die Mehrheit an. Das letzte Wort hat der Stadtrat.
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