Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom März 2026

Überwachung und Reinigung der Badewiesen diskutiert

Vor allem die Badewiese am Pucher Meer, aber auch die an der Amper an der äußeren Schöngeisinger Straße werden saisonal in der Zeit von 1. Mai bis 30. September regelmäßig kontrolliert und gereinigt. Außerhalb dieser Zeit hält der städtische Bauhof die Areale sauber. Die bestehenden Verträge für die extern vergebenen Dienstleistungen sind jedoch ausgelaufen. Nun sollen sie bis September 2029 neu vergeben werden – mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Daher stand das Thema jetzt auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses.

Die Kräfte sind während der Badesaison täglich am Pucher Meer unterwegs. Dort kümmern sie sich darum, dass die Hausordnung und das Hundeverbot beachtet werden. Zudem melden sie beschädigte Bänke, fehlende Rettungsringe oder defekte Müllbehälter. Zu den Aufgaben zählt auch die Reinigung des gesamten Areals samt Parkplatz, Umkleiden und Zugängen. Laut Verwaltung war die bislang beauftragte Firma jedes Jahr rund 1.650 Stunden für die Überwachung und rund 475 Stunden für die Reinigung im Einsatz. Der Umfang könne jedoch je nach Bedarf variieren, so der Hinweis.

Die Kostenschätzung für die Bewachung lag für sechs Jahre bei rund 297.000 Euro, für die Reinigung bei etwa 85.500 Euro. Auf dieser Basis sollte die Ausschreibung erfolgen. Nachdem die Zeit inzwischen aber knapp sei, könnte laut Verwaltung für heuer auch eine Verlängerung des bestehenden Vertrags erwogen werden. Diese Übergangslösung wurde in den Beschluss- vorschlag mit aufgenommen.
In die Leistungen nicht eingeschlossen sind die öffentlichen Toiletten an dem Badesee. Markus Droth (FW) forderte hier eine vandalismussichere Lösung. Philipp Heimerl (SPD) fragte nach einer Dokumentation: Was konnte der Sicherheitsdienst alles abwenden? Es gehe schließlich um viel Geld. Laut dem städtischen Immobilienmanagement waren die Kräfte teils auch präventiv unterwegs. Idealerweise gebe es daher keine Vorfälle, ergänzte Kämmerer Marcus Eckert. Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP) wollte wissen, warum die Dienstleistungen im Paket ausgeschrieben werden. Die Verwaltung führte Synergieeffekte ins Feld. Und Florian Weber (Die PARTEI) erwähnte, dass viele Firmen beides anbieten würden. Jan Halbauer (Grüne) hätte sich im Vorfeld eine Markterkundung gewünscht. Am Ende gab das Gremium einstimmig grünes Licht für den vorgeschlagenen Weg.

Bezahlbarer Wohnraum an der Ecke Julie-Mayr-/ Philipp-Weiß-Straße

Wenn alles nach Plan läuft, könnte auf einem städtischen Grundstück an der Ecke Julie-Mayr-/ Philipp-Weiß-Straße schon bald ein Gebäudekomplex mit Gewerbe und zwölf Wohneinheiten in Holzhybrid-Bauweise, sprich aus Holz und Beton, entstehen. Mit der Erarbeitung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie war die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürsten- feldbruck GmbH (WBG) beauftragt worden. Anfang März wurde das Projekt im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Laut Terminplan wäre ein Baubeginn im Frühjahr 2028 und der Bezug der Wohnungen im Herbst 2029 denkbar.

Eik Kammerl, Geschäftsführer des beauftragten Architekturbüros, stellte die Studie vor. Das städtebauliche Konzept der Stadt sieht dort Folgendes vor: „Schließung Raumkante im Süden durch Eckbebauung“ und „Ausbildung einer Torsituation“. Geplant sind – neben einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss auf rund 150 Quadratmetern und mit Arkaden – in den oberen Stockwerken rund 900 Quadratmeter bezahlbarer und im Dachgeschoss freifinanzierter Wohnraum. Dabei wird es einen Mix aus barrierefreien Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen, teils mit begrünten Loggien, geben. Auf den Bau einer Tiefgarage soll verzichtet werden. Vier Pkw- Stellplätze werden in Garagen untergebracht, zwei im Bereich der Freianlagen angeordnet. Weitere Parkplätze würden auf dem Volksfestplatz zur Verfügung stehen, so der Hinweis. Für Fahrräder sind eine Garage und verschiedene Außenabstellplätze geplant.

Das Gremium interessierte sich vor allem für die Finanzierung des Vorhabens. WBG- Geschäftsführer Christoph Maier erläuterte, dass die Umsetzung nach den Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern erfolgen soll. Damit hat man bereits beim Wohnprojekt am Waldfriedhof gute Erfahrungen gemacht. Die WBG würde dabei die Komplettabwicklung der Baummaßnahme übernehmen. Die Gesamtkosten wurden mit rund 7,5 Millionen Euro beziffert. Darin sind die Grundstückskosten in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro schon enthalten. Dieses befindet sich bereits im Besitz der Stadt. Der Eigenanteil der Stadt würde daher letztlich bei circa 523.000 Euro liegen.

Jan Halbauer (Grüne) konnte sich dort eher ein Modell mit einer Genossenschaft vorstellen. Das Grundstück würde er dabei in Erbpacht weitergeben. OB Christian Götz (BBV) meinte dagegen, dass das Projekt dafür zu klein sei. Vorstellbar wäre dies aber möglicherweise auf einem Grundstück weiter im Norden. Philipp Heimerl (SPD) sah dies ähnlich. Zudem hinterfragte er die geplante Gewerbefläche in B-Lage. Grundsätzlich könne man damit aber weitergehen, meinte er. Man habe keine Not an Gewerbeflächen, so die Meinung von Andreas Lohde (FBM). Mehr Wohnraum wäre ihm aber lieber. Bedenken hatte er wegen der Kombination von Holzfassade und Begrünung. Markus Droth (FW) sah dies ähnlich. Insgesamt freute er sich aber, „dass etwas weitergeht“.

Neubau am Waldfriedhof: Richtlinien zur Wohnungsvergabe

Das Bauvorhaben am Waldfriedhof ist inzwischen weit gediehen. Die zwölf Wohnungen in dem Neubau werden voraussichtlich im Herbst bezugsfertig sein. Die Stadt verfolgt mit dem durch das im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bezuschussten Projekt das Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt benachteiligt sind. Bei

60 Prozent der Wohnungen sollen Personen in Berufen der Daseinsvorsorge und bei 40 einkommensschwache Haushalte zum Zug kommen. Die Auswahl innerhalb der Kontingente erfolgt nach einem Punktesystem, das soziale Dringlichkeit und Ortsbezug gewichtet. Die Verwaltung hat damit konkrete Richtlinien für eine faire, transparente und sozial gerechte Auswahl der Mieter erarbeitet. Diese wurden in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Diskussion gestellt und einstimmig angenommen.

Festzulegen war auch die Höhe der monatlichen Nettokaltmieten. Demnach wird es sechs Wohnungen mit je 58 Quadratmetern für 800 Euro, drei mit je 77,6 Quadratmeter für 1.060 Euro und drei mit je 89,5 Quadratmetern für 1.220 Euro geben. Die vorgeschlagenen Mieten orientieren sich an der „Information über Unterkunftskosten und Sozialhilfe“ des Landratsamts Fürstenfeldbruck.
Gemäß dem Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern ist für die Inanspruchnahme der Fördermittel eine strikte Belegungs- und Mietpreisbindung über 25 Jahre vorgesehen.

OB Christian Götz (BBV) sprach von einer sehr guten Bewertungsmatrix. Philipp Heimerl (SPD) hielt das Konzept ebenfalls für gelungen. Die Richtlinien könnten als Blaupause für weitere Bauvorhaben nach diesem Modell dienen. Dies sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, meinte Jan Halbauer (Grüne). „Schön, dass wir zügig vorankommen“, bekräftigte Andreas Lohde (FBM). Er hätte gerne auch ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Laut Kämmerer Marcus Eckert sei dies wegen der Förderbestimmungen nicht möglich. Hermine Kusch (BBV) regte an, ein bis zwei Wohnungen für städtisches Personal zurückzuhalten. Das gehe nicht, stellte Eckert klar. Zudem seien die Mieteinnahmen wesentlicher Bestandteil des Finanzierungskonzepts, ergänzte Götz.

Am Konzept für Mehrweg-Initiative wird weiter gefeilt

Die Stadt hat To-Go-Verpackungen den Kampf angesagt. Da die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer aufgrund der landespolitischen Rahmenbedingungen verworfen werden musste, will man nun die „Fürstenfeldbrucker Mehrweg-Initiative“ starten. Als erfolgreiches Vorbild dient die Stadt Tübingen. Ein entsprechendes Konzept wurde kürzlich im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
Das Brucker Modell soll ein Förderprogramm für Betriebe aus Gastronomie und Handel beinhalten. So könnte die Anschaffung von Mehrweggeschirr und der nötigen Infrastruktur unterstützt werden. Zudem soll eine Beratungs- und Kommunikationskampagne gestartet werden.
„Der Kunde nimmt das nicht an“, betonte Franz Höfelsauer (CSU), Referent für Mittelstand und Gewerbe. Jan Halbauer (Grüne) sprach von einem „halben Tübinger Modell“. Die ursprüngliche Idee sei gewesen, die Leute dazu zu animieren, zu Mehrweg-Alternativen zu greifen. Er wunderte sich, dass jetzt in kleinen Betrieben beispielsweise die Anschaffung einer gewerblichen Spülmaschine gefördert werden soll. Seiner Meinung nach mache dies so keinen Sinn. Er forderte ein ganzheitliches Konzept. Markus Droth (FW) erinnerte an das Verpackungsgesetz. Dessen Einhaltung könne aber aufgrund von Personalmangel in den zuständigen Behörden nicht kontrolliert werden. Auch vermisste er Praxisnähe. Wichtig sei daher eine Beratung der Betriebe. Solange es keine Sanktionen gebe, „wird das nix“, meinte Georg Tscharke vom Umweltbeirat mit Blick auf die Verpackungsverordnung. Dieses Gremium hatte sich im Vorfeld der Einführung mit dem Thema befasst. Zudem seien Kampagnen wie etwa „Einmal ohne, bitte“ versickert. Laut seinen Informationen lag die bundesweite Quote 2023 bei der Nutzung von Mehrweg bei 1,6 Prozent. Die Bevölkerung mitzunehmen, sei ein langsamer und mühsamer Weg. Er bezweifelt die Wirksamkeit des vorgelegten Konzepts. Der Umweltbeirat wäre aber mit dabei. OB Christian Götz (BBV) trat dafür ein, es wenigstens auszuprobieren und mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Man sollte endlich ins Tun kommen, bekräftigte Elisabeth Lang (BBV). Florian Weber (Die PARTEI) trat für die Umsetzung eines einheitlichen Mehrweg-Systems ein.

Der Ausschuss war sich letztlich einig, das Thema an die Verwaltung zurückzugeben. Auch sollen weitere Akteure wie etwa der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises und der Wirtschaftsbeirat eingebunden werden. Jetzt wird weiter an dem Konzept gefeilt.

Erfassung der Abstimmungsergebnisse künftig namentlich

Künftig sollen bei Beratungen des Stadtrats alle Abstimmungsergebnisse namentlich erfasst und dem Protokoll als Anlage beigefügt werden. In seiner März-Sitzung sprach sich der Haupt- und Finanzausschuss für eine entsprechende Ergänzung der Geschäftsordnung des Stadtrats aus. Gestrichen wurde jedoch der Satz, dass jedes Mitglied des Gremiums verlangen kann, dass seine Stimmabgabe namentlich in der Niederschrift vermerkt wird. Der Beschlussvorschlag wurde bei zwei Gegenstimmen angenommen. Damit folgten die Ausschussmitglieder einem gemeinsamen Antrag von Florian Weber (Die PARTEI) und der SPD-Fraktion. Überschrieben war der Vorstoß mit G.O.L.D.E.N.R.A.T. („Gesetz für Offene, Lückenlose, Demokratische, Ehrliche, Nachvollziehbare Ratsarbeit – Abstimmung Transparent“). Argumentiert wurde damit, dass Transparenz Vertrauen schaffe. Zudem werde die Qualität der Debatten erhöht, die politische Verantwortungskultur gestärkt und Erinnerungskultur im Rat gefördert. „Fürstenfeldbruck könnte damit bayernweit als Leuchtturm der hypertrans- parenten Kommunalpolitik gelten“, so die Antragsteller.
Seit Januar 2025 wird im Stadtrat ein Tool zur digitalen Abstimmung genutzt. Mit diesem sei laut Verwaltung mit nur geringem Mehraufwand eine gesammelte Auswertung möglich. Sobald das technische System auch in den Ausschüssen genutzt wird, sollten die Voten auch hier dokumentiert werden, forderten die Antragsteller. Soweit sei es aber noch nicht, so OB Christian Götz (BBV). Franz Höfelsauer (CSU) regte vergeblich an, dass über die Änderung der Geschäftsordnung der neu gewählte Stadtrat entscheiden sollte. Klaus Wollenberg (FDP) hielt den Antrag für völlig unnötig. Es werde unterstellt, dass es bislang Grund zu Beanstandungen gab. Markus Droth (FW) sah den Nutzen ebenfalls nicht wirklich. Zumal in der Vergangenheit bei wichtigen Projekten bereits eine namentliche Abstimmung möglich gewesen sei. Das letzte Wort hat nun der Stadtrat.




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