Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dezember 2024

Neue Sondernutzungssatzung wird im Januar beschlossen

Normalerweise ist gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz der öffentliche Raum als Gemeingebrauch für den Verkehr vorgesehen. Jede andere Nutzung wird als Sondernutzung bezeichnet und ist damit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Nun soll der Stadtrat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses eine neue Sondernutzungssatzung beschließen. Zuletzt wurde diese im Jahr 2010 grundlegend überarbeitet. Als Gründe für den Erlass einer neuen Satzung führte die Verwaltung an: Gebührenerhöhung/Haushaltskonsolidierung, Vereinfachung/Klarstellung/Aufnahme von Definitionen sowie Aufnahme „neuer“ Produkte wie Ladesäulen oder Parklets. Hierzu wird der inhaltliche Aufbau der Satzung geändert und zum Beispiel eine Aufteilung nach Produkten vorgenommen. All dies erhöht die Übersichtlichkeit – für den Nutzer, aber auch das Tagesgeschäft der Verwaltung.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören zum Beispiel auch Regelungen, die eine Untersagung vorsehen, wenn die Sondernutzung dem beschlossenen Gestaltungsleitfaden widerspricht. Die Gebühren sollen moderat im Schnitt um zehn Prozent steigen. Etwas mehr ist es bei den Freischankflächen. Dort ist statt bislang elf Euro nun 16 Euro pro Quadratmeter und Saison vorgesehen. Die Mitglieder des Ausschusses schlossen sich dem Vorschlag der Verwaltung an, dass die Gastronomen außerhalb der Sommersaison, das heißt von November bis Februar, nun auch – allerdings ohne Wegfall von Parkplätzen – eine verkleinerte Fläche, das heißt bis maximal zehn Quadratmeter oder 25 Prozent der Sommerfläche nutzen können sollen. Dies dann gebührenfrei. Sondernutzungserlaubnisse für Parklets oder Hochbeete kosten Geld.

Für einige Nutzungen soll dagegen keine Erlaubnis mehr erforderlich sein, wenn sich diese im festgesetzten Rahmen bewegen. Dies betrifft zum Beispiel die Außendekoration zu Weihnachten und Ostern oder das Aufstellen von Pflanzgefäßen, wenn sie nicht weiter als 30 Zentimeter vom Haus in den Gehweg ragen. Bei diesen Maßen geht man grundsätzlich von keiner Beeinträchtigung aus. Fahrrad-Abstellanlagen bleiben weiterhin gebührenfrei. Laut Verwaltung können mit der Neuregelung der Gebühren jährlich etwa 10.000 Euro mehr eingenommen werden.

Auf Vorschlag von Karin Geißler (BBV) kommt die endgültige Fassung der neuen Satzung mit den eingearbeiteten Änderungen, die sich aus der Diskussion ergeben haben, vor der Entscheidung durch den Stadtrat nochmals im Januar zur Kenntnis in den Ausschuss. Dies betrifft zum Beispiel feste Imbissbuden, die zunächst vollständig untersagt werden sollten, nun aber einer Einzelfallprüfung unterliegen oder aber auch sogenannte Vergnügungsveranstaltungen von Parteien, die als gesellschaftlich wichtige Ereignisse nach Ansicht des Ausschusses doch nicht gebührenpflichtig sein sollen.

Kurz gemeldet aus dem HFA

Folgende Empfehlungsbeschlüsse an den Stadtrat wurden gefasst:

Stellenplan neu im Nachtragshaushalt zu beschließen

Der aktuelle Stellenplan 2023/24 wurde in einer Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2023 beschlossen. Daher wurde er für den Doppelhaushalt 2024/25 nicht mehr beraten. Seither haben sich diverse Änderungen insbesondere aus den Sitzungen der Stellenplan- Kommission im September ergeben, so dass er nun in den Nachtragshaushalt zum laufenden Haushalt aufzunehmen war. Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP) hinterfragte unter anderem die große Zahl an Neubewertungen von Stellen vor allem im Bereich des Bauamtes, in der Regel würden sie ein bis zwei Stufen über der tariflichen Eingruppierung liegen. Auch die Höhergruppierung von zwei Amtsleitern interessierte ihn. Aus seiner Sicht seien dort keine neuen Aufgaben hinzugekommen, die diese rechtfertigen würden. Zu den besseren Eingruppierungen merkte Personalchef Michael Wagner an, dass diese in erster Linie einige Assistenzstellen betreffen, da bei diesen inzwischen auch einfache Sachbearbeiter-Tätigkeiten mit übernommen würden. Die Kostenmehrung beträgt für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt 158.000 Euro. Das letzte Wort hat nun der Stadtrat.

Änderungen der Geschäftsordnung

Digitale Abstimmung kommt im neuen Jahr

Bislang wurden Beschlüsse nur durch Handheben oder namentliche Abstimmung gefasst. Der entsprechende Paragraf in der Geschäftsordnung soll nun zum 1. Januar erweitert werden, so dass jede Abstimmung auch durch Betätigung einer digitalen Abstimmungsanlage erfolgen kann, die das Ergebnis elektronisch anzeigt und revisionssicher aufzeichnet. Roland Klehr, Amtsleiter Allgemeine Verwaltung, führte hierzu aus, dass er mit der Darstellung des Ergebnisses mittels des derzeit nutzbaren Systems noch nicht zufrieden sei. Er werde vor der Umsetzung der Grundsatzentscheidung recherchieren, was es auf dem Markt sonst noch gibt.

Bekanntmachung primär digital

Die Geschäftsordnung des amtierenden Stadtrats soll laut Hauptausschuss auf Vorschlag der Verwaltung geändert werden. Ab Januar sollen Satzungen, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen und Zustellungen – soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben – grundsätzlich nur noch über die Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Der Vorschlag, ergänzend hierzu nur noch den Schaukasten am Rathaus mit den Informationen zu bestücken, wurde vom Gremium dahingehend erweitert, dass auch die Anschlagstafeln in den Dörfern sowie in der Buchenau bestehen bleiben sollen.