Amper ist derzeit für Boote & Co. tabu

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes weist darauf hin, dass das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß & Co. in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperaue“ vom zwischen 1. März bis einschließlich 15. Juli verboten ist. Von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck ist die Amper in dieser Zeit wie jedes Jahr für „Freizeitkapitäne“ gesperrt. 

Gewerblich organisierte Bootstouren in beiden Naturschutzgebieten sind ebenfalls verboten.

Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregenpfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier absoluten Vorrang vor Freizeitaktivitäten. Die zeitlich begrenzten Bootfahrverbote sollen helfen, Störungen zu vermeiden.

Weitere Auskünfte zum Thema gibt es unter den Telefonnummern 08141 519-476 und -553.
Auf der Webseite des Landratsamtes finden Interessierte eine Übersichtskarte und die Verordnungen der beiden Naturschutzgebiete.




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