Anmeldungen für Schulen und schulische/außerschulische Betreuungsangebote

Allgemeine Informationen zu den einzelnen Schulen sind auf der Homepage der jeweiligen Schule sowie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Fürstenfeldbruck unter https://schulamt-ffb.de verfügbar. Informationen zu Schulanmeldungen und Termine zu Schuleinschreibungen sind hier ebenfalls enthalten.

Das Anmelde- und Platzvergabeverfahren 

Gebundene Ganztagsschule (Grundschule)

Die Grundschule am Theresianumweg bietet für Schülerinnen und Schüler aus dem Sprengel der Grundschule am Theresianumweg, der Grundschule an der Philipp-Weiß-Straße und der Grundschule an der Theodor-Heuss-Straße die gebundene Ganztagsschule (Ganztagsklassen) für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an. Das gebundene Ganztagsangebot findet von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag bis 13.00 Uhr statt.

Die Grundschule an der Cerveteristraße bietet für Schülerinnen und Schüler aus dem Sprengel der Grundschule an der Cerveteristraße und der Grundschule an der Richard-Higgins-Straße die gebundene Ganztagsschule (Ganztagsklassen) für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an. Das gebundene Ganztagsangebot findet von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag bis 13.00 Uhr statt.

In den gebundenen Ganztagsschulen finden abwechselnd Pflichtunterricht und Unterricht von externem Fachpersonal (Yoga, Tanzen, Programmieren, Literatur, Musik, Natur etc.) statt. Die Kinder in den Ganztagsklassen nehmen kostenpflichtig an der Mittagsverpflegung teil.

Ein Übersicht sowie nähere Informationen und Kontaktdaten zu den Grund- und Mittelschulen finden Sie hier.

Schülerhorte

Anmeldungen im Schülerhort finden in der Regel im Zeitraum von Januar bis Ende der Woche der Schuleinschreibung im Grundschulbereich für das jeweils kommende Schuljahr statt (Termine für die Schuleinschreibung werden jährlich neu festgelegt und auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes veröffentlicht). Die vollständigen Anmeldeformulare stehen im Rahmen der Schuleinschreibung sowie in den Horteinrichtungen bereit. Die Anmeldebögen sind direkt im jeweiligen Schülerhort abzugeben. Ggfs. ist vorab telefonisch ein Termin mit dem entsprechenden Schülerhort zu vereinbaren. Eine Arbeitgeberbescheinigung ist als Nachweis beizulegen. Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind möglich.

Ein Übersicht sowie nähere Informationen und Kontaktdaten zu den Schülerhorten erhalten Sie hier.

Mittagsbetreuungen

An allen Grundschulen bietet die Ökumenische Nachbarschaftshilfe mit Sozialdienst e. V. Fürstenfeldbruck und Emmering eine Mittagsbetreuung von Unterrichtsende bis 14.00 Uhr und eine verlängerte Hausaufgabenbetreuung bis 15.30 Uhr an. Anmeldungen in der Mittagsbetreuung der zuständigen Sprengelschule finden in der Regel im Zeitraum von Januar bis Ende der Woche der Schuleinschreibung im Grundschulbereich für das jeweils kommende Schuljahr statt (Termine für die Schuleinschreibung werden jährlich neu festgelegt und auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes veröffentlicht). 

Die Anmeldeformulare sind im Rahmen der Schuleinschreibung und bei der Ökumenischen Nachbarschaftshilfe Fürstenfeldbruck, Sulzbogen 56 in 82256 Fürstenfeldbruck sowie auf der Internetseite unter https://www.nbh-fuerstenfeldbruck.de/kinder-jugendliche-junge-erwachsene/betreuung-an-schulen/ erhältlich und werden vollständig ausgefüllt an die Ökumenische Nachbarschaftshilfe per Post oder per E-Mail an mb@nbh-fuerstenfeldbruck.de verschickt.

Eine Arbeitgeberbescheinigung ist als Nachweis beizulegen. Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind möglich.

Die Zu- und Absagen bei den Schülerhorten und Mittagsbetreuungen für das kommende Schuljahr werden voraussichtlich Anfang Mai verschickt.

Aufnahmekriterien:

Bei der Vergabe von Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck sind nachfolgende Aufnahmekriterien gemäß § 3 der aktuell gültigen Kindertageseinrichtungssatzung (KTS) der Stadt Fürstenfeldbruck maßgebend. Die Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen gelten analog auch für die Vergabe von Betreuungsplätzen in den Mittagsbetreuungen.

§ 3 Abs. I: Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich nur Kindern mit Hauptwohnsitz in Fürstenfeldbruck offen. Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Stadtverwaltung.

§ 3 Abs. II:  Die Aufnahme in die Einrichtung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Plätze.

§ 3 Abs. IV:  Sind nicht genügend freie Plätze vorhanden, so wird die Vergabe in den städt. Schülerhorten nach den Dringlichkeitsstufen 1. – 4. in der nachstehenden Reihenfolge getroffen:

  1. Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig ist
  2. Kinder, deren beide Sorgeberechtigten berufstätig sind
  3. Kinder, deren Sorgeberechtigte sich in einer besonderen Notlage befinden
  4. Geschwisterkinder in demselben Hort.

Die Dringlichkeit ist schriftlich nachzuweisen. Bei gleicher bzw. fehlender Dringlichkeit erhält das jüngere Kind den Vorzug.

§ 3 Abs. VI: Über die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung entscheidet die Leitung im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens muss neben den genannten Kriterien auch der alters- und geschlechtsspezifischen Mischung und der Gesamtauslastung der Einrichtung Rechnung getragen werden.

§ 3 Abs. VII:  Bei den Aufnahmekriterien aller Kindertageseinrichtungen ist unter alleinerziehend vorrangig zu verstehen, dass der jeweilige Personensorgeberechtigte allein mit dem Kind zusammenlebt und das Kind auch nicht in einer eheähnlichen Partnerschaft erzogen wird.

Gebundene Ganztagsschule (Mittelschule)

Die Mittelschule Fürstenfeldbruck West bietet die gebundene Ganztagsschule (Ganztagsklassen) für die Jahrgangsstufe 5 bis 9 an. Von Montag bis Donnerstag finden von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr (je nach Stundenplan und Besuch der Arbeitsgemeinschaften auch bis 17.00 Uhr) und am Freitag bis 13.00 Uhr abwechselnd Pflichtunterricht überwiegend durch Lehrkräfte und Ganztagsangebote von „Experten von außen“ (Singen, Tanzen, Programmieren, Literatur, Musik, Koordinationstraining, Modellbau, Natur etc.) statt. Die Kinder in den Ganztagsklassen nehmen kostenpflichtig an der Mittagsverpflegung teil. Die gebundene Ganztagschule wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Dieser Ganztagsschulzweig steht allen Mittelschulkindern im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck offen. Weitere Informationen zur gebundenen Ganztagsschule an der Mittelschule Fürstenfeldbruck West sind auf der Homepage unter https://www.mittelschulewest.de und telefonisch unter 08141 32774-10 erhältlich.

Offene Ganztagsschule (Mittelschule)

An der Mittelschule Fürstenfeldbruck Nord und der Mittelschule Fürstenfeldbruck West wird die offene Ganztagsschule angeboten. Die offene Ganztagsschule bietet im Anschluss an den Vormittagsunterricht verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote. Zu den Angeboten der offenen Ganztagsschule gehören das Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung und die Freizeitgestaltung sowie die ganzheitliche sozialpädagogische Betreuung. Die offene Ganztagsschule wird von Montag bis Freitag im Anschluss an den Vormittagsunterricht bis 16.00 Uhr oder alternativ bis 17.00 Uhr angeboten. Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens für zwei Nachmittage verbindlich angemeldet werden. Hat ein Kind am Nachmittag Pflichtunterricht bzw. Nachmittagsunterricht, können Kinder trotzdem für diesen Tag in der offenen Ganztagsschule angemeldet werden. Die Kinder in der offenen Ganztagsschule nehmen kostenpflichtig an der Mittagsverpflegung teil. Die offene Ganztagschule wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Die offene Ganztagsschule steht allen Mittelschulkindern der jeweiligen Mittelschule offen. Informationen zum Anmeldverfahren erhalten Sie von der jeweiligen Mittelschule und der Offenen Ganztagsschule.




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 12/04/2024
Quelle: