Das Anmeldeverfahren für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze erfolgt zentral über die Stadtverwaltung mit einem einheitlichen Anmeldebogen. Den Anmeldebogen für einen Kinderkrippen- bzw. einen Kindergartenplatz erhalten Sie als Download am Ende dieser Seite und bei der Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck.
Es sind alle Krippen- und Kindergartenplätze im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck vergeben oder können aufgrund von Personalmangel nicht vergeben werden. Falls Sie dieses Betreuungsjahr noch einen Platz benötigen, füllen Sie bitte den entsprechenden Anmeldebogen aus und geben ihn bei der Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck ab. Ihr Kind wird auf die Warteliste gesetzt und erhält eine unterjährige Platzzusage, sofern ein freier Platz zur Verfügung steht. Ansonsten wird das Kind bei der Platzvergabe für das Betreuungsjahr 2023/2024 entsprechend der Aufnahmekriterien berücksichtigt.
Anmeldezeitraum 09.01.2023 – 10.03.2023
Bei der Vergabe der Kindergartenplätze können nur Kinder berücksichtigt werden, welche bis Ende 2023 das dritte Lebensjahr vollenden. Jüngere Kinder kommen auf die Warteliste und können nachträglich berücksichtigt werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.
Eine Krippen- oder Kindergartenanmeldung für das Betreuungsjahr 2024/2025 kann nicht angenommen werden!
Ausfüllen Anmeldebogen
Bitte füllen Sie die Krippen- oder Kindergartenanmeldung komplett aus. Es können bei maximal 4 Einrichtungen Prioritäten vergeben werden. Sollten Sie die Einrichtungen vor Ort besichtigen, lassen Sie sich bitte den Anmeldebogen abstempeln. Eine Stempeleinholung ist aber nicht zwingend erforderlich.
Besichtigungstermine
Alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet bieten einen Tag der offenen Tür, Info-Abende etc. an. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Übersichtsblatt (siehe unten). Es wird dringend empfohlen, sich die bevorzugten Einrichtungen bei den Besichtigungsterminen anzuschauen und sich über die Konzepte, das Platzangebot und die Öffnungszeiten zu informieren.
Ab September 2023 soll ein neues Kinderhaus mit 3 Krippen- und einer Kindergartengruppe von der Bambini Family Kitas GmbH in der Unfaltstraße eröffnet werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Informationsabend am 09.02.2023 um 18.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses Fürstenfeldbruck.
UPDATE: Das neue Kinderhaus kann erst ab Januar 2024 eröffnet werden!
Kinder auf der Warteliste
Sollte das Kind bereits für einen Krippen- und Kindergartenplatz angemeldet sein und die Angaben (Wunscheinrichtungen, Buchungszeiten etc.) bleiben auch für das kommende Betreuungsjahr bestehen, ist keine neue Anmeldung erforderlich. Bei den Krippenanmeldungen behält sich die Stadtverwaltung vor, dies erneut bei den Familien abzufragen.
Abgabe Anmeldebogen
Der vollständig ausgefüllte Anmeldebogen ist bis 10.03.2023 bei der Stadtverwaltung abzugeben bzw. einzuwerfen. Eine Anmeldung kann nur in denjenigen Einrichtungen (maximal 4) berücksichtigt werden, welche auf dem Anmeldebogen mit einer Priorität versehen worden sind. Der Abgabezeitpunkt der Anmeldungen innerhalb der Einschreibefrist hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze. Anmeldungen nach der Anmeldefrist kommen auf die Warteliste und können nur nachrangig berücksichtigt werden.
Arbeitgebernachweise
Um die Berufstätigkeit nachzuweisen, legen Sie bitte sowohl für die Kindergarten- als auch für die Krippenanmeldung einen Arbeitgebernachweis von beiden Elternteilen vor. Bei Alleinerziehenden reicht der Arbeitgebernachweis des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Der Arbeitgebernachweis soll bei Abgabe nicht älter als 3 Monate alt sein und die Anzahl der Arbeitsstunden enthalten. Er kann über ein formloses Schreiben des Arbeitgebers erfolgen oder über den ausgefüllten Vordruck am Ende dieser Seite.
Aufgrund der angespannten Betreuungsplatzsituation, behält sich die Einrichtung in Absprache mit der Stadtverwaltung vor, den Familien kürzere Buchungszeiten als angegeben anzubieten, sollte keine Arbeitgeberbescheinigung vorliegen bzw. wenn aufgrund der angegebenen Arbeitsstunden eine kürzere Buchungszeit möglich erscheint.
Anmeldung Integrationsplatz
Sollte Ihr Kind einen integrativen Platz benötigen, ist vorab zwingend eine Kontaktaufnahme mit den Integrationseinrichtungen notwendig. Dies ist jederzeit möglich!
Ein Kind benötigt einen Integrationsplatz, wenn es aufgrund der Sprache, Motorik, Sozialverhalten, etc. nicht altersgemäß entwickelt ist und eine weitergehende Förderung benötigt. Sind Sie sich unsicher, können Sie von den Leitungen der Integrationseinrichtungen beraten werden. Spricht das Kind kein Deutsch, ist es aber sonst altersgemäß entwickelt, benötigt es keinen Integrationsplatz.
Wechsel der Betreuungseinrichtung
Ein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungseinrichtung besteht nicht. Ein Wechsel innerhalb der Einrichtungen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. unzumutbare Entfernung aufgrund eines Umzugs) und nach Absprache zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Einrichtungen möglich. Sollte das Kind bereits einen Platz in einer angegebenen Wunscheinrichtung erhalten haben, ist ein Wechsel in die favorisierte Einrichtung nicht möglich.
Platzvergabe
Bei dem sogenannten Listenabgleich mit allen Einrichtungsleitungen wird die angegebene Rangfolge der Prioritäten unter Beachtung der Aufnahmekriterien berücksichtigt. Die Platzzusagen erfolgen über die Einrichtungen im Mai 2023. Die Platzabsagen erfolgen über die Stadtverwaltung.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderkrippen (0 - 3 Jahre) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kindergärten (3 Jahre bis zur Einschulung) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderhäusern (0 Jahre – bis zur Einschulung) finden Sie hier.
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: 06/06/2023
Quelle: