Das Anmeldeverfahren für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze erfolgt zentral über die Stadtverwaltung mit einem einheitlichen Anmeldebogen.
Den Anmeldebogen für einen Kinderkrippen- bzw. einen Kindergartenplatz erhalten Sie als Download am Ende dieser Seite und bei der Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck.
Aufgrund der Corona-Pandemie können nach dem aktuellen Stand keine Besichtigungen der Einrichtungen für das kommende Betreuungsjahr 2021/2022 stattfinden. Für Nachfragen und Erläuterungen stehen die Einrichtungen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Eine Übersicht welche Einrichtung wann erreichbar ist, erhalten Sie weiter unten.
Die Neuanmeldungen (Krippe und Kindergarten) für das laufende Betreuungsjahr 2020/2021 und für das kommende Betreuungsjahr 2021/2022 werden deshalb ohne Stempel angenommen. Bitte füllen Sie hierzu den Anmeldebogen komplett aus. Auf Seite 3 können bei maximal 4 Einrichtungen die Prioritäten vergeben werden.
Sollten Sie für Ihr Kind einen integrativen Platz benötigen ist vorab zwingend eine Kontaktaufnahme mit den Integrationseinrichtungen notwendig.
Der vollständig ausgefüllte Anmeldebogen ist rechtzeitig bei der Stadtverwaltung abzugeben bzw. einzuwerfen. Eine Anmeldung kann nur in denjenigen Einrichtungen (maximal 4) berücksichtigt werden, welche auf dem Anmeldebogen mit einer Priorität versehen worden sind.
Bei dem sogenannten Listenabgleich mit allen Einrichtungsleitungen wird die angegebene Rangfolge der Prioritäten unter Beachtung der Aufnahmekriterien berücksichtigt.
Ein Wechsel innerhalb der Einrichtungen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Einrichtungen möglich.
Die Einschreibefrist für das kommende Kindertagesstättenjahr 2021/2022 endet einheitlich am 05.03.2021. Der Abgabezeitpunkt der Anmeldungen innerhalb der Einschreibefrist hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze. Anmeldungen nach der Einschreibefrist können nur nachrangig berücksichtigt werden. Die Platzzusagen erfolgen über die Einrichtungen im Mai 2021. Die Platzabsagen erfolgen über die Stadtverwaltung.
Die Einrichtungen sind für Neuanmeldungen telefonisch ab 11.01.2021 wie folgt erreichbar:
Kinderkrippe (Träger) | TelefonNr. | Erreichbarkeit: |
Waldwichtel (AWO) | 3481199 | Mo-Fr 7.30 – 16 Uhr |
Sonnenschein (AWO) | 34023 | Mo – Fr 10 – 11.30 Uhr |
Sternenhimmel – (Caritas) | 12134 |
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Am Hochfeld (Kinderhilfe) | 4050462 | Di 9 – 12 Uhr |
Regenbogenland (Kinderhilfe) | 4050411 | Mo 8 – 11 Uhr |
Geschwister-Haeusler (BRK) | 35759910 |
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Krabbelkäfer (BRK) | 5359043 | Mo – Fr 8.30 – 16 Uhr |
Zwergenburg (BRK) | 2285477 | Mo – Fr 9 – 14 Uhr |
Kinderhaus Montessori | 92574 |
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Wiesenwichtel (Johanniter) | 6254711 |
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Buchenauer Zwerge (Diakonie) | 5354696 | Mo – Fr 9 – 10 Uhr |
Kindergarten (Träger) | TelefonNr. | Erreichbarkeit |
Brucker Strolche (AWO) | 329932 |
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Pusteblume (AWO) | 15945 |
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Sonnenschein (AWO) | 34023 | Mo – Fr 10 – 11.30 Uhr |
Sternenhimmel (Caritas) | 12134 |
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Himmelszelt (Caritas) | 666660 | Mo – Fr 9 – 10 Uhr |
Gnadenkirche (evang.) | 33097 | voraus. keine freien Plätze |
St. Bernhard (kath.) | 26396 | Mo – Fr 9 – 13 Uhr |
St. Magdalena (kath.) | 91111 | Mo – Fr 8.30 – 13.30 Uhr |
Regenbogenland (Kinderhilfe) | 4050411 | Mo 8 – 11 Uhr |
Abenteuerland (Kinderhilfe) | 4050402 | Mo 7-10 Uhr, Di 13 – 16 Uhr |
Schulkindergarten (Kinderhilfe) | 4050600 |
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Montessori-Kinderhaus | 92574 | nur Plätze in Waldgruppe |
Geschwister-Haeusler (BRK) | 35759910 |
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Hochfeldkids (Diakonie) | 2289580 | voraus. keine freien Plätze |
Frühlingstraße (Stadt) | 42190 | Mo und Mi 14 – 16 Uhr |
Nord (Stadt) | 33801 | Mi, Do 14 – 16 Uhr |
Aich (Stadt) | 20892 | Mo, Di 14.30 – 15.15 Uhr |
Villa Kunterbunt (Stadt) | 16449 | Mo 8-12 Uhr, Di 14 – 15 Uhr, Mi 14 – 17 Uhr |
Einrichtungen ohne Angaben sind während der regulären Öffnungszeiten erreichbar. Weitere Informationen und die E-Mail-Adressen finden Sie bei den nachstehenden Übersichten der Kindertageseinrichtungen.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderkrippen (0 - 3 Jahre) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kindergärten (3 Jahre bis zur Einschulung) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderhäusern (0 Jahre – bis zur Einschulung) finden Sie hier.
Bei der Vergabe von Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck sind folgende Aufnahmekriterien gemäß § 3 der aktuell gültigen Kindertageseinrichtungssatzung (KTS) der Stadt Fürstenfeldbruck maßgebend:
(1) Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich nur Kindern mit Hauptwohnsitz in Fürstenfeldbruck offen. Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Stadtverwaltung.
(2) Die Aufnahme in die Einrichtung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Plätze.
(3) Sind nicht genügend freie Plätze vorhanden, so wird die Vergabe in den Kindergärten nach den Dringlichkeitsstufen 1. - 5. in der nachstehenden Reihenfolge getroffen:
1. Kinder, die im Kindergartenjahr vor der Schulpflicht stehen
2. Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend und berufstätig ist
3. Kinder, deren Sorgeberechtigte sich in einer besonderen Notlage befinden
4. Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind
5. Geschwisterkinder.
Die Dringlichkeit ist schriftlich nachzuweisen. Bei gleicher bzw. fehlender Dringlichkeit haben ältere Kinder im Kindergartenalter Vorrang vor jüngeren Kindern.
Die Aufnahmekriterien für den Kindergartenbereich gelten analog auch für den Krippenbereich.
Die Aufnahmekriterien beziehen sich auf alle Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung besteht nicht.
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: 03/03/2021
Quelle: