Waldfriedhof: Was bei Wildverbiss zu beachten ist
Immer wieder kommt es auf dem Waldfriedhof zu Wildverbiss an Blumen und anderen Pflanzen auf Grabstätten. Betroffen sind vor allem Bepflanzungen, die Rehen sowie Kaninchen und Hasen als Nahrungsquelle dienen. Die Stadt Fürstenfeldbruck möchte Angehörige deshalb über den Umgang mit den Tieren informieren und zugleich auf Möglichkeiten aufmerksam machen, Schäden an Grabstätten zu vermeiden
„Der Waldfriedhof ist ein Ort der Ruhe und des Gedenkens, zugleich aber auch Lebensraum für verschiedene Tierarten", sagt Oberbürgermeister Christian Götz. "Uns ist bewusst, dass Schäden an der Grabbepflanzung für Angehörige sehr ärgerlich sein können. Deshalb möchten wir transparent informieren und zugleich prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Umgang damit für die Betroffenen zu erleichtern.“
Bejagung und Vergrämung scheiden aus
Eine Bejagung auf dem Friedhof kommt aus Sicherheitsgründen für Besucherinnen und Besucher dabei ebenso wenig infrage wie eine Vergrämung der Tiere.
Hintergrund ist die unmittelbare Nähe zur B 471: Vertriebenes beziehungsweise aufgescheuchtes Wild könnte auch später noch in den Straßenverkehr geraten und dort Unfälle verursachen. Dieses Risiko steht nach Einschätzung der Verantwortlichen nicht im Verhältnis zu möglichen Schäden an der Grabbepflanzung.

Wildverbiss kann Bepflanzungen auf Grabstätten deutlich schädigen. Auf dem Waldfriedhof zählen insbesondere Rehe sowie Kaninchen und Hasen zu den tierischen Besuchern.
Symbolbild: Adobe Stock
Praktische Hinweise für Angehörige
Was also tun gegen Wildverbiss? Die Friedhofsverwaltung verweist auf Erfahrungswerte örtlicher Gärtnereien. So können etwa Pfeffer in der Graberde oder Haarspray auf Pflanzen durch Geruch beziehungsweise Geschmack abschreckend auf Tiere wirken.
Eine verlässliche Wirkung lässt sich damit allerdings nicht garantieren. Wer seine Bepflanzung entsprechend anpassen möchte, sollte sich zusätzlich bei einer Gärtnerei beraten lassen.
Neben solchen individuellen Schutzmaßnahmen will die Stadt zudem bei den Möglichkeiten der Grabgestaltung ansetzen. Um Angehörigen eine Alternative zur bepflanzten Grabstätte zu eröffnen und Wildverbiss damit ganz zu vermeiden, sollen künftig auf dem gesamten Waldfriedhof auch vollständig geschlossene Grababdeckungen mit Gesteinsplatten zulässig sein.
Satzungsänderung soll weitere Alternative schaffen
Dafür wird die Friedhofssatzung entsprechend geändert, wann die geänderte Regelung in Kraft tritt, steht derzeit allerdings noch nicht fest.
Bisher ist lediglich eine Natur- oder Steineinfassung zulässig, wonach der innere Bereich der Grabstätte bepflanzt werden muss. Künftig können Grabnutzungsberechtigte selbst entscheiden, ob sie eine Grabstätte bepflanzen oder durch einen Steinmetzbetrieb vollständig abdecken lassen.
Die geplante Änderung ist Teil verschiedener Maßnahmen rund um die städtischen Friedhöfe. Erst Ende September hatte die Stadt über weitere Verbesserungen bei Pflege und Infrastruktur informiert. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Pflege- und Sanierungsmaßnahmen sowie der geplante Einsatz von Heißwassergeräten zur Unkrautbekämpfung.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung Fürstenfeldbruck, Waldfriedhofstraße 1, unter Telefon 08141 / 15820.
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