Die Finanzverwaltung der Stadt Fürstenfeldbruck besteht aus den genannten Sachgebieten und ist verantwortlich für das Management von Haushalt, Finanz- und Immobilienvermögen & Schulden, Steuern sowie die Stadtkasse und den Baubetriebshof. Die Amtsleitung hat Stadtkämmerer Marcus Eckert inne.
Das von Gabriele Klein geleitete Sachgebiet ist u. a. für die Aufstellung und den Vollzug des Haushalts, laufende Zuschüsse und Zuwendungen für investive Maßnahmen und den Jahresabschluss zuständig.
Der Doppelhaushalt 2024/25 wurde vom Stadtrat am 25. Juli 2024 verabschiedet und durch das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Oktober 2024 genehmigt. Er steht in Auszügen im Downloadbereich zur Verfügung.
Daneben stellt Ihnen die Stadtverwaltung den Haushalt und die Jahresabschlüsse auch digital und interaktiv zur Verfügung. In übersichtlicher Form werden die Ergebnis- und Finanzplanung bzw- rechnung, die Investitionen und wesentliche Kennzahlen dargestellt. Ergänzt werden diese Darstellungen durch Erläuterungen und Diagramme. Per Mausklick ist eine flexible, interaktive Navigation durch sämtliche Hierarchieebenen des Haushalts möglich.
Wir wollen jeder interessierten Bürgerin und jedem interessierten Bürger transparent aufzeigen, was die Stadtverwaltung mit den Steuer- und Gebühreneinnahmen finanziert und leistet. Gerade in Zeiten knapper Kassen sind diese Transparenz und ein möglichst einfacher Zugang zu den Haushaltsdaten wichtig um die Teilhabe und Teilnahme an der Stadtpolitik zu fördern.
Die Nutzung des „Interaktiven Haushalts“ ist weitgehend selbsterklärend, haben Sie also keine Scheu und klicken Sie sich durch!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Klein oder Herrn Eckert.
Hier erfolgt die Veranlagung der Gemeindesteuern (Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer). Daneben werden die Aufgaben der Stadt Fürstenfeldbruck als Steuerschuldnerin (insbesondere bzgl. Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer) wahrgenommen.
Ansprechpartner:
-Grundsteuer
- Gewerbesteuer 380 v.H.
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlage durch das zuständige Finanzamt. Der darin festgesetzte Messbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Beispiel: (Messbetrag x 350 % = Jahressteuer). Als sogenannte Jahressteuer wird sie jeweils für ein Kalenderjahr erhoben. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Beginn eines Jahres.
Hinweise zur Fälligkeit:
Bitte achten Sie auf die Fälligkeitsangaben in den Steuerbescheiden. Diese erstrecken sich zumeist auch auf die Folgejahre. Sofern Sie keine Jahreszahlung vereinbart haben, ist die Grundsteuer in vier Raten jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zur Zahlung fällig. Bei Jahreszahlung der Grundsteuer wird diese am 01.07. fällig. Der Antrag hierfür muss bis spätestens 30. September des vorhergehenden Jahres gestellt werden.
Um keine Fälligkeiten zu verpassen, können Sie gerne das Einzugsverfahren nutzen. Füllen Sie hierfür das SEPA-Basislastschriftmandat aus und schicken es uns unterschieben zurück.
Beendigung bzw. Verkauf eines Grundstücks
Da es sich bei der Grundsteuer um eine Jahressteuer handelt, bleibt der Eigentümer für ein ganzes Jahr steuerpflichtig, egal ob sich unterjährig Änderungen ergeben haben. Geht das Objekt auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange Grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer zugerechnet hat (in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres). Der Grundsteuerbescheid gilt bis zum Erlass des Aufhebungsbescheides. Die im notariellen Kaufvertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen über den Wechsel von Nutzen und Lasten berühren die Steuerpflicht des bisherigen Steuerschuldners (bisheriger Eigentümer) für das Übergangsjahr nicht. Der bisherige Eigentümer kann jedoch ggf. bei Vorliegen der Voraussetzungen die anteilige Grundsteuer privatrechtlich vom neuen Eigentümer einfordern. Für alle nach dem Jahreswechsel erfolgten Belastungen erhalten Sie bei rückwirkender Fortschreibung eine Gutschrift.
Nießbrauch
Auch wenn für ein steuerpflichtiges Objekt ein Nießbrauch eingetragen ist, ist der Eigentümer steuerpflichtig. Selbstverständlich kann die nießbrauchberechtigte Person die Grundsteuer schuldbefreiend einzahlen oder eine Einzugsermächtigung erteilen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweilig eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuerbelastung ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Hundehaltung unverzüglich gegenüber der Stadt Fürstenfeldbruck anzuzeigen haben. Die Haltung von Hunden im Stadtgebiet unterliegt einer Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der Satzung.
Formular Anmeldung Hundesteuer
Nutzen Sie bitte das Online-Angebot des Bürgerservice-Portals.
Für den Fall, dass Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihn abgegeben haben, müssen Sie Ihren Hund bei uns abmelden. Das gleiche gilt bei einem Wohnortswechsel.
Formular Abmeldung von der Hundesteuer
Nutzen Sie bitte das Online-Angebot des Bürgerservice-Portals.
Bei Verlust der Hundesteuermarke, senden wir Ihnen gerne eine neue Hundemarke per Post zu. Die Bearbeitungsgebühren liegen bei 3 Euro. Bitte geben Sie bei Beantragung der neuen Hundemarke Ihr Kassenzeichen an (siehe Hundesteuerbescheid oder Kontoauszug, z.B. 123456-300-1).
Höhe der derzeitigen Hundesteuer:
Infos zum für die Haltung von (Kampf-)Hunden zuständigen Sachgebiet gibt es hier.
Formular Führerschein - Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer
Führerschein – Prüfungsbestätigung
Um keine Fälligkeiten zu verpassen, können Sie gerne das Einzugsverfahren nutzen. Füllen Sie hierfür das SEPA-Basislastschriftmandat aus und schicken es uns unterschieben zurück.
Unsere Standorte der Hundetoiletten finden Sie hier.
Die Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes in Verbindung mit dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) und der ab 2023 geltenden Hebesatzsatzung der Stadt Fürstenfeldbruck. Somit errechnet sich die Steuer anhand des Gewerbesteuermessbetrags, multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz. Die Stadt ist an die Festsetzung der Finanzämter gebunden und muss somit den Messbescheid dementsprechend vollziehen. Von der Stadt werden lediglich die Vorauszahlungen für das laufende Jahr festgesetzt. Einwände gegen den Gewerbesteuermessbescheid müssen direkt an das Finanzamt gerichtet werden.
Anpassung der Vorauszahlungen
Für die Anpassung der Vorauszahlungen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Sobald das Finanzamt einen Grundlagenbescheid erlässt, erhalten Sie von uns den Folgebescheid.
Hinweise zur Fälligkeit
Um einen fälligen Steuertermin nicht zu verpassen, möchten wir Ihnen empfehlen, sich dem Abbuchungsverfahren anzuschließen. Die Vorauszahlungen sind in vier Raten jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zur Zahlung fällig. SEPA-Basislastschriftmandat
Gerne stellen wir Ihnen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, damit Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen können. Diese ist für ein halbes Jahr befristet. Voraussetzung ist: Sie dürfen keine Forderungsrückstände gegenüber der Stadt Fürstenfeldbruck haben.
Formular steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das von Stephan Völk geleitete Sachgebiet wickelt den gesamten aus- und eingehenden Zahlungsverkehr sowie das Mahn- und Vollstreckungswesen ab.
Bitte beachten Sie, dass keine Bareinzahlungen angenommen werden können.
Bankverbindungen | ||||
Sparkasse Fürstenfeldbruck | ||||
Kto.-Nr. | 8000812 | IBAN: | DE 15 70053070 0008 0008 12 | |
BLZ | 700 530 70 | SWIFT-BIC: | BYLADEM1FFB | |
Volksbank Fürstenfeldbruck | ||||
Kto.-Nr. | 19100 | IBAN: | DE 75 7016 3370 0000 0191 00 | |
BLZ | 701 633 70 | SWIFT-BIC: | GENODEF1FFB | |
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE45ZZZ00000048532 |
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie uns am besten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Tel.: 08141 281-2200
Fax: 08141 282-1199
E-Mail:
Stadtkasse allgemein: stadtkasse@fuerstenfeldbruck.de
Stadtkasse Vollstreckung: mahnung@fuerstenfeldbruck.de
Schreiben der Stadtkasse enthalten im Regelfall die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin / des zuständigen Sachbearbeiters. Diese können konkrete Fragen am schnellsten beantworten. Halten Sie hierzu bitte Ihr Kassenzeichen / Ihre FAD-Nummer bereit.
Im Download-Bereich unseres Formularservices stehen Einzugsermächtigung und ein Antrag auf Stundung / Ratenzahlung mit Selbstauskunft zur Verfügung.
In diesem von Markus Höpfl geleiteten Sachgebiet sind die Aufgabenschwerpunkte wie folgt gegliedert:
Das Sachgebiet wird von Georg Huber geleitet und untergliedert sich in die Bereiche des Flächenmanagements, des kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Immobilienmanagements. Dabei betrachtet das Immobilienmanagement die städtischen Immobilien in ihrem gesamten Lebenszyklus von der Planung über die Errichtung und Nutzung bis zur Verwertung.
Das Flächenmanagement ist Ansprechpartner bei Kauf- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien.
Das kaufmännische Immobilienmanagement beschäftigt sich mit der Grundstücksverwaltung, Mieten und Pachten (u.a. mit der Objektbuchhaltung sowie dem Kosten- und Vertragsmanagement).
Das technische Immobilienmanagement hat die Aufgabe die Gebäude und Anlagen funktionsfähig zu halten. Dazu zählen der Bauunterhalt sowie kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Der Neubau sowie größere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden durch das Sachgebiet 45 Hochbau gemanagt.
Das infrastrukturelle Immobilienmanagement steuert den Reinigungs- und Hausmeisterservice für die städtischen Liegenschaften.
Achtung: Das Sachgebiet finden Sie in der Nebenstelle des Rathauses, Niederbronnerweg 3. Die Postanschrift ist unverändert.
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: 12/04/2024
Quelle: