Information zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen


Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach
§ 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:

info@fuerstenfeldbruck.de-mail.de

Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeit bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit www.vgh.bayern.de.



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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 12/04/2024
Quelle: