Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach
§ 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
info@fuerstenfeldbruck.de-mail.de
Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeit bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit www.vgh.bayern.de.
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: 12/04/2024
Quelle: