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Rechtsverbindliche Bauleitpläne
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Rechtliche Hinweise für rechtsverbindliche Bauleitpläne in der Internetfassung



Auf diesen Internetseiten können Sie rechtsverbindliche Bauleitpläne der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck einsehen. Die Sammlung ist aus technischen Gründen noch
nicht vollständig. Fehlende Bauleitpläne werden sukzessive ergänzt.


Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie

  im Rathaus Fürstenfeldbruck, Sachgebiet 42, Bauverwaltung , Zi. 214,
  Hauptstr. 31, 82256 Fürstenfeldbruck, während der Dienststunden
  (Mo.–Fr. 8-12 Uhr, zusätzlich Do. 14-18 Uhr)


einsehen.


Der Verweis auf die Originalpläne ist insbesondere in folgenden Fällen begründet:

Fehlerquelle komprimierte pdf-Datei


Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.





Fehlerquelle verblasste Farben


Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.





Fehlerquelle Computer-/Druckereinstellungen


Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.


Gerichtliche Verfahren


Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bauleitpläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst. Informationen über laufende Gerichtsverfahren erhaltenSie bei der Bauverwaltung, Sachgebiet 42, Zi. 214 während der üblichen Dienststunden.





Weitere Rechtsvorschriften können gelten


Wir weisen Sie darauf hin, dass der Umgang und das Lesen dieser Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass
  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,


  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere die Dachgaubensatzung, die Garagen- und Stellplatzsatzung und viele mehr. Die Übersicht über das Stadtrecht der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck finden Sie hier,


  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,


  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze hinzuzuziehen, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung.

Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Im Rathaus erhalten Sie Auskünfte zu Bauleitplänen vom Sachgebiet 41, Stadtplanung, Zi. 304 und Sachgebiet 42, Bauverwaltung, Zi. 214 während der üblichen Dienststunden.


Einen BBP-Übersichtsplan können Sie hier als PDF-Datei downloaden.






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