Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung zeigen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.
Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Gebühr beträgt 28,80 ; vor Vollendung des 24. Lebensjahres (s.o.) beträgt die Gebühr 22,80 . Eine komplette Gebührenübersicht finden Sie unter Bürgerbüro/Neuer Personalausweis an 01.11.2010.
Eine Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens ist möglich
Da der Personalausweis zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin
hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens 3-4 Wochen nach der
Antragstellung ausgehändigt werden. Voraussetzung hierfür ist der zuvor erfolgte Erhalt des sog. PIN-Briefs
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte
Person (siehe Vollmacht im Download-Bereich unter Bürgerservice/Anträge&Formulare) erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen
vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,--. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für
deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der
Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin
(
www.auswaertiges-amt.de)
Die genannten Gebühren erhöhen sich in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Beantragung bei der Stadt Fürstenfeldbruck erfolgt, obwohl in Fürstenfeldbruck kein oder nur ein Nebenwohnsitz gemeldet ist.