Stand ab 05/2007:
free counter

TextversionTextversion
Home
Home
Kontakt
Kontakt RSS RSS
Rathaus
Grußwort
Oberbürgermeister und Bürgermeister
Bürgermeistergalerie
Stadtrat
Beiräte
Organigramm
Finanzverwaltung
Bürgerbüro
Neuer Personalausweis ab 01.11.2010
Informationen zur Beantragung eines Personalausweises
Informationen zur Beantragung eines Reisepasses
Informationen zur Beantragung eines Kinderausweises
Besondere Hinweise für gebrechliche bzw. hilfsbedürftige Personen
Bauamt
Behördenwegweiser
Anträge & Formulare
Bekanntmachungen
Geschwindigkeitsmessungen
Stadtrecht
Bürgerservice
Kultur & Tourismus
Wirtschaft
Aktuelles
Presse
Veranstaltungen
Solarportal
Jugendportal
Seniorenportal
Job- & Ehrenamtsbörse
Partnerstädte
Stadtplan
Nutzen Sie unseren neuen virtuellen Stadtplan.
+ Mehr dazu
+ Stadtspaziergang
+ Verkehrsverbindungen
Formulare
Alle Formulare auf einem Blick
+ Mehr dazu
Wegweiser
So finden Sie zu uns!
+ Mehr dazu
Informationen zur Beantragung eines Personalausweises
Drucken Drucken

© Bundesministerium des Innern




Informationen zur Beantragung eines Personalausweises


  • Ausweispflicht besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
  • Persönliche Vorsprache mit altem Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
  • Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich.
  • Bringen Sie ein neues, biometrisches Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) mit.
  • Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung zeigen.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.
  • Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht
    vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Gebühr beträgt 28,80 €; vor Vollendung des 24. Lebensjahres (s.o.) beträgt die Gebühr 22,80 €. Eine komplette Gebührenübersicht finden Sie unter Bürgerbüro/Neuer Personalausweis an 01.11.2010.
  • Eine Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens ist möglich
  • Da der Personalausweis zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin
    hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens 3-4 Wochen nach der
    Antragstellung ausgehändigt werden. Voraussetzung hierfür ist der zuvor erfolgte Erhalt des sog. PIN-Briefs
  • Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte
    Person (siehe Vollmacht im Download-Bereich unter Bürgerservice/Anträge&Formulare) erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
  • Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen
    vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,--€. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
  • Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für
    deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der
    Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin
    (www.auswaertiges-amt.de)
  • Die genannten Gebühren erhöhen sich in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Beantragung bei der Stadt Fürstenfeldbruck erfolgt, obwohl in Fürstenfeldbruck kein oder nur ein Nebenwohnsitz gemeldet ist.


Copyright 2011 Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck - powered by www.fdi.de
Top

Top

Kontakt
Kontakt
Suche
Suche
Sitemap
Sitemap
Impressum
Impressum RSS RSS
VOILA_REP_ID=C1257130:003B00E4