Pressemeldung des Staatlichen Bauamts Freising zur B 2

Pressemitteilung vom 15. Dezember 2025

Informationen zur Verlegung der B 2 in Fürstenfeldbruck, Bürgerentscheid am 18. Januar 2026

Fürstenfeldbruck. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fürstenfeldbruck werden am 18. Januar mit einem Bürgerentscheid die zukünftige Führung der B 2 im Stadtgebiet festlegen. Das Staatliche Bauamt Freising fasst die wesentlichen Aspekte der zur Entscheidung stehenden Umstufung zusammen.

Die Stadt Fürstenfeldbruck und das Staatliche Bauamt Freising hatten sich bereits im September 2023 darauf verständigt, die Möglichkeit der Umverlegung der B 2 in Fürstenfeldbruck auf die heutige LKW-Umfahrungsstrecke zuprüfen. Dem vorausgegangen waren Gespräche zwischen der Stadt, dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Staatlichen Bauamt über den vorgesehenen Ersatzneubau der denkmalgeschützten Amperbrücke.

Der Bund als Straßenbaulastträger würde einem Ersatzneubauder Amperbrücke nur zustimmen, wenn keine Traglasteinschränkungen bestehen, das heißt bei einer zulässigen Gesamtgewichtsbeschränkung von 40 Tonnen. Dies erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen und unter Berücksichtigung, dass Bundesstraßen dem überregionalen Verkehr dienen, wozu grundsätzlich auch der Schwerverkehr gehört. Die derzeitige Einschränkung des Gemeingebrauchs durch die begrenzte Traglastder Amperbrücke sollte daher sobald wie möglich aufgehoben werden. In der Folge müssten dann wieder alle Verkehrsarten aufd er B 2 zugelassen werden.

Als Alternative zum Ersatzneubau der Amperbrücke hatten die Stadt und das Staatliche Bauamt in den gemeinsamen Gesprächen vereinbart, die Abstufung der B 2 zur kommunalen Ortsstraße und die Aufstufung der bisherigen LKW-Umfahrungsroute zur B 2 zu prüfen. Dadurch könnte die Stadt in eigener Zuständigkeit eine denkmalgerechte Sanierung unter Aufrechterhaltung der Tonnagebeschränkung von 16 t durchführen und dadurch den Schwerverkehr weiterhin aus der Innenstadt heraushalten.

Das Staatliche Bauamt Freising hatte für ein mögliches Umwidmungsverfahren der betroffenen Straßenzüge zunächst die Unterlagen für eine Bewertung durch das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) erarbeitet. Mit der Zustimmung des FBA zur Umverlegung der B 2 wurde die erste Voraussetzung für die Umstufung geschaffen.

Im Anschluss an die positive Bewertung des FBA wurde eine bei Umstufungen übliche Zustandserfassung mit monetärer Bewertung der jeweiligen Erhaltungsrückstände der umzustufenden Straßen inkl. Brücken durchgeführt. Parallel wurde mittels einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt, dass eine denkmalgerechte Sanierung der Amperbrücke mit begrenzter Ziellasttragfähigkeit technisch möglich ist. Im Rahmen der Umstufung würde der Bund als bisheriger Straßenbaulastträger der Stadt als künftige Straßenbaulastträgerin die geschätzten Kostenfür die denkmalgerechte Sanierung erstatten. Aus der monetären Bewertung der Erhaltungsrückstände der umzustufenden Strecken, der aufzustufenden Brücken und der Kosten für die denkmalgerechte Sanierung der Amperbrücke geht ein resultierender Gesamterstattungsanspruch hervor. Der Bund würde ca. 2,28 Mio. € an die Stadt bezahlen.

Als zweiten Schritt für die Umstufung wird die Zustimmung der Stadt benötigt. Mit einer beidseits unterzeichneten Umstufungsvereinbarung würde das Staatliche Bauamt das Widmungsverfahrenformal beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beantragen. Das Staatliche Bauamt Freising wird das Widmungsverfahren jedoch nur mit Zustimmung der Stadt in die Wege leiten.

Durch die reine Umwidmung von Straßenklassen entstehen keine Verkehrsverlagerungen in Fürstenfeldbruck. Sofern Maßnahmen der Stadt nach der Umverlegung der B 2 auf der Trasse der heutigen B 2 durchgeführt würden (z.B. ver- kehrsdämpfende Maßnahmen), müssten hierzu verkehrliche Auswirkungen untersucht und bewertet werden. Dies läge jedoch dann in der Verantwortung der Stadt.

Im Bereich der aufzustufenden Strecke sind seitens des Bauamts keine Maßnahmen vorgesehen. Lediglich und unabhängig von der Umstufung, soll die Unfallhäufungsstelle an der Einmündung der äußeren Schöngeisinger Straße in die B 471 durch Errichtung einer Lichtsignalanlage entschärft werden.

Die Schaffung einer dritten Amperquerung ist derzeit kein Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Damit besteht kein Planungsauftrag an die Bayerische Bauverwaltung und auch keine Finanzierungsmöglichkeit eines solchen Projektes durch den Bund.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) erarbeitet derzeit ein Konzept für die gemäß Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehene Aufstellung eines Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040. Die Beteiligung der Länder ist vorgesehen, steht jedoch noch aus. Für die sich aus den bisherigen Bundesverkehrswegeplänen ableitenden Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße erfolgte bislang zu dem ein parlamentarisches Verfahren mit Beschluss des Deutschen Bundestages und Zustimmung des Bundesrates. Eine Bewertung über die Aufnahmechancen eines dritten Amperübergangs in einem Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 kann anhand der bislang bekannten Informationen vom Bauamt nicht vorgenommen werden.

Sofern von der Stadt die Lösungsvariante der Umstufung aufgrund eines Bürgervotums nicht aufgegriffen werden kann, wird dies vom Bauamt natürlich respektiert. Das Bauamt müsste dann aber umgehend die Planfeststellung für den Ersatzneubau der Amperbrücke in die Wege leiten. Der schlechte Bauwerkszustand der Amperbrücke gebietet diese Eile.

Der Prozess zur Umstufung wurde in enger Zusammenarbeit zwischender Stadt Fürstenfeldbruck und dem Staatlichen Bauamt Freising vorbereitet, wobei offene Fragen umfangreich geklärt wurden. Um die kommunalpolitische Diskussion nicht zu beeinflussen, wird das Bauamt an keiner Diskussionsrunde teilnehmen. Die von den Initiativen erstellten Informationen wurden unabhängig vom Staatlichen Bauamt angefertigt. Für deren Richtigkeit sind ausschließlich die erstellenden Gruppen verantwortlich.




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