Bekanntmachung Festsetzung Überschwemmungsgebiet Amper

Wir möchten auf den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Amper, Fluss-km 73 bis 104 (Gewässer I. Ordnung), auf dem Gebiet der Stadt Fürstenfeldbruck, Olching und den Gemeinden Kottgeisering, Grafrath, Schöngeising, Türkenfeld und Emmering im Landkreis Fürstenfeldbruck hinweisen; hier Anhörungsverfahren.

Die Bekanntmachung der Stadt findet man auf dieser Webseite.

Die Pläne und sonstigen Unterlagen zu diesen Vorhaben liegen in der Zeit vom 31.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 in der Verwaltung der Stadt Fürstenfeldbruck, Hauptstraße 31, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit können findet man sie auch auf der Internetseite des Landratsamts Fürstenfeldbruck unter https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/gewaesserschutz/aktuelles.

Frist für Einwendungen: 15. Mai.




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