Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023

Am Sonntag, den 8. Oktober, finden gleichzeitig die Landtags- und Bezirkswahlen statt. 

Bis spätestens 17. September müssen die Wahlbenachrichtigungen nach dem aktuellen Wahlrecht bei den Wählerinnen und Wählern vorliegen. Sollte bis dahin keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, empfiehlt sich die Nachfrage beim Bürgerbüro der Stadt Fürstenfeldbruck. Dabei kann geklärt werden, ob es sich vielleicht nur um ein nicht angekommenes Schreiben handelt (es eventuell auf dem Postweg verlorengegangen ist) oder, ob man wirklich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Um längere Wartezeiten am Telefon oder bei einer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, sollte eine Nachfrage per E-Mail an buergerbuero@fuerstenfeldbruck.de erfolgen.
Für die persönliche Wahl im Wahllokal am 8. Oktober zwischen 8.00 und 18.00 Uhr soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich. Es muss dann ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, der ohnehin auf Verlangen immer vorzuzeigen ist. Die Wahlaufteilung hat sich nicht verändert. In der Regel bleibt es für die Wählerinnen und Wähler bei dem Wahllokal, in dem auch die Abstimmung für die Oberbürgermeisterwahl stattgefunden hat.

Briefwahl nutzen!
Briefwahlanträge sind über das Bürgerserviceportal möglich. Dieses findet man hier.
Der Antrag kann auch schriftlich (zum Beispiel anhand des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), mit dem Handy mittels des aufgedruckten QR-Codes, oder ganz formlos (zum Beispiel per E-Mail an die oben genannte Adresse oder per Brief) gestellt werden.
Wichtig dabei ist immer, dass die antragstellende Person zweifelsfrei identifiziert werden kann. Der Antrag sollte daher Name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Adresse beinhalten.
Eine telefonische Antragstellung ist gesetzlich verboten und daher nicht möglich.
Eine persönliche Beantragung sollte nur im Ausnahmefall erfolgen (zum Beispiel wenn die Zustellung auf dem Postweg aufgrund von Abwesenheit nicht mehr möglich wäre). Dafür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Eine elektronische oder schriftliche Beantragung erspart den Wählerinnen und Wählern eine mitunter längere Wartezeit im Bürgerbüro. Zudem erleichtert sie die Bearbeitung der Briefwahlanträge ganz erheblich.
Das Wahlamt im Bürgerbüro der Stadt empfiehlt, von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Bei der Landtags- und Bezirkswahl hat man jeweils zwei Stimmen. Die Stimmzettel sind sehr groß, sodass es bei der Abstimmung im Wahllokal allein schon durch das Ausfalten und wieder Zusammenfalten zu Wartezeiten kommen kann. Durch die Briefwahl kann dies vermieden werden. 

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Statistik (Landtagswahl: www.statistik.bayern.de/wahlen/landtagswahlen, Bezirkswahl: www.statistik.bayern.de/wahlen/bezirkswahlen).

Musterstimmzettel können hier eingesehen werden: Wahlen - Regierung von Oberbayern

Das Bürgerbüro können Sie wie folgt erreichen:
E-Mail: buergerbuero@fuerstenfeldbruck.de
Telefon 08141 281-3310
Parteiverkehr: Montag bis Freitag 08.00–12.00 Uhr, Dienstag 08.00–16.00 Uhr, Donnerstag 08.00–12.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr

Bekanntmachungen zum Thema finden Sie hier.

Ergebnisse/Walparty

Auf unserer Internetseite finden Sie am Wahltag ab 18 Uhr die Ergebnisse.

Das Landratsamt ist ab 17.30 Uhr geöffnet für alle Interessierten, die den Wahlabend live miterleben wollen. Erwartet werden auch Kandidaten und Mandatsträger. Geboten wird Wahlatmosphäre mit der Präsentation der Ergebnisse der Stimmkreise 118 (FFB- Ost) und 120 (FFB-West) auf einer großen Leinwand. Zudem kann über einen Fernseher der Trend in Bayern mitverfolgt werden. Die Bewirtung erfolgt durch das Caritas Hofcafé.




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 04/27/2024
Quelle: