Windräder

Laut dem „Wind an Land“-Gesetz sollen bis 2032 rund zwei Prozent der bundesweiten Landflächen für Windenergie ausgewiesen werden. Die Flächen werden auf die Bundesländer heruntergebrochen und nun auf Kommunalebene und dem Regionalplanungsverband (RPV) geprüft, welche Potenzialflächen es wo gibt. Der RPV München (Region RP 14) plant ein fortschreibungsverfahren des Regionalplans, das Windenergiepotenzialflächen beinhaltet, bis Ende 2025.

Hier finden Sie die ersten Vorabentwürfe des RPVs (Stand 11.01.2024)

Zu diesen Vorschlägen konnten bis Anfang Juni Stellungnahmen abgegeben werden, was die Stadt Fürstenfeldbruck auch getan hat.

Denn auch die Stadt möchte aktiv die Energiewende vorantreiben und selbst, mit den Stadtwerken als Tochtergesellschaft, proaktiv Windräder bauen. So wurde vom Stadtrat im März 2024 die Ausweisung und Untersuchung von zwei Sondergebieten für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Fürstenfeldbruck beschlossen. Konkretere Standorte sollen nun im Detail geprüft werden.

(Stand Juni 2024)




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 12/04/2024
Quelle: