Öffentlich geförderte Wohnungen/Sozialer Wohnungsbau

Persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. 
In dringenden Fällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 08141 281-4220 (Frau Weindl) und  -4228 gerne zur Verfügung oder Sie senden uns eine E-Mail an 
SozialerWohnungsbau@fuerstenfeldbruck.de

Kontakt

Stadtbauamt Fürstenfeldbruck
Bauverwaltung/Öffentlich geförderte Wohnungen
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck

E-Mail: SozialerWohnungsbau@fuerstenfeldbruck.de

Öffentlich geförderte Mietwohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die von der zuständigen Stelle benannt wurden und/oder einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben.
Voraussetzung hierfür sind Haushalte/Personen mit geringem Einkommen.
Sind alle erforderlichen Unterlagen zur Erteilung des Wohnberechtigungsscheines komplett, werden Sie für die Dauer eines Jahres für eine öffentlich geförderte Wohnung im Stadtgebiet vorgemerkt.
Die Stadt Fürstenfeldbruck besitzt zwar ein Vorschlagsrecht, das nach Dringlichkeitsstufe und Wartezeit ausgeübt wird. Die endgültige Vergabe der Wohnung erfolgt jedoch durch den jeweiligen Wohnungseigentümer.
Es muss unter Umständen mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Nach einem Jahr ist die Bescheinigung neu zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie Links zu den für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen bzw. sind diese im Download-Bereich zu finden.

Erforderliche Unterlagen:




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 05/18/2024
Quelle: