Die Stadt Fürstenfeldbruck legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger, Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.fuerstenfeldbruck.de.
Diese Erklärung wurde am 06.07.2023 erstellt. Der Internetauftritt wurde zuletzt am 17.06.2023 überprüft.
Der Internetauftritt wurde im Rahmen einer Selbstbewertung nach der Methode des BITV-Tests überprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter webredaktion@fuerstenfeldbruck.de an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Stadt Fürstenfeldbruck
Tina Rodermund-Vogl
Hauptstr. 31
82256 Fürstenfeldbruck
E-Mail: webredaktion@fuerstenfeldbruck.de
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: 12/04/2024
Quelle: