Änderung beim städtischen Förderprogramm „Energieeinsparung“

Das bestehende städtische Förderprogramm „Energieeinsparung“ wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 außer Kraft gesetzt. Anträge im Rahmen dieses Förderprogramms können nur noch bis zu diesem Datum gestellt werden. Ziel des Programms ist es, für Bürgerinnen und Bürger Anreize zu setzen, ihre Wohngebäude energetisch zu sanieren und damit den Energieverbrauch, insbesondere aus fossilen Energieträgern in Fürstenfeldbruck zu senken. Die derzeit noch geltenden Förderrichtlinien sind auf der städtischen Webseite www.fuerstenfeldbruck.de unter Aktuelles > Energiewende > Städtisches Förderprogramm zu finden.

Zum 1. Januar 2022 treten dann neue Förderbausteine zu den Themen Energieberatung und Dachbegrünung in Kraft. Erste Fördermittel können, nach Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2022, voraussichtlich ab April 2022 ausgezahlt werden.

Anfang des Jahres werden genauere Informationen zu den neuen Förderbausteinen und deren Beantragung veröffentlicht.




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 04/18/2024
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