Öffentlich geförderte Mietwohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die von der zuständigen Stelle benannt wurden und/oder einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben.
Voraussetzung hierfür sind Haushalte/Personen mit geringem Einkommen.
Sind alle erforderlichen Unterlagen zur Erteilung des Wohnberechtigungsscheines komplett, werden Sie für die Dauer eines Jahres für eine öffentlich geförderte Wohnung im Stadtgebiet vorgemerkt.
Die Stadt Fürstenfeldbruck besitzt zwar ein Vorschlagsrecht, das nach Dringlichkeitsstufe und Wartezeit ausgeübt wird. Die endgültige Vergabe der Wohnung erfolgt jedoch durch den jeweiligen Wohnungseigentümer.
Es muss unter Umständen mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Nach einem Jahr ist die Bescheinigung neu zu beantragen.
Sabine Weindl und Heike Kneidl
Mo, Di, Mi und Fr 9.00 - 12.00 sowie nach Vereinbarung.
Bis 16.08.2019 vorübergehend geänderte Öffnungszeiten: Di und Mi 9.00 - 12.00 Uhr
Stadtbauamt Fürstenfeldbruck
Bauverwaltung
Sozialer Wohnungsbau
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: 12/10/2019
Quelle: