Informationen zur Beantragung eines Kinderausweises
Das Bürgerbüro kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ausnahme: Abholung von Ausweispapieren.
Online können Sie hier einen Termin vereinbaren.
ACHTUNG: Das Kind muss in jedem Falle (auch bei einer Verlängerung oder Aktualisierung) persönlich anwesend sein!
- Die Ausstellung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärung vorzulegen.
Bei Verhinderung eines der Erziehungsberechtigten kann dessen Zustimmung auch unter Vorlage der Zustimmungserklärung und des Personalausweises/Reisepasses erfolgen.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier
- Da die Passbehörde sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen muss, ist es notwendig entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
- Neu: Ab 1. Januar 2021 augestellte Kinderreisepässe sind nur noch für ein Jahr gültig; eine Verlängerung für jeweils ein Jahr ist nur bis zum 12. Geburtstag möglich. Bei Beantragung ist immer ein biometrietaugliches Lichtbild (Fotomustertafel der Bundesdruckerei) erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie am Ende der Seite im Downloadbereich.
Kinderreisepässe, die bis 31. Dezember 2020 ausgestellt worden sind, behalten ihre Gültigkeit bis zu dem im Dokument genannten Datum.
- Ab dem 10. Geburtstag des Kindes ist auch dessen Unterschrift erforderlich. Zusätzlich wird eine Geburts-/Abstammungsurkunde für die Ausstellung eines Kinderausweises benötigt.
- Die Gebühr beträgt 13 Euro €, für die Verlängerung werden 6 Euro berechnet.
- Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin
(www.auswaertiges-amt.de)
- Eine erhöhte Gebühr wird in Ausnahmefällen erhoben, z.B. wenn die Beantragung bei der Stadt Fürstenfeldbruck erfolgt, obwohl in Fürstenfeldbruck kein oder nur ein Nebenwohnsitz gemeldet ist.
- Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen grundsätzlich sofort ausgestellt.
Besonderheiten für die Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasses:
- Eine Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn der Kinderreisepass bereits ungültig ist. Als spätester Termin für die Verlängerung gilt der Tag, an dem der Kinderreisepass ungültig wird.
- Zur Verlängerung des Kinderreisepasses ist ein neues, biometrietaugliches Lichtbild vorzulegen.
- Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6 Euro.
Besonderheiten für die Aktualisierung des Kinderreisepasses:
- Der Kinderreisepass kann während seiner einjährigen Gültigkeitsdauer durch die Anbringung eines neuen biometrietauglichen Lichtbildes und/oder Änderung der Körpergröße und/oder der Augenfarbe aktualisiert werden
- Die Gebühr für die Aktualisierung beträgt 6 Euro.
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