Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung der Stadt Fürstenfeldbruck besteht aus den genannten Sachgebieten und ist verantwortlich für das Management von Haushalt, Finanz- und Immobilienvermögen & Schulden, Steuern sowie die Stadtkasse und den Baubetriebshof. Die Amtsleitung hat Stadtkämmerer Marcus Eckert inne.

Sachgebiet 21 - Kämmerei

Das von Gabriele Klein geleitete Sachgebiet ist u. a. für die Aufstellung und den Vollzug des Haushalts, laufende Zuschüsse und Zuwendungen für investive Maßnahmen und den Jahresabschluss zuständig.

Haushalt

Der Haushalt 2023 wurde vom Stadtrat am 28.02.2023 verabschiedet und durch das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Mai 2023 genehmigt. Er steht in Auszügen im Downloadbereich zur Verfügung.
 

Interaktiver Haushalt und Jahresabschluss

Daneben stellt Ihnen die Stadtverwaltung den Haushalt und die Jahresabschlüsse auch digital und interaktiv zur Verfügung. In übersichtlicher Form werden die Ergebnis- und Finanzplanung bzw- rechnung, die Investitionen und wesentliche Kennzahlen dargestellt. Ergänzt werden diese Darstellungen durch Erläuterungen und Diagramme. Per Mausklick ist eine flexible, interaktive Navigation durch sämtliche Hierarchieebenen des Haushalts möglich.
Wir wollen jeder interessierten Bürgerin und jedem interessierten Bürger transparent aufzeigen, was die Stadtverwaltung mit den Steuer- und Gebühreneinnahmen finanziert und leistet. Gerade in Zeiten knapper Kassen sind diese Transparenz und ein möglichst einfacher Zugang zu den Haushaltsdaten wichtig um die Teilhabe und Teilnahme an der Stadtpolitik zu fördern.
Die Nutzung des „Interaktiven Haushalts“ ist weitgehend selbsterklärend, haben Sie also keine Scheu und klicken Sie sich durch!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Klein oder Herrn Eckert.

top


Sachgebiet 22 - Stadtkasse

Das von Stephan Völk geleitete Sachgebiet wickelt den gesamten aus- und eingehenden Zahlungsverkehr sowie das Mahn- und Vollstreckungswesen ab.

Bitte beachten Sie, dass keine Bareinzahlungen angenommen werden können.

Bankverbindungen
Sparkasse Fürstenfeldbruck
Kto.-Nr. 8000812 IBAN: DE 15 70053070 0008 0008 12
BLZ 700 530 70 SWIFT-BIC: BYLADEM1FFB
         
Volksbank Fürstenfeldbruck   
Kto.-Nr. 19100 IBAN: DE 75 7016 3370 0000 0191 00
BLZ 701 633 70 SWIFT-BIC: GENODEF1FFB
         
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE45ZZZ00000048532

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefonisch erreichen Sie uns am besten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Tel.: 08141 281-2200
Fax: 08141 282-1199
E-Mail:
Stadtkasse allgemein: stadtkasse@fuerstenfeldbruck.de
Stadtkasse Vollstreckung: mahnung@fuerstenfeldbruck.de

Schreiben der Stadtkasse enthalten im Regelfall die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin / des zuständigen Sachbearbeiters. Diese können konkrete Fragen am schnellsten beantworten. Halten Sie hierzu bitte Ihr Kassenzeichen / Ihre FAD-Nummer bereit.

Im Download-Bereich unseres Formularservices stehen Einzugsermächtigung und ein Antrag auf Stundung / Ratenzahlung mit Selbstauskunft zur Verfügung.


Sachgebiet 23 - Betriebswirtschaft, Baubetriebshof

In diesem von Markus Höpfl geleiteten Sachgebiet sind die Aufgabenschwerpunkte wie folgt gegliedert:


Sachgebiet 24 - Immobilienmanagement

Das Sachgebiet wird von Georg Huber geleitet und untergliedert sich in die Bereiche des Flächenmanagements, des kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Immobilienmanagements. Dabei betrachtet das Immobilienmanagement die städtischen Immobilien in ihrem gesamten Lebenszyklus von der Planung über die Errichtung und Nutzung bis zur Verwertung.

Das Flächenmanagement ist Ansprechpartner bei Kauf- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien.
Das kaufmännische Immobilienmanagement beschäftigt sich mit der Grundstücksverwaltung, Mieten und Pachten (u.a. mit der Objektbuchhaltung sowie dem Kosten- und Vertragsmanagement).
Das technische Immobilienmanagement hat die Aufgabe die Gebäude und Anlagen funktionsfähig zu halten. Dazu zählen der Bauunterhalt sowie kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Der Neubau sowie größere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden durch das Sachgebiet 45 Hochbau gemanagt.
Das infrastrukturelle Immobilienmanagement steuert den Reinigungs- und Hausmeisterservice für die städtischen Liegenschaften.

Achtung: Das Sachgebiet finden Sie in der Nebenstelle des Rathauses, Niederbronnerweg 3. Die Postanschrift ist unverändert.


Sachgebiet 25 – Steuern

Unter der Leitung von Sonja Drexler erfolgt hier die Veranlagung der Gemeindesteuern (Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer). Daneben werden die Aufgaben der Stadt als Steuerschuldnerin (insbesondere bzgl. Körperschaft- und Umsatzsteuer) wahrgenommen.

Ansprechpartner:

Aktuelle Hebesätze

-Grundsteuer
  a) für land- und forstwirtschaftliche Betiebe (A) 310 v.H.
  b) für Grundstücke (B) 350 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.

Die Grundsteuer

Für die Berechnung stellt zunächst das zuständige Finanzamt den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag fest. Anschließend wird der Messbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert, um die Grundsteuer zu errechnen. Als sogenannte Jahressteuer wird sie jeweils für ein Kalenderjahr erhoben. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Beginn eines Jahres. 
Da es sich bei der Grundsteuer um eine Jahressteuer handelt, bleibt der Eigentümer immer für ein ganzes Jahr steuerpflichtig, egal ob sich unterjährig Änderungen ergeben. Geht das Objekt auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer zugerechnet hat (in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres). Der Grundsteuerbescheid gilt bis zum Erlass des Aufhebungsbescheides. Bitte stellen Sie Grundsteuerzahlungen nicht vor dem Erhalt Ihres Aufhebungsbescheides ein. Dies kann sonst zu Folgekosten (z.B. Mahngebühren, etc.) führen.
Die im notariellen Kaufvertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen über den Wechsel von Nutzen und Lasten berühren die Steuerpflicht des bisherigen Steuerschuldners (bisheriger Eigentümer) für das Übergangsjahr nicht. Der bisherige Eigentümer kann jedoch ggf. bei Vorliegen der Voraussetzungen die anteilige Grundsteuer privatrechtlich vom neuen Eigentümer einfordern.
Für alle nach dem Jahreswechsel erfolgten Belastungen erhalten Sie bei rückwirkender Fortschreibung eine Gutschrift.
Für Fragen zur Zurechnung des Objekts wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, Tel. 08141 60-524.

Hinweise zur Fälligkeit:
Bitte achten Sie auf die Fälligkeitsangaben in den Steuerbescheiden. Diese erstrecken sich zumeist auch auf die Folgejahre. Sofern Sie keine Jahreszahlung vereinbart haben, ist die Grundsteuer in vier Raten jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zur Zahlung fällig. Bei Jahreszahlung der Grundsteuer wird diese am 01.07. fällig. Der Antrag hierfür muss bis spätestens 30. September des vorhergehenden Jahres gestellt werden.

Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuerbelastung ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Neuer Hebesatz ab 2025:

Die Stadt Fürstenfeldbruck wird ihren neuen Hebesatz nach Eingang der ersten neuen Grundsteuermessbescheide Anfang 2024 berechnen. Dieser wird nach Beschluss durch den Stadtrat ortsüblich bekannt gegeben (Anschlagtafeln, Website etc.).

Hinsichtlich der Grundsteuer und der bevorstehenden Grundsteuerreform verzeichnen wir derzeit ein erhöhtes Arbeitsaufkommen, daher kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Die eingegangenen Messbescheide werden nach Dringlichkeit (z.B. Verjährung) und im Übrigen nach Eingangsdatum bearbeitet.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie z.B. auf folgenden Seiten:

Bayerisches Landesamt für Steuern, Flyer

Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat 

Erklärung des Freistaats Bayern

Für Fragen steht Ihnen u.a. auch der Chatbot des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Verfügung 

Die Hundesteuer

Als Aufwandsteuer wird die Haltung von Hunden im Stadtgebiet besteuert. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Satzung.
Sie sind verpflichtet, Ihre Hundehaltung gegenüber der Stadt Fürstenfeldbruck anzuzeigen.

Bitte beachten Sie: bei einem Wohnungswechsel wird der Hund nicht automatisch umgemeldet, sondern Sie müssen diese Veränderung dem städtischen Steueramt mitteilen. Dies gilt erst Recht bei Wohnortwechsel.
Hier finden Sie das Formular zur Abmeldung eines Hundes.
Bei Verlust der Hundemarke senden wir Ihnen gegen eine Gebühr von 3,00 Euro eine neue Hundemarke per Post zu. Bitte geben Sie bei Beantragung der neuen Hundemarke Ihr Kassenzeichen an (siehe Hundesteuerbescheid oder Kontoauszug, z.B. 123456-300-1).

Derzeitige Hundesteuer:

top


» nach Oben

Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 03/28/2024
Quelle: