Zone 30 für Puch

Im April hat der Verkehrsausschuss beschlossen, den Ortsteil Puch als Zone 30 auszuweisen. Hierin liegen Fürstenfelder Weg, Kaiser-Ludwig-Straße, Jexlau, Gehagstraße, Kaiseranger, Abt-Thoma-Straße, Edignaweg, Klosteranger, Kreuzfeldstraße, Lindacher Weg, Langbehnstraße und Denkmalstraße. Nicht dazu gehören die Straße Zur Kaisersäule sowie die Korbinian-Penzl-Straße und St.-Sebastian-Straße.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung gilt innerhalb der neu eingerichteten Zone generell die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Ausgenommen ist der Bereich mit den starken Steigungen rund um das Kriegerdenkmal.

Die Ausschilderung erfolgt Ende September/Anfang Oktober. Mit zusätzlichen Schildern wird zudem sechs Monate lang auf die geänderte Vorfahrtsregel hingewiesen.




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