Maskenpflicht auf den Grünen Märkte

Jetzt kommt sie doch - die Maskenpflicht für die Grünen Märkte. Erst hieß es ja, eine Woche später wieder nein. Nun teilt das Byerische Gesundheitsministerium auf seiner Webseite mit:

"Die Maskenpflicht gilt seit 11. Mai auch für Verkaufsstellen auf Märkten (zum Beispiel auf einem Wochenmarkt oder Bauernmarkt), da die Abstandsregel auch hier nicht immer leicht eingehalten werden kann."

Es ist aber auch mit Nase-und-Bedeckung der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen  zu halten, die üblichen Hygiene-Regeln sind zu beachten. 




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