Sitzung des Stadtrates vom Januar 2021

Für die Verlagerung des Bauhofs Bauleitplanung eingeleitet

Zum einen ist der Mitte der 1960er-Jahre errichtete Bauhof mittlerweile in einem schlechten baulichen Zustand, außerdem soll er zur besseren Nutzung des Filetgrundstücks in der Innenstadt von der Lände an die Landsberger Straße verlagert werden. Das Areal ist Bestandteil des abgeschlossenen Wettbewerbs zur Überplanung der Aumühle/Lände.

Nun hat sich in seiner Januar-Sitzung der Stadtrat den Empfehlungen des vorberatenden Bauausschusses angeschlossen und einstimmig einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie für einen Bebauungsplan gefasst, für den nun ein Vorentwurf erarbeitet wird. Das gesamte Verfahren wird ein bis eineinhalb Jahre dauern.

Das Grundstück gehört zum Teil der Stadt und war bislang für eine Erweiterung des Waldfriedhofes gedacht, die aber nicht mehr erforderlich ist. Die angrenzende, an der Straße liegende Gärtnerei beabsichtigt, das in die Jahre gekommene Gewächshaus abzureißen und kleiner nördlich des Verkaufsgebäudes wieder aufzubauen. Derzeit verhandelt die Stadt über einen Grundstückstausch, damit der neue Bauhof direkt an der Landsberger Straße errichtet werden kann.

Im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans sind auch schon einige städtebauliche Zielvorgaben genannt wie die Schaffung einer ortsbildprägenden Bebauungsstruktur, Erhalt und Erweiterung des westlichen Grünzugs oder auch zusätzliche Schaffung von Mitarbeiterwohnungen bei möglichst geringer Flächenversiegelung durch ein Bauen in die Höhe.

Auf die aus dem Stadtrat kommenden Fragen zum Lärmschutz oder Art der Bebauung antwortete Stadtbaurat Johannes Dachsel, dass der Bebauungsplan derzeit bewusst schlank gehalten worden sei. Nun komme zunächst die Projektentwicklungs- und im Anschluss die konkrete Planungsphase.

Stadt beschließt Abweichung von neuen gesetzlichen Abstandsflächen

Zum 1. Februar trat eine neue Regelung zu den Abstandsflächen in die Bayerische Bauordnung in Kraft. Bei Wohngebäuden ist nun nicht mehr 1,0 H (die volle Wandhöhe), sondern nur noch 0,4 H zur Nachbarbebauung einzuhalten. Ziel war, das deutliche Zusammenrücken der Baukörper (Nachverdichtung) in der zukünftigen Ortsentwicklung zu ermöglichen.

Gleichzeitig wurde den Kommunen das Recht eingeräumt, hiervon per Satzung abzuweichen, wenn diese es zur Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität für erforderlich halten.

Davon wurde nun in Fürstenfeldbruck Gebrauch gemacht und eine entsprechende Satzung – nach Vorberatung durch den Planungs- und Bauausschuss – im Stadtrat beschlossen. Demnach beträgt die Abstandsfläche im Stadtgebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten und festgesetzten urbanen Gebieten 1 H, mindestens jedoch drei Meter. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 Meter Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch drei Meter, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden den vorangegangenen Satz beachtet. Die Satzung wurde bis 31. Januar 2023 befristet, weil man davon ausgeht, dass sich die Neuregelung angesichts der Proteste zahlreicher Kommunen nicht dauerhaft halten wird.

In einem weiteren Schritt plant das Bauamt, das Stadtgebiet näher zu untersuchen und die Abstandsflächen für die verschiedenen Stadtteile, sofern notwendig, individueller zu regeln.

Willi Dräxler (BBV) meinte, „bei verzweifelt Wohnungssuchenden kommt die Entscheidung eventuell schräg an“. Es müsste eine Abwägung getroffen werden zwischen Wohnraum und Sozialbelangen auf der einen Seite und einem nicht zu dicht auf die Pelle rücken sowie Natur und guter Stadtentwicklung. Der eingeschlagene Weg sei aber der bessere.

Stadtbaurat Johannes Dachsel betonte, dass es nicht um die Verhinderung von Wohnraum gehe, sondern um die Möglichkeit, als Kommune genau hinzuschauen und zu steuern. In manchen Bereichen könne die Stadt auf 0,8 H oder sogar darunter gehen, und wo es sinnvoll ist, Bebauungspläne aufstellen.

Hinweis: Die Satzung finden Sie unter www.fuerstenfeldbruck.de/ Rathaus/Bekanntmachungen.

In Krisenzeiten Sitzungen online?

In der jüngsten Sitzung des Stadtrates ging es um den Sitzungszwang, der in der Bayerischen Gemeindeordnung verankert ist. Demnach müssen die politischen Gremien in Präsenzveranstaltungen beraten und beschließen. Das Innenministerium denkt derzeit über eine Änderung nach und prüft das Erfordernis der Anwesenheit. Diese Prüfung umfasst nicht nur Pandemiezeiten, sondern soll auch andere Lebenslagen erfassen. Vor diesem Hintergrund hatte der Bayerische Städtetag im vergangenen Jahr an die Kommunen einen Fragenkatalog zu diesem Thema übersandt.

Im November vergangenen Jahres beantragte Alexa Zierl (ÖDP) vor dem Hintergrund coronabedingter Absagen von Sitzungen, dass sich OB Erich Raff (CSU) bei den zuständigen Stellen im Freistaat nachdrücklich für die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit einsetzen soll mit dem Ziel, eine Änderung der Gemeindeordnung zu erreichen.

Nach Auffassung der Verwaltung der richtige Ansatz, jedoch seien derzeit nicht wenige und durchaus relevante Details noch nicht rechtlich geklärt. Daher solle man auf eine Entscheidung des Städtetages nach Vorliegen des Rücklaufs aus der Befragung beziehungsweise dem weiteren Vorgehen des Ministeriums warten.

Bei sieben Gegenstimmen befürwortete der Stadtrat das Ansinnen Zierls, allerdings nur in Bezug auf bestehende Krisenlagen.

Markus Droth (FW) sprach sich zum Beispiel dagegen aus. Die Grundlage demokratischer Entscheidungsfindung sei die persönliche Anwesenheit. Andernfalls befürchtet er die Möglichkeit einer Einflussnahme von außen. Außerdem seien das persönliche Miteinander und die Stimmung wichtig.

Als Digitalpolitische Referentin befürworte sie grundsätzlich Zierls Antrag, so Johanna Mellentin (Grüne). Die Frage müsse jedoch auf rechtlich anderer Ebene geklärt werden und man solle die Vorgaben des Innenministeriums abwarten. Ihrer Ansicht nach sollte auch weiterhin die Beschlussfassung persönlich erfolgen, eine digitale Vorberatung wäre aber wünschenswert. Lisa Rubin (BBV) sah einen Vorteil auch außerhalb von besonderen Krisenlagen: Eine Online-Teilnahme bei persönlicher Verhinderung könnte bei knappen Beschlüssen das Zünglein an der Waage sein. Allerdings wollte auch sie keine komplette Umstellung weg von der Anwesenheit in Persona.

Laut Zierls Parteikollegen Dieter Kreis (ÖDP) werde durch die Zustimmung zum Antrag der Druck auf den Landtag erhöht.

 

 




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