Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 10. Januar 2019

Wettbewerb Lände/Aumühle: Planungs- und Bauausschuss beschließt Auslobungstext

Mit der Verlagerung der Stadtwerke ergeben sich neue Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten für den Bereich der Aumühle. Gleichzeitig wird von Seiten der Stadt seit längerem die Verlagerung des städtischen Bauhofes angestrebt. Als Konsequenz bestehen durch diese Überlegungen auch im Bereich der Lände sinnvolle Möglichkeiten für eine städtebauliche Neuordnung.

Daher wurde bereits im September 2012 der Grundsatzbeschluss gefasst, einen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb durchzuführen. Nach einigen Vorarbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung eines Immissionsschutzgutachtens, das in erster Linie die Möglichkeit der weiteren Nutzung des Alten Schlachthofs durch die Subkultur bei gleichzeitiger Wohnbebauung beinhaltete, wurde von der Verwaltung dem Planungs- und Bauausschuss (PBA) im Januar in einer Sondersitzung nun der umfangreiche, fast 70-seitige Auslobungstext für den Wettbewerb zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Der Text wurde Seite für Seite durchgegangen, einige redaktionelle und inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen, weitere Wünsche und Ideen aufgenommen.

Auch wurde die Beteiligung der Bürger diskutiert. Man kam zu dem Ergebnis, vor der noch erforderlichen Beschlussfassung des Auslobungstextes durch den Stadtrat, die Bürger im Rahmen einer Veranstaltung über die Ziele der Überplanung des Areals, den Inhalt des Wettbewerbs und die weitere Vorgehensweise zu informieren. Die Bevölkerung soll zudem die Möglichkeit erhalten, Wünsche und Anregungen zu formulieren, die die zum Wettbewerb eingeladenen Planungsbüros neben dem Auslobungstext erhalten sollen.

Das Verfahren

Den Mitgliedern des Ausschusses wurden die drei möglichen Verfahren vorgestellt. Letztlich fiel die Entscheidung zugunsten des sogenannten RPW-Verfahrens. Dies bedeutet, dass zehn Entwürfe von zehn Büros vorliegen werden und damit die höchste Wahrscheinlichkeit gegeben ist, einen besonderen, städtebaulich überzeugenden Entwurf von hoher Qualität zu erhalten. Im Gegensatz zur Mehrfachbeauftragung – wie am Viehmarktplatz geschehen – oder der Direktbeauftragung nur eines Büros ist der Stadtrat an einen der drei Preisträger nach vorheriger Auswahl durch die Wettbewerbsjury gebunden, sollte die Aufgabe realisiert werden. Unter Umständen können zwar überzeugende Teillösungen anderer Entwurfsverfasser gegen Honorierung berücksichtigt werden, wobei ein Vermengen verschiedener Entwürfe häufig nicht sinnvoll ist.

Im Gegensatz zu den beiden anderen Verfahren wird das beschlossene RPW-Verfahren durch die Regierung von Oberbayern mit 80 Prozent gefördert, so dass bei der Stadt lediglich ein Eigenanteil von ca. 37.500 Euro verbleibt.

Weiteres Vorgehen

Sofern auch der Stadtrat dem Auslobungstext zustimmt, wird in einer der darauffolgenden Sitzungen das Wettbewerbsverfahren dem Ausschuss vorgestellt. Dabei werden maßgebliche Inhalte die auszuwählenden Büros, das Bewerberverfahren sowie die Zusammensetzung des Preisgerichtes sein.




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Stand: 04/18/2024
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