Neue Regelungen für Schulen und Kitas

Pressemitteilung des Landratsamtes vom 5. Oktober

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck hat nach den Berechnungen des örtlichen Ge-sundheitsamts mit Stand 05.11.2020 die 200er-Marke überschritten und beträgt 204,54.
Neue Fälle gibt es unter anderen an einer Realschule, zwei Gymnasien und zwei Mittelschulen.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat mit seiner Entscheidung, inwieweit die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an den Kindertagesstätten und Schulen nach den Ferien fortgeführt werden sollen, auf die Ende Oktober angekündigten Maßnahmen der Länder und die anvisierte Überarbeitung des Rahmenhygieneplans in Bayern gewartet.
Im Vorgriff auf die angekündigten Regelungen, nach denen das übergeordnete Ziel sei, die Schulen und Kitas möglichst lange offen zu halten, was auch bedeute, dass es keinen Wechselunterricht geben solle, und vorbehaltlich einer kommenden abweichenden Regelung wird das Landratsamt Fürstenfeldbruck seine Anordnung der Einhaltung des Mindestabstands an den Schulen nicht verlängern.
Es beschränkt sich auf den Appell, im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten den maximal möglichen Abstand auch zwischen den Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten. Damit müssen auch dort, wo die baulichen Gegebenheiten die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich machen, keine Klassenteilungen mehr durchgeführt werden, so dass auch nicht aufgrund von Klassenteilungen die Notwendigkeit eines Wechsels von Präsenz- und Distanzunterricht besteht.

Bayernweit besteht gemäß der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen auf dem gesamten Schulgelände, auch im Klassenzimmer am Platz. Raum für Ausnahmeregelungen (von Einzelfällen abgesehen) besteht nicht.

Das Landratsamt wird den Gedanken der Regelungen für die Schulen auch, soweit dies sinnvoll und angebracht ist, auf die Entscheidung zu den Maßnahmen für die Kindertagesstätten übertragen. Es bleibt – befristet vom 09.11.2020 bis zum 20.11.2020 – bei folgenden Anordnungen aus dem Rahmenhygieneplan:
- Es sind feste Gruppen zu bilden
- Die Beschäftigten müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Kinder mit leichtem Schnupfen oder Husten (ohne Fieber und ohne Kontakt zu einem Infizierten) dürfen nur mit einem negativen Testergebnis die Einrichtung besuchen.
- Bleiben Kinder wegen Erkrankung z. B. mit Fieber zu Hause, bis sie 48 Stunden symptomfrei sind, ist keine Vorlage eines negativen Tests erforderlich.
Die Forderung, je nach den örtlichen Verhältnissen die Gruppengröße möglichst zu reduzieren, wird nicht aufrecht erhalten.

Die Maßnahmen gelten von 9. bis 20. November.




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Stand: 03/29/2024
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