Neue Regelungen beim Parteiverkehr & Beschränkung der Personen bei Trauungen

Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen gelten für den Parteiverkehr in der Stadtverwaltung folgende Regelungen: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten in der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich regeln. 
Donnerstags wird der Besuch des Bürgerbüros mit Einwohnermeldeamt, Passstelle und Fundamt wieder eingeschränkt. Für diesen Bereich kann über die Internetseite der Stadt unter www.fuerstenfeldbruck.de online ein Termin vereinbart werden. 
Davon ausgenommen ist nach wie vor die Abholung von Ausweispapieren. Diese können auch ohne vorherige Terminvereinbarung während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros abgeholt werden. Auch Führungszeugnisse können weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Vieles kann über das Bürgerservice-Portal bequem online erledigt werden.

Zudem beschränkt die Stadt die zulässige Personenzahl bei Trauungen im Standesamt: Anwesend sein dürfen ab sofort nur noch das Brautpaar, die Trauzeugen und ein Standesbeamter sowie in Ausnahmefällen minderjährige Kinder der Brautleute, die ohne Betreuung auskommen. 

In städtischen Gebäuden muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.




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