Standesamt: Maskenpflicht bei Trauungen

Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigt weiter an. Die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Fürstenfeldbruck überschreitet seit Tagen weit den Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen.

Die Stadt beschränkt die zulässige Personenzahl bei Trauungen im Standesamt auf 15. Zudem muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt nicht für das Brautpaar und den Standesbeamten, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. 

Zudem weist die Stadt darauf hin, dass auf dem Platz vor dem Standesamt die aktuellen Bestimmungen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten. Dies bedeutet: Maskenpflicht, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen.




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