Städtische Friedhöfe: Maskenpflicht an stark frequentierten Feiertagen

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus ordnet die Stadt Fürstenfeldbruck das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien auf dem Waldfriedhof und auf dem Stadtfriedhof an. Die Regelung gilt an Tagen wie etwa Allerheiligen, an denen die beiden städtischen Friedhöfe stark frequentiert sind und Menschen dichter zusammenkommen. Die Stadt bittet um Beachtung der entsprechenden Hinweisschilder.

Zudem wird die Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern auf 20 Personen in der Aussegnungshalle und auf 50 Personen im Außenbereich beschränkt.




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 04/20/2024
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