Änderung des Verfahrens zur Ermittlung von Kontaktpersonen

Update des LRA vom 7. Dezember

Aufruf an Corona-Infizierte und engere Kontaktpersonen

Infizierte Personen werden nach wie vor gebeten, ihre Haushaltsangehörigen und andere Personen im privaten wie auch beruflichen Umfeld, zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor der Abnahme des positiven Tests oder Symptombeginn engen Kontakt hatten, über ihre Infektion zu informieren.

Enge Kontaktpersonen zur infizierten Personen, die weder geimpft noch genesen sind, sollten sich beim Kontaktpersonenermittlungsteam unter kontakt-CTT@lra-ffb.bayern.de melden. Sollte eine Kontaktaufnahme per E-Mail nicht möglich sein, erreichen enge Kontaktpersonen das Kontaktpersonenermittlungsteam telefonisch unter 08141  519-6707 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 07:30 bis 17:30 Uhr). Wichtig bei der Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt sind die nachfolgenden Informationen:

Alle engen Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind, unterliegen derzeit im Regelfall keiner Quarantänepflicht und müssen sich daher auch nicht beim Kontaktermittlungsteam des Gesundheitsamtes Fürstenfeldbruck melden.

Update des LRA vom 17. November

Korrektur zum Kontaktpersonenmanagement

Infizierte Personen werden gebeten, alle Personen, mit denen sie engeren Kontakt hatten, über ihren positiven Befund zu informieren. Es müssen sich aber nur diejenigen, die weder geimpft noch genesen sind, beim CTT melden.

Vollständig geimpften Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, empfiehlt das RKI, sich selbst zu überwachen. Der Kontakt zu gefährdeten Personen sollte vermieden werden.

Infizierte Personen werden grundsätzlich nicht mehr telefonisch vom Gesundheitsamt benachrichtigt. Ausnahmen werden, soweit es möglich ist, für ältere Menschen und für sehr junge Menschen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen etc. sind, gemacht.

Änderung der Besuchsregelung im Klinikum Fürstenfeldbruck

Zum 16. November 2021 wurde die Besuchsregelung im Klinikum Fürstenfeldbruck dem derzeitigen Infektionsgeschehen angepasst: Es gilt nun die 2Gplus-Regel für alle Besucherinnen und Besucher ab 12 Jahren. Das bedeutet, dass nur noch vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Beim Besuch sind entsprechende Nachweise und zusätzlich ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest vorzulegen. Die Detailregelungen sind wie gewohnt auf der Homepage der Klinik unter www.klinikum-ffb.de zu finden.

Meldung vom 16. November

Aufgrund des rasant ansteigenden Infektionsgeschehens ist es dem Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck aktuell nicht mehr möglich, jede positiv getestete Person persönlich zu kontaktieren und differenziert die engeren Kontaktpersonen zu ermitteln.

Das Verfahren hinsichtlich der Information der positiv Getesteten und zur Ermittlung von Kontaktpersonen muss an diese Bedingungen angepasst werden.

Das Team zur Kontaktpersonennachverfolgung ist hierbei auf die Unterstützung der Infizierten bzw. neu positiv getesteten Personen angewiesen:

1. Positiv getestete Personen werden ab sofort nur noch schriftlich bzw. elektronisch (per Brief, E-Mail oder SMS) darüber informiert, dass sie sich in häusliche Isolation begeben müssen. In der Benachrichtigung werden die Betroffenen gebeten, enge Kontaktpersonen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, über ihre Infektion zu informieren.

2. Die engeren Kontaktpersonen sollen sich, wenn sie weder geimpft noch genesen sind, dann selbst beim Team zur Kontaktpersonennachverfolgung per Mail unter kontakt-CTT@lra-ffb.bayern.de melden, um abzuklären, ob eine Quarantäne notwendig ist.

Enge Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind, unterliegen keiner Quarantänepflicht und müssen sich nicht beim Kontaktermittlungsteam des Gesundheitsamtes Fürstenfeldbruck melden.

3. Treten bei einer positiv getesteten Person Symptome auf, sollte sie den Hausarzt kontaktieren.

4. Pflegekräfte, Erzieher/innen, Lehrer/innen, Ärzte/innen und medizinische Heilberufler/innen werden gebeten, sich per Mail mit Kontaktdaten incl. Telefonnummer an ipmeldung@lra-ffb.de zu melden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes unter https://www.lra-ffb.de/corona-hinweise-fuer-positiv-getestete-personen und https://www.lra-ffb.de/corona-informationen-zu-kontaktpersonen-quarantaene-und-benachrichtigung .


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Stand: 04/19/2024
Quelle: