Kinderfreizeitbonus wegen Pandemie

Das Rathaus gibt gerne folgende Information der Bundesagentur für Arbeit weiter: Ab August erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen einmalig 100 Euro für jedes minderjährige Kind. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Bei manchen Familien erfolgt die Auszahlung automatisch ohne Antragstellung durch das Jobcenter, das Landratsamt oder die Familienkasse. Das Kind darf am 1. August noch nicht volljährig sein.

Lediglich für minderjährige Kinder aus Familien, die neben Kindergeld ausschließlich Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem SGB XII) erhalten, muss bei der zuständigen Familienkasse ein Antrag gestellt werden. Nähere Informationen und das Antragsformular unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus erhältlich.

Foto: Fotolia/Christian Schwier




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Stand: 04/25/2024
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