Sitzung des Konversionsausschusses vom Februar 2021

Fliegerhorst: Stadt bekräftigt den Willen zur interkommunalen Zusammenarbeit

Bereits im Jahr 2016 hatte der Stadtrat den Beschluss gefasst, für das Fliegerhorst-Areal einen städtebaulichen Wettbewerb zu erarbeiten. Ziel des Wettbewerbs ist es, die bestehenden und künftigen Nutzungen auf der Konversionsfläche räumlich zu strukturieren, sowohl städtebauliche als auch landschaftsplanerische Ideen zur Gestaltung zu entwickeln und diese in ein städtebaulich-freiraumplanerisches Rahmenkonzept zu übersetzen.

2017 beschloss die Stadt in Übereinstimmung mit den Nachbarkommunen ein einjähriges Moratorium – eine Vereinbarung, alle Einzelplanungen ruhen zu lassen und zu prüfen, wie ein gemeinsames Entwicklungskonzept für den Fliegerhorst aussehen könnte. Nach Ablauf der Jahresfrist lag kein tragfähiger Entwurf vor. Der von den Nachbarkommunen vorgeschlagene Zusammenschluss in einem Zweckverband, der für Fürstenfeldbruck die Aufgabe der Planungshoheit bedeutet hätte, wurde vom Stadtrat abgelehnt. Eine Zusammenarbeit in einer interkommunalen Arbeitsgemeinschaft wollten die Anrainer-Kommunen nicht.

Bereits seit dem Jahr 2017 war ein Planungsbüro für die Aufgaben des Wettbewerbsmanagements gefunden und im Dezember 2019 erneut bestätigt worden. 2021 soll nun der zweiphasige Realisierungswettbewerb auf den Weg gebracht werden und im ersten Schritt muss ein Auslobungstext für die Bewerbung der Planungsbüros erstellt werden. Die Ergebnisse verschiedener Studien wie die der Technischen Machbarkeitsstudie, der Studie zur Grauen Energie, des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) und der historischen Erkundung der Altlasten sind fertiggestellt und sollen in den Auslobungstext einfließen. Im Rahmen der Entwicklung der Maßnahmenvorschläge im VEP fand im Dezember ein digitaler interkommunaler Workshop mit den Nachbarkommunen statt. Dabei wurden auch drei berechnete Szenarien vorgestellt, die als fachliche Grundlage für die Entscheidung des Stadtrates über mögliche Nutzungsarten- und -dichten dienen sollen.

Anders als in verschiedenen Presseberichten dargestellt, sind diese Szenarien aber nicht als konkrete Planung oder als Planungsabsicht zu verstehen. Vor allem nicht das Maximalszenario von bis zu 5.000 Einwohnern und 6.000 Arbeitsplätzen. OB Erich Raff (CSU) bekräftigte im Konversionsausschuss ein weiteres Mal die Absicht zur interkommunalen Zusammenarbeit: „Wir strecken unsere Hand aus in Richtung der Anrainer-Kommunen für eine gemeinsame Entwicklung des Fliegerhorst-Areals, denn nur gemeinsam werden wir es schaffen.“ Darüber bestand bei den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen ebenso Einigkeit wie beim Thema Bürgerbeteiligung. Die Leiterin der städtischen Stabsstelle Konversion, Nadja Kripgans-Noisser, legt Wert auf einen transparenten Planungsprozess und will so konstruktive Diskussionen mit den Nachbarkommunen ermöglichen. Ihr Plan ist es, im ersten Halbjahr 2021 zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro und unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbarkommunen einen konkreten Auslobungstext zu erstellen, denn: „Es lohnt sich, zu Anfang Zeit in die Grundlagenarbeit zu investieren“, so Kripgans-Noisser.

Landesgartenschau auf dem Fliegerhorstareal?

Erklärtes Ziel der Bayerischen Landesgartenschau GmbH ist die Schaffung von attraktiven Landschaftsräumen und Freiflächen, die für die Bevölkerung dauerhaft nutzbar sein sollen. Mit der Konversion des Fliegerhorstes steht eine Fläche von rund 200 Hektar zur Verfügung, deren nachhaltige, städtebaulich- und landschaftsplanerisch hochwertige Entwicklung das Ziel der Stadt ist. Dabei kann eine Landesgartenschau ein geeignetes Instrument sein. Derzeit läuft die Bewerbungsphase für die Landesgartenschau 2028–2030.

Allerdings muss die erste Bewerbungsphase hierfür bereits bis zum 21. Mai 2021 abgeschlossen sein. Nach Gesprächen der Stadt mit der Bayerischen Landesgartenschau GmbH und angesichts der Tatsache, dass die Flächen im Fliegerhorst-Gelände erst nach dem Abzug der Bundeswehr ab 2026 zur Verfügung stehen werden, wurde von der Bewerbung für eine Landesgartenschau 2028-2030 abgeraten. Sollte eine Bewerbung für eine spätere Landesgartenschau in Frage kommen und gewünscht sein, müssten zudem rechtzeitig notwendige planerische Vorbereitungen getroffen werden. Man einigte sich darauf, das Thema auf jeden Fall in der Zukunft im Blick zu behalten. Diese Meinung vertrat auch der Konversionsausschuss in seiner jüngsten Sitzung.




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Stand: 04/18/2024
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