Was ist wieder erlaubt? Was ist immer noch verboten?
Die Bestimmungen gelten zunächst bis 14.06.2020.
Zusammenfassung:
- Es gilt weiterhin das allgemeine Abstandgebot zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands sowie die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.
- Es gelten eine allgemeine Kontaktbeschränkung (eigene Familie plus 1 Haushalt!) im öffentlichen und privatem Raum sowie die Besucherverbote für spezielle Einrichtungen.
- Landesweite Untersagung von Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen, ausgenommen Versammlungen nach BayVersammlG unter bestimmten Voraussetzungen (max. 50 Teilnehmer, Mindestabstand, im Freien, höchstens 60 Minuten, 1x täglich.) Weitere Ausnahmen durch LRA.
- Sport:
o Betrieb und Nutzung Sporthallen/Sportplätze/Fitnessstudios/andere Sportstätten/Tanzschulen/Badeanstalten grds. untersagt
o Ausnahmen: Trainingsbetrieb im Freien/Reithallen unter Einhaltung von kumulativen Voraussetzungen wie Abstandsgebot + Kleingruppen bis zu 5 Personen – ab 08.06.2020 bis zu 20 Personen – + kontaktfrei + keine Umkleiden + Einhaltung Hygiene-/Desinfektionsmaßnahmen + keine Nassbereiche (ausgenommen separater WCs) + keine Warteschlangen + Maskenpflicht bei Zutritt in geschlossenen Räumlichkeiten wie Lager/Eingangsbereiche+ achten auf Risikopersonen + keine Zuschauer.
- Ab 08.06.2020:
o Wettkampfbetrieb im Freien unter o.g. Voraussetzungen zulässig inkl. Hygienekonzept
o Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen von Sportstätten/Fitnessbüros unter o.g. Voraussetzung inkl. Hygienekonzept zulässig + Belüftung + Maskenpflicht außer beim Training selbst à aus den Ausführungen lässt sich derzeit nicht ableiten, was genau gestattet ist; weitere Ausführungen abwarten.
- Spielplätze: in Begleitung der Eltern, die auf die Einhaltung der Abstandregeln achten müssen
- Freizeiteinrichtungen:
o nur Außenbereiche + Mindestabstand + begrenzte Besucheranzahl + Schutz- und Hygienekonzept inkl. Parkplatzkonzept
o Gastronomie/Theateraufführungen/Filmvorführungen/ähnliche Veranstaltungen gilt die spezielle Verordnung
o Stadt-/Gästeführungen: Mindestabstand + max. 15 Personen im Freien und begrenzte Anzahl in geschlossenen Räumen (1 je 20m2)
o Betriebsverbot für weitere Freizeiteinrichtungen wie Disco/Clubs/Wellnesszentren
- Beherbergung inkl. Camping: Mindestabstand + Schutz- und Hygienekonzept sowie Parkplatzkonzept
- Erwachsenenbildung/Aus-/Fort-/Weiterbildung: Mindestabstand+ Schutz- und Hygienekonzept;
- Musikschule: nur Einzelunterricht mit Mindestabstand
- Bibliotheken/Archive: 1 je 20m2
- Kulturstätten: 1 je 20m2, Schutz- und Hygienekonzept inkl. Parkplatzkonzept; Theater/Kinos geschlossen – Ausnahmen im Freien möglich
Die Details sowie weitere Regelungen wie z.B. zum Thema Grillen finden Sie in der 5. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Download-Bereich.
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: 03/29/2024
Quelle: