Fliegerhorst Fürstenfeldbruck: Wegweisende Entscheidung für die künftige Entwicklung

Der Gemeinderat der Gemeinde Maisach und der Stadtrat der Stadt Fürstenfeldbruck haben in ihren Sitzungen am Donnerstag, den 15. Dezember, bzw. am Dienstag, den 20. Dezember, jeweils einem von beiden Seiten einvernehmlich gefassten „Letter of Intent“ zum geplanten Technologie-Campus „Biodrom“ auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts Fürstenfeldbruck und ersten Bausteinen zur Realisierung des Projekts zugestimmt.

Darin ist enthalten, dass dieser Campus in einem ersten Schritt auf einem bereits entwidmeten Areal von etwa fünf bis sieben Hektar errichtet werden soll. In der Gesamtfläche sind rund 2,5 Hektar auf Fürstenfeldbrucker Flur und bis zu 4,5 Hektar auf Maisacher Gemeindegebiet enthalten.

Beide Kommunen sind sich darüber einig, dass für die Entwicklung ein gemeinsamer Planungsverband nach § 205 Baugesetzbuch gegründet wird. Die Planungskosten und die weiteren durch die Planungen verursachten Kosten werden von den Vertragsparteien anteilig getragen. Ebenso ist man sich darüber einig, dass künftige Erlöse paritätisch aufgeteilt werden. Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden von den beiden Partnern bis zur Gründung des Planungsverbands zusammen geführt.

Gemeinsam wird ein qualitativ hochwertiges städtebauliches Konzept für die weitere stufenweise Entwicklung des Technologiezentrums erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Eckpunktepapier für einen Kooperationsvertrag mit einem künftigen Vorhabensträger festgelegt.




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Stadt Fürstenfeldbruck
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Stand: 03/28/2024
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