Coronavirus: Informationen des Landratsamtes

Das Landratsamt informiert: 16. März 2020

Coronavirus: Zusätzliche Testungsmöglichkeit 

Um die Testmöglichkeiten auf eine mögliche Infizierung mit dem Coronavirus zu erweitern, gibt es im Landkreis Fürstenfeldbruck ab Dienstag, den 17.03.2020, die Möglichkeit, sich in einer „Drive-Through-Stelle“ auf eine Infizierung mit dem Coronavirus testen zu lassen. Hotline "Drive-Through-Stelle" zur Abklärung einer Testung: Mo - Fr. 09.00 - 15.00 Uhr 08141 519-7007. Die Zeiten am kommenden Wochenende werden bekannt gegeben.
Voraussetzung ist eine Bestätigung des Landratsamts, dass der Test medizinisch sinnvoll ist. Dazu können sich Personen, die sich die Frage stellen, ob sie sich testen lassen sollen, an die eigens zu diesem Zweck eingerichtete, oben genannte Telefonnummer  wenden.
Wenn der Test medizinisch sinnvoll ist, wird dem Anrufer ein Termin zur Testung in der Drive-Through-Stelle zugeteilt. So ist gewährleistet, dass den Test die Personen bekommen, die ihn wirklich brauchen.
Der Anrufer kann dann zum vereinbarten Zeitpunkt mit seinem Auto zu der Drive-Through-Stelle fahren und wird dort, ohne sein Auto verlassen zu müssen, getestet.
Medizinisch sinnvoll ist ein Test in der Regel dann, wenn Erkältungssymptome auftreten und sich die betroffene Person in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder in engem Kontakt mit einem bereits bestätigten Fall stand.
Nach zwei bis drei Arbeitstagen wird die getestete Person hinsichtlich des Ergebnisses telefonisch benachrichtigt.

Das Landratsamt informiert: Infzierte Personen müssen in Quarantäne gehen und werden vom  Gesundheitsamt betreut. Erst wenn die Infektion vorbei und ein zweimaliger Test negativ ist, das heißt, es ist bestätigt, dass keine Viren mehr nachweisbar sind und sie damit nicht mehr ansteckend sind, dürfen sie die häusliche Isolation wieder verlassen.

Vom Gesundheitsamt werden derzeit ausschließlich Kontaktpersonen der Kategorie 1 auf den Coronavirus getestet. Eine Kontaktperson der Kategorie 1 ist jemand, der engeren Kontakt zu einer infizierten Person hatte, etwa ein mehr als 15-minütiges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, engeren Körperkontakt, Benutzen desselben Bestecks oder Glases, Anniesen etc. Diese Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und kontaktiert; für sie wird häusliche Quarantäne angeordnet und sie werden zu Beginn und spätestens am Ende der 14-tägigen Inkubationszeit einem Test unterzogen.

Personen, die etwa aus einen Risikogebiet in den letzten 14 Tagen zurückgekehrt sind, müssen sich derzeit für einen Test an ihren Hausarzt oder die kassenärztliche Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 wenden.

Die Strategie ist, durch die Isolation und Verringerung von Kontakten die Infektionswege frühzeitig zu unterbrechen und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und auf lange Sicht zu stoppen.

Das LRA hat eine Hotline, Tel. 08141 519919, eingerichtet, bei der organisatorische Fragen gestellt werden können (z.B. Kinderbetreuung). Diese ist unter Tel. 08141 519 999 (Montag - Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr) zu erreichen. Ist nicht für medizinische Fragen gedacht! 

Gemäß der Allgemeinverfügung des Kultusministeriums bleiben auch im Landkreis Fürstenfeldbruck ab Montag, den 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, den 19. April, also bis zum Ende der Osterferien, alle Schulen geschlossen.

ÖPNV und SPNV fahren ab Montag, 16. März nach Ferienplan. Die Fahrten von Schulbussen zu landkreiseigenen Schulen werden eingestellt. Den Transport zu einer Notfallbetreuung in den Schulen müssen gegebenfalls Eltern leisten.

Auch die Turnhallen der weiterführenden Schulen können nicht mehr – etwa z.B. für den Vereinssport - genutzt werden. Gleiches gilt für andere außerschulische Nutzungen in den Schulgebäuden.

Grundsätzlich wird es von Montag den 16. März bis Samstag den 19. April ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten geben.
Es wird Ausnahmen für Kinder geben, sofern beide Elternteile oder bei Alleinerziehenden die alleinerziehende Person in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. 

Nach Verlautbarung des Kultusministeriums wird in den Schulen ebenfalls eine Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6 angeboten, wenn deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Nähere Infos finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php 

Gemäß der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern werden alle Veranstaltungen landesweit ab 1.000 Teilnehmern untersagt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erlässt aufgrund der bundesweiten aktuellen Entwicklung heute eine Allgemeinverfügung, mit der Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer Teilnehmerzahl von 100 Personen untersagt werden. 

Für Veranstaltungen unter 100 Personen gilt nach wie vor, dass der Veranstalter selbst über die Absage der Veranstaltung entscheidet;. Es wird empfohlen, diese Entscheidung an den von Robert-Koch-Institut entwickelten Kriterien zu orientieren. Diese sind zu finden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile   

Firmen und Betriebe im Landkreis Fürstenfeldbruck wird empfohlen, sich bei Fragen zum Coronavirus an ihren jeweiligen Betriebsarzt wenden.

Bürgerinnen und Bürger werden zudem gebeten, nicht zwingend erforderliche Behördengänge vorerst aufzuschieben.




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