Änderung der Schulsprengel rechtskräftig

Im Jahr 2017 hat der Fürstenfeldbrucker Stadtrat beschlossen, eine vierzügige Grundschule zu bauen sowie im alten Schulgebäude an der Richard-Higgins-Straße eine neue dreizügige Grundschule einzurichten. Diese Schulneuorganisation geht mit umfassenden Sprengeländerungen einher. Nun ist das für die Verwaltung höchst aufwändige Verfahren mit Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung abgeschlossen.

Die wesentlichen Änderungen sind: Teile des Sprengels für die Grundschule an der Philipp-Weiß-Straße sind ab kommenden Schuljahr der Schule Nord zugeordnet, die Kinder aus der Alten Buchenau gehen künftig statt in die Schule Nord in die neue Schule an der Cerveteristraße, der ehemalige Sprengel der Richard-Higgins-Grundschule wird aufgeteilt auf die neu gegründete Grundschule an der Richard-Higgings-Straße und den Neubau.

Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Erstklässlerinnen und -klässler des kommenden Schuljahrs. Alle Eltern mit dann schulpflichtigen Kindern werden über die Zuordnung schriftlich von ihrer zuständigen Sprengelschule informiert, damit sie wissen, wohin sie zur Schuleinschreibung gehen müssen.
Die Kinder, die derzeit in der ersten und zweiten Klasse an der Richard-Higgings-Grundschule sind, ziehen dann in die neue Schule um, die jetzigen Drittklässlerinnen und -klässler schließen ihre Grundschulzeit am alten Standort ab.

Wenn schließlich der Anbau an der Grundschule an der Philipp-Weiß-Straße fertig ist, gibt es im gesamten Stadtgebiet genügend Räumlichkeiten, um den ab dem Schuljahr 2026/27 bestehenden Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung im Grundschulbereich zu erfüllen.




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Stadt Fürstenfeldbruck
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82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 03/29/2024
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