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Markterkundungs- und Auswahlverfahren Breitband
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Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie

Los 1: Gewerbegebiet Hasenheide




  1. Zieldefinition


    1. Die Stadt Fürstenfeldbruck (im folgenden Stadt genannt) führt ab dem 19.09.2011 ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

      Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.


    2. Zeitgleich führt die Stadt ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breit-bandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemein-same Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

      Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

      Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.



  2. Unterversorgungssituation

    Die Stadt (Einwohner: ca. 34000 (Stand 31.12.2010)) weist ein Gewerbegebiet auf, das unzureichend mit Breitband versorgt ist (d. h. Übertragungs-geschwindigkeit unter 16 Mbit/s).

    Die Stadt hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Ortsteils ergibt. Das Ergebnis kann auf der Internetseite der Stadt eingesehen, oder schriftlich beim Breitbandpaten angefordert werden.
    Siehe dazu Ziffer 8.

    Der Gewerbegebiet Hasenheide ist mit einer durchschnittlichen Bandbreite von 3 MBit/s versorgt. Es liegt jedoch ein wesentlich höherer gewerblicher Bedarf vor.

    Die räumliche Ausdehnung des Gewerbegebietes entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flächenplan.

    Den gewerblichen erhöhten Bedarf entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Exposé.



  3. Zieldefinition

    Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Ortsteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt.

    Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. Sowie mindestens 25 Mbit/s im Download und mindestens 2,5 Mbit/s im Upload für Unternehmen mit erhöhtem Bedarf (siehe Expose.). In mindestens 90 % der Zeit sollten den Nutzern die geforderten Downloadgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen.

    Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.




  4. Anforderungen

    Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Stadtgebiet.

    Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

    Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

    • Vorstellung des Netzbetreibers
    • Bescheinigung nach § 6 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz

    • Referenzen

    • Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

    • Mittlere reale garantierte Datenrate im Download und im Upload bei Vollauslastung (Überbuchungsfaktor)

    • Qualität und Netzkonfiguration der Backbone-und Backhaul-Anbindung

    • Servicekonzept mit Beschreibung der Kundenbetreuung und des technischen Endkunden Supports

    • Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

    • Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

    • Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s

    • Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)

    • Zeitpunkt der Inbetriebnahme


  5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

    1. Bewertungskriterien und Wichtung in Prozent (gerundet)

      • Erschließungsgrad erhöhter gewerblicher Bedarf 15%

      • Zeitpunkt der Inbetriebnahme 5%

      • Endkundenkosten kumuliert auf die Vertragslaufzeit 15%

      • Zuschussbedarf der Stadt 20%

      • Prozentuale Verfügbarkeit der angebotenen Datenraten 10%

      • Planungsgenauigkeit bezogen auf die örtlichen geographischen und technischen Gegebenheiten 15%

      • Telefonieangebot optional bei kabelgebundenen Lösungen 5%

      • Ausbaufähigkeit 5%

      • Servicekonzept 10%


    2. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

      Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden.


    3. Netzbetrieb

      Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.



  6. Sonstiges

    Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.


  7. Fristen

    Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 17.10.2011 beim Breitbandpaten der Stadt eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

    Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 31.10.2011 beim Breitbandpaten der Stadt eingegangen sein (siehe Ziffer 8).


  8. Ansprechpartner

    Ansprechpartner ist der Breitbandpate:

    Stadt Fürstenfeldbruck
    Jürgen Koller
    Hauptstraße 1
    82256 Fürstenfeldbruck

    Tel: 08141-2811010
    Mail: juergen.koller@fuerstenfeldbruck.de



    Downloadbereich:


    Fürstenfeldbruck Markterkundungs und Auswahlverfahren 2011
    Dateigröße: 109,3 KB
    Dateityp: pdf


    Exposé Fürstenfeldbruck 2011
    Dateigröße: 206,4 KB
    Dateityp: pdf


    Gewerbegebiet Hasenheide
    Dateigröße: 96 KB
    Dateityp: pdf


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